• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Recht 2 <> Recht 1

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Kann mir mal kurz die Unterschiede von Recht 1 zu Recht 2 zu erläutern.

Es interessiert mich inbesondere ob der Kurs Recht 2 auch inhaltlich auf Recht 1 basiert sprich ob vor dem Studium vor Recht 2 umbedingt erst Recht 1 abgeschlossen sein sollte.

Als Beispiel können die Kurse BWL 1-3 ziemlich unabhängig von eineinander bearbeitet werden.


Da ich die glorreiche Idee hatte beide Kurse parallel zu belegen, versuche ich mir jetzt mal das kommende Semester etwas zu strukturieren und würde mich daher über einen kleinen Tipp freuen.
 
Rubas,

ich hab Recht I im SS05 beleget und in den Veranstaltungen meines STZ hab ich einige Leute getroffen, die Recht I und II zusammen in einem Semester belegt haben. Die hatten damit kein Problem. An sich brauchst Du aber für Recht II (v.a. Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) die grundlegenden Lehrinhalte von Recht I, das sich nur mit dem BGB beschäftigt.
Ich denke, es kommt darauf an, ob Du schon mal Recht hattest oder sonstwie Grundkenntnisse hast. Dann würde Dir die Kombi Recht I+II bestimmt leicht fallen. Wenn Du aber gar nicht weißt, was da auf Dich zukommt (ich mußte da viel Zeit investieren und hab mich gefreut, mich mit BWL I ablenken zu dürfen), würde ich es nicht unbedingt empfehlen.
Recht II hab ich jetzt erst im WS, aber ich hab schon von anderen Studis gehört, daß man den ganzen Stoff Recht I in II auch wieder braucht.
Entscheiden mußt Du Dich leider selber.

Kerstin
 
Aktuell liegen mir leider nur die KE 1 der beiden Kurse vor, so dass ich nur einen schwachen Überblick über die gesamten Kurse habe.
Die KE 1 des Recht 1 sieht mir stark nach der grundlegenden Einführung aus, aber kann das nicht weiter beurteilen.

Belegt sind ja schon mal beide Kurse und ich versuche nun zu sondieren ob die Kurse gleich parallel bearbeitet werden sollen oder Recht II lieber etwas nachhinken lassen.

Auf der anderen Seite wäre es auch positiv wenn der Stoff aus Recht 1 im Recht 2 Verwendung findet, dann wären die Synergieeffekte beim parallelen Studium beider Kurse höher ... hmm 🙂

Ich nerve mich jetzt vorallem, dass die nicht gleich alle KE am Anfang versenden können und ich mir so das ganze schön einteilen könnte.


PS:
Mit der deutschen Rechtssprechung durfte ich mich bis jetzt nur selten wirklich tiefgehend auseinandersetzen (siehe Wohnort 😉).
 
Mal einfach erklärt macht man in recht1 und 2 ungefähr das gleiche.

in recht 1 hat man einen vertretungsfall (vertreter nach bgb §)

in recht 2 hat man einen vertretungsfall (vertreter nach hgb zb prokurist)

also ist recht 2 wie recht 1 mit ausschwenkern ins hgb.

macht also schon sinn nacheinander.
 
Ich glaub, wenn ich nochmal neu starten msste, würde ich sogar beides zusammen machen.
Ich finde der Mehraufwand Recht 1+2 < Recht 1 + danach Recht 2, da Inhaltlich einiges äquivalent ist.
Das BGB wirkt immer allgemein, das HGB lex specialis, dass heisst wenn im HGB keine speziellere Vorschrift vorhanden ist nimmt man grundsätzlich das BGB.

Also nochmal: Beleg doch beides in Einem! Dann hast Du 2 in 1, hast zwar mal ein Tag ein bissl Stress, weil die Klausuren hintereinander sind, aber dann kannst Du es wenigsten abhaken.

Der Vorteil: Durch die Kumulationsregel siehst Du gleich was Sache wenn Du mal keine so tolle Klausur geschrieben hast...

VG Tobi
 
Rubas schrieb:
Aktuell liegen mir leider nur die KE 1 der beiden Kurse vor, so dass ich nur einen schwachen Überblick über die gesamten Kurse habe.
Die KE 1 des Recht 1 sieht mir stark nach der grundlegenden Einführung aus, aber kann das nicht weiter beurteilen.

PS:
Mit der deutschen Rechtssprechung durfte ich mich bis jetzt nur selten wirklich tiefgehend auseinandersetzen (siehe Wohnort 😉).

Hallo Rubas,

ich hab von Recht II auch nur 2 KEs bekommen. Das find aich auch blöd, denn ich weiß nicht, wann der nächste Schwung kommen wird. Für einen Überblick ist es daher noch zu früh.
Ich könnte mir vorstellen, daß man von Recht I und II tatsächlich profitieren kann. You`ll see.

Kerstin
 
Dr Franke Ghostwriter
ich habe letzte Woche Recht I geschrieben und habe heute mit Recht II angefangen.

Es mag sein, dass manche Leute es auf die Reihe kriegen Recht I und Recht II gleichzeitig zu studieren. Viele andere, die das versucht haben, hatten aber auch Probleme. Ich würde es auch nicht empfehlen. Nicht in Recht I und II. Recht II baut auf die Kenntnisse des Recht I auf. Es werden einige Sachen vorausgesetzt und im Recht II nicht mehr vermittelt. Zumal beinhaltat das Handelsrecht (Recht II) einige Abweichungen und Erweiterungen des BGB. Das könnte in der Klausur zu Schwierigkeiten führen. Es ergibt sich meines Erachtens auch kein Vorteil dadurch, dass Recht I und II gleichzeitig studiert wird. Und Recht I ist auch alleine schon genug Juristerei.

In allen anderen Fächern sehe ich überhaupt keine Bedenken sie beliebig zu kombinieren. In Mathe würde ich es sogar empfehlen, denn hier schreibt man nur eine Klausur über zwei Gebiete. Ich persönlich sehe keinen Sinn darin ein Semester dazwischen zu schalten. Bis zur Klausur vergißt man doch sonst alles wieder. Der Stoff ist auch nicht so emens, dass das nicht machbar wäre. Ganauso in BWL 3.

Übrigens würde ich gerade Mathe II so früh wie möglich belegen. Denn ohne Mathevorkenntnisse hat man z.B. in Mikro, BWL 3 oder Statistik keine Chance.

Es macht meines Erachtens auch Sinn BWL 2 ganz zum Schluss zu belegen, denn hier fließt Recht II, Statistik, BWL I und Mathe mit ein. Man kann diese Vorkenntnisse für BWL 2 nutzen.
 
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