• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Rechtliche Bedeutung des Einschreibens

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Wenn man sich an einer Präsenzuni bewirbt, wartet man normalerweise auf die Antwort, ob man genommen wurde oder nicht. Fällt diese positiv aus, so kann man sich einschreiben gehen.

Wie ist es an der FernUni? Wenn ich mich jetzt online anmelde und die erforderlichen Zeugniskopien nachschicke, habe ich dann auch noch diesen Zwischenschritt, sollte ich angenommen werden? Oder ist man dann direkt drin, auch wenn man es später nicht mehr möchte?
Es interessiert mich, da ich gerne wissen würde, ob man danach dann als jemand, der bereits studiert hat, betrachtet wird, was Bafög etc. angeht.
 
Im Allgemeinen wird jeder angenommen. Ausnahme bildet der BoL, auf dem der NC drauf ist, da kanns u.U. spannend werden, wars aber in den letzten Sem. nicht. Du kriegst dann ein Schreiben von der Kanzlerin mit Studienbescheinigungen und Deinen Studi-Ausweis, dann bist Du "drin" fürs nächste Semester. Dann musst Du Dich zu jedem Semesterstart zurückmelden. Du kannst Dir aber überlegen, ob Du Dich als Teilzeit- oder Vollzeit-Student einschreibst/rückmeldest. Teilzeit halbiert die Regelstudienzeit. D.h. die Regelstudienzeit beginnt mit der Einschreibung in Hagen zu laufen, in Teilzeit eben nur etwas langsamer.
 
Und sollte ich danach irgendwann merken, es ist nichts für mich, würde ich bei Bewerbungen an PRäsenzunis dann angeben müssen, dass ich bereits an einer deutschen Uni inmatrikuliert war?
 
U.u. kommt eben eine Kürzung des Bafög-Anspruchs bei Vollzeit wegen Überschreiten der Regelstudienzeit (sofern Du an einer Präsenzuni dann doch etwas anderes studierst) in Betracht.

Auf Deine Chancen, an einer Präsenzuni genommen zu werden, hat Dein FU-Studium eigentlich keinen Einfluss. Sofern Du im gleichen Studiengang weiterstudieren willst, stellt sich jedoch die Frage nach der Kompatibilität bzw. der Anerkennung. Bisher wurden von den Präsenzunis immer nur das "komplette Vordiplom" oder dergleichen anerkannt.
 
maischdro,
Vielen Dank schonmal für deine Antwort & auch vielen Dank für die anderen Antwortne 🙂

Was ist denn dann rechtlich gesehen der Unterschied zw. Vollzeit- und Teilzeitstudent? Könnte ich mich dann jetzt nicht einfach als Vollzeitstudent einschreiben, um BaFög zu beantragen und mach das Studium dennoch in 9 Semestern? Da ist doch irgendwo ein Haken oder?
 
Problem ist nur, dass eben der Anspruch auf Bafög begrenzt ist. Eine Schülerin von mir hat vor ihrem Musikstudium (Regelstudienzeit 8 Semester) noch zwei Semester Chemie studiert ...

Problem hierbei war, dass ihr eben im Musikstudium nach dem sechsten Semester der Geldhahn zugedreht wurde.

Sandra
 
Sollte ich Vollzeit studieren und trotzdem nur zwei Module pro Semester wählen, gibt es da irgendwelche Probleme mit der FU? Was ist denn die max. Semesteranzahl der FU, die ich für das Studium brauchen darf?

Sandra, vielen Dank für deine qualitativ hochwertigen Antworten, die immer zügig folgen 🙂 Find ich spitze!
 
Grundsätzlich ist die Semesterzahl an der FU eigentlich nicht begrenzt. Es gibt keinen festen Zeitpunkt, zu dem man das Vordiplom haben muss usw. Ein Überschreiten der Regelstudienzeit kann jedoch dann Probleme bereiten, wenn Du eben an eine Präsenzuni wechselst. Da muss man oft das VD in Wiwi bspw. nach 6 Semestern spätestens haben, ansonsten ist "Schicht im Schacht" ...

Daher bleibt es natürlich Dir überlassen, ob Du wirklich nur zwei Module als Vollzeitstudent belegen möchtest.

Ein weiterer Nachteil könnte natürlich sein, dass ab 2009 sicherlich auch an der FU Studiengebühren eingeführt werden. Hierzu liegen seitens der Uni allerdings noch keine genauen Angaben vor, wie hoch die Gebühren für Vollzeit (100%) und Teilzeitstudenten (i.d.R. 50 %) sein sollen ... Dies könnte durchaus auch ein ausschlaggebendes Argument für Teilzeit sein. Ein weiterer Vorteil ist eben die längere Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit bzw. die Masterarbeit als Teilzeitstudent. So habe ich als Teilzeitstudentin für meine Bachelorarbeit 12 Wochen statt 8 Wochen Zeit.

Auf der anderen Seite kannst Du nur als Vollzeitstudent Bafög beanspruchen, bzw. nur als Vollzeitstudent kannst Du in die studentische Krankenversicherung (solange Du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast).

Hier steht es an Dir die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwiegen, die eine Einschreibung als Vollzeit - bzw. Teilzeitstudent mit sich bringt.
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht noch ergänzend: Du kannst deinen Status jedes Semester wieder wechseln, also z.B. jetzt erst mal als VZ-Student starten, aber später - wenn du dann die Abschussarbeit schreibst, dich vorher als TZ-Student rückmelden.
 
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