Kann mir mal kurz die Unterschiede von Recht 1 zu Recht 2 zu erläutern.
Es interessiert mich inbesondere ob der Kurs Recht 2 auch inhaltlich auf Recht 1 basiert sprich ob vor dem Studium vor Recht 2 umbedingt erst Recht 1 abgeschlossen sein sollte.
Als Beispiel können die Kurse BWL 1-3 ziemlich unabhängig von eineinander bearbeitet werden.
Da ich die glorreiche Idee hatte beide Kurse parallel zu belegen, versuche ich mir jetzt mal das kommende Semester etwas zu strukturieren und würde mich daher über einen kleinen Tipp freuen.
Es interessiert mich inbesondere ob der Kurs Recht 2 auch inhaltlich auf Recht 1 basiert sprich ob vor dem Studium vor Recht 2 umbedingt erst Recht 1 abgeschlossen sein sollte.
Als Beispiel können die Kurse BWL 1-3 ziemlich unabhängig von eineinander bearbeitet werden.
Da ich die glorreiche Idee hatte beide Kurse parallel zu belegen, versuche ich mir jetzt mal das kommende Semester etwas zu strukturieren und würde mich daher über einen kleinen Tipp freuen.