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ich fasse gerade fleißig zusammen und bin dabei über den Begriff der Realkörperschaft gestolpert (KE 3 S, 91 unten). Was ist das? Mit dem Beispiel kann ich leider nicht viel anfangen.
Vielleicht kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen. Die Forensuche war leider erfolglos
bei Realkörperschaften knüpft die Mitgliedschaft an den Besitz oder das Eigentum einer bestimmten Sache an. Alle Betriebsinhaber eines bestimmten Bezirks sind Mitglied in der IHK.
bei Realkörperschaften knüpft die Mitgliedschaft an den Besitz oder das Eigentum einer bestimmten Sache an. Die Deichanreiner sind vermutlich alle Eigentümer von Grundstücken, die an den Deich grenzen/zum Deich gehören. Oder alle, denen ein Betrieb gehört, sind in der Realkörperschaft Industrie- und Handelskammer organisiert usw...
Man unterscheidet Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, Realkörperschaften, Bundkörperschaften und Kollegialkörperschaften.
Bei einer Gebietskörperschaft sind Mitglieder alle natürlichen inländischen Personen die auf dem Gebiet der Körperschaft wohnen. (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden)
Bei Realkörperschaften knüpft die Mitgliedschaft an den Besitz oder das Eigentum einer bestimmten Sache an (IHK)
Sind die Mitglieder einer Körperschaft nur juristische Personen, spricht man von einer Bundkörperschaft.
Von Kollegialkörperschaften spricht man schliesslich, wenn die Mitglieder gewählt oder berufen werden (Handwerkskammern: vgl. §§ 90 ABs. 1, 93 Abs. 1 HandwO)
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."