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nach § 13 der Prüfungsordnung darf ich die Modulabschlussprüfungen bei nicht bestandenem 1.Versuch 2x wiederholen, gilt das auch für die WiWi Modulabschlussprüfungen?
Wie ist das eigentlich wenn ich in rewi die EWIWIklausur 1 mal geschrieben und nicht bestanden habe und ich nachdem ich den LLB gemacht habe mich nun für bwl einschreibe. habe ich dann da wieder 3 versuche oder nur noch 2?
Wenn ich ein Wiwi-Pflichtmodul (hier: externes Rechnungswesen) anerkannt bekommen habe, muss ich die beiden anderen, also Investition/Finanzierung und internes Rewe beide mit 50 Punkten abschließen, oder?