• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Recht 2 Belegung nicht mehr nötig

Moment mal... heißt das, dass wenn ich bereits den Recht 1 Schein habe, dass ich Recht 2 gar nicht mehr belegen muss??? Das wäre ja suuuper...

Viele Grüsse,
Julia
 
Anna,

das heißt doch im Klartext, ich hab mich für die Klausur angemeldet und wenn ich durchfalle, dann ist das egal solange ich ne anerkannten Kurs Recht 1 habe, richtig?
Wenn ich aber gut bestehe, dann kann ich mit der guten Note meinen Schnitt anheben.

Liege ich da so in etwa richtig.
Denn ich muß zugeben, diese Hagener Multiple Choice Geschichten liegen nicht unbedingt jedem gleich gut.😀

Grüße

S.
 
Das ist richtig Du kannst Recht 2 trotzdem schreiben. Hast Du den schon Recht1 bestanden? Und ja, Du könntest den Schnitt Deines Vordiploms anheben. Wichtig erscheint mir die zusätzliche Belegung von Recht 2 im Zusammenhang mit einen eventuellen BOL-Studium:

Sisa schrieb:
Hallo,

Wenn Du Recht I+II bestanden hast, dann bekommst Du das Modul BGB I angerechnet. Wenn Du nur Recht I geschrieben hast, dann hast Du Pech gehabt und mußt BGB I auf jeden Fall belegen oder Du belegst Recht II in Wiwi und hoffst, daß Du beide Klausuren damit bestanden hast. Wenn Du das BWL-Studium abschließt, kriegst Du auch das Propädeutikum angerechnet.
Außerdem könntest Du Dir Mikro, Statistik und Makro (glaube ich) anrechnen lassen, aber nur bei bestandenen Klausuren. Wenn Du im HS noch Unternehmensrecht wählst, so bekommst Du auch dieses Modul angerechnet.
Man kann also bei geschickter Belegung in BWL, einiges an Zeit beim Bol sparen.
 
sagax schrieb:
das heißt doch im Klartext, ich hab mich für die Klausur angemeldet und wenn ich durchfalle, dann ist das egal solange ich ne anerkannten Kurs Recht 1 habe, richtig?
Wenn ich aber gut bestehe, dann kann ich mit der guten Note meinen Schnitt anheben.

Wenn du die Klausur schreibst, kommt die Note auf jeden Fall auf's Zeugnis und wird mit eingerechnet. Fällst du durch oder bestehst nur schlecht, kannst du dir damit deinen Notendurchschnitt auch versauen.
Ist eben ein kalkulierbares Risiko...... 😉
 
Heißt das, dass dann im VD nichts steht, wenn ich zur Recht II Klausur nicht angemeldet bzw. abgemeldet war? Oder steht dann da sowas wie "nicht teilgenommen"?
 
cc1283 schrieb:
Heißt das, dass dann im VD nichts steht, wenn ich zur Recht II Klausur nicht angemeldet bzw. abgemeldet war? Oder steht dann da sowas wie "nicht teilgenommen"?

Ich denke mal da steht dann so etwas wie " * " mit Fußnote und Hinweis auf die geänderte DPO. :ka
 
Hmmm irgendwie hab ich nu ein Problem...
Ich habe Recht I bestanden und Recht II gerade belegt. Ich lerne aber, das ich die Klausur nicht schreiben muss. Muss ich denn meine Einsendearbeiten fertigmachen?
 
Marco1979 schrieb:
hmmm irgendwie hab ich nu ein Problem...
Ich habe Recht I bestanden und Recht II gerade belegt. Ich lerne aber, das ich die Klausur nicht schreiben muss. Muss ich denn meine Einsendearbeiten fertigmachen?

Nein, brauchst du nicht. Wenn du Recht 1 bestanden hast, bist du mit dem Rechtsteil komplett durch. 😀

Recht 2 kannst du jetzt entweder weglegen oder ganz locker durcharbeten. Es ist auf keinen Fall verschwendete Zeit, ein Wirtschaftsfachmann sollte sich auch ein wenig im HGB auskennen.
 
Also ich versteh das immer noch nich, vielleicht kann mir ja jemand helfen:

Wenn ich jetzt im nächsten Semester (WS 06/07) Recht I belege und dann im März 2007 die Klausur schreibe, reicht das dann und ich kann mir Recht II sparen oder nicht?

In der Info von der FU steht drin, dass, "die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Teilgebietsklausuren Recht I oder Recht II zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung ausreicht, wenn diese spätestens im September 2006 absolviert worden sind."

Das verstehe ich so, dass ich doch beide Kurse bearbeiten muss und dann ab März 2007 nur eine Klausur schreibe, nämlich Grundzüge des BGB und HGB.
Oder ist das auch wieder ein ganz anderes Teilgebiet?

Ich kapiers nich! :hilfe
 
Wenn Du entweder Recht I oder Recht II dieses Semester SoSe06 mit einer Klausur erfolgreich also >=50% abschließt dann reicht das so.
Wenn Du im WS06/07 Recht I belegst musst Du Recht I und Recht II belegen und beide Klausuren schreiben, dann gilt aber wieder die Ausgleichsregel. So wie ich das gelesen habe werden die alten Klausuren bis März 2007 angeboten, wenn Du das bis dahin nicht erledigt hast musst Du den neuen Kurs belegen. Recht I und Recht II gibt es dann nicht mehr sondern neue Unterlagen und ob man die dann neue Klausur auch mit den alten Unterlagen schreiben kann wage ich zu bezweifeln kann aber zu 100% nur vom LS beantwortet werden.
Warum willst Du denn nicht einfach den neuen Kurs "Grundzüge des Privat- und Wirtschaftsrecht" belegen und da die Klausur schreiben? Dann hast Du nur 1 statt 2 Klausuren.
 
Danke erstmal für deine Antwort!

Klar würde ich gerne nur eine Klausur schreiben.
Kann man denn schon ab dem nächsten Semester den neuen Kurs (Grundzüge des BGB und HGB) belegen oder erst ab dem SS 2007?
 
michel81 schrieb:
Klar würde ich gerne nur eine Klausur schreiben.
Kann man denn schon ab dem nächsten Semester den neuen Kurs (Grundzüge des BGB und HGB) belegen?

Ja klar. Der neue Rechtskurs heißt allerdings nicht "Grundzüge des BGB und HGB" sondern "Privat- und Wirtschaftsrecht".
 
Benedikt schrieb:
Ja klar. Der neue Rechtskurs heißt allerdings nicht "Grundzüge des BGB und HGB" sondern "Privat- und Wirtschaftsrecht". 🙂

...ja , ja, aber er enthält die Grundlagen des BGB und HGB 😉

michel81 schrieb:
Klar würde ich gerne nur eine Klausur schreiben.
Kann man denn schon ab dem nächsten Semester den neuen Kurs (Grundzüge des BGB und HGB) belegen?


Na wenn es die Klausur ab März 2007 gibt dann wird er ab dem WS06/07 angeboten werden müssen sonst kann die ja keiner schreiben.

 
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