Recht 2 Belegung nicht mehr nötig!
Hallo zusammen!
Habe folgenden Link für euch:
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info/info4_erg.pdf
Dort steht sinngemäß dass man für das Vordiplom Recht 2 nicht mehr belegen muss, wenn man Recht 1 bereits (oder bis spätestens Herbst 2006) absolviert hat.
Was meint Ihr dazu? 😕
Schöne Grüße
Robtirol
Hallo zusammen!
Habe folgenden Link für euch:
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info/info4_erg.pdf
Dort steht sinngemäß dass man für das Vordiplom Recht 2 nicht mehr belegen muss, wenn man Recht 1 bereits (oder bis spätestens Herbst 2006) absolviert hat.
Was meint Ihr dazu? 😕
Schöne Grüße
Robtirol