• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Prüfung

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I

innam

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Hab da ne frage!

Hab mich beim Kurs bwl I für den Jahresabschluss und die Buchhaltung angemeldet. Bei Grundzüge der betriebl. STeuerlehre jedoch nicht.
Das gleiche bei BWL III: dort habe ich mich nur für Kostenrechnung angemeldet, jedoch nicht für gestaltung realer Güterprozesse!

Kann ich dann nur bei den angemeldeten kursen zur prüfung antreten oder kann ich auch jene teile schreiben wo ich nicht angemeldet bin?

Würde mich auf eine Antwort freuen!
 
also es ist so, grundsätzlich könntest du die Klausuren zu den belegten Kursen
schreiben, du musst allerdings die Hälfte der EA's der Fächer bestanden haben.

Bei BWL III wäre das beispielsweise eine EA von zweien. Wieviele es nochmal
bei BWL I sind weiß ich leider nicht mehr*gg. Aber ich denke du weißt was ich meine. Also die Hälfte der EA's des gesamten Kurses.

Empfehlen würde ich dir das allerdings nicht. Bei der Klausur zu BWL III z. B.
wird ja auch das Wissen abgefragt was in dem Kurs "Gestaltung realer Güter-
prozesse" behandelt wird. Und ich finde es ist besser, wenn man sich vorher durch die EA ein Bild machen konnte, was da auf einen zukommt, sonst machst du vielleicht zu viele Fehler.

Ich hoffe ich erzähl dir hier jetzt nix falsches, aber ich hab das so schonmal
gehört.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

MfG

Diana
 
innam schrieb:
Hab mich beim Kurs bwl I für den Jahresabschluss und die Buchhaltung angemeldet. Bei Grundzüge der betriebl. STeuerlehre jedoch nicht.
Was meinst du mit "angemeldet"? Dass du die EAs bestanden hast? Dann ist es egal welche, du musst nur 2 von 4 geschafft haben, die Klausur geht dann ja sowieso über alle Teilgebiete (mehr oder weniger).

Gruß
Steffi
 
Soweit ich weiß mußt du alle Einheiten eines Kurses belegt haben 😱 !!!
Du kannst die Prüfungen auch nicht schreiben, wenn du nur die EA`s einsendest!!! Belegung ist schon notwendig!!!
Ich würde dir dringend raten, am Montag beim Prüfungsamt anzurufen (Christina Schneider 02331- 9872678) und anzufragen, weil nämlich am Montag die Nachmeldefrist ausläuft!!!!!!!!
Es könnte nämlich sonst passieren, daß aufgrund eines Formfehlers, nämlich nicht vollständiger Belegung eines Kurses, eine Prüfungszulassung nicht möglich ist (man kann auch nicht das Lehrmaterial in eBay ersteigern und nur die EA`s von Hagen beziehen und einen Prüfungsanspruch erwerben)!!!
Und dann schnell per E-Mail noch belegen!!!

Wie gesagt, am Montag endet die Nachbelegungsfrist!!!!
 
Dr Franke Ghostwriter
innam!

Es kommt immer auf den Lehrstuhl an, ob man alle Kurse belegen muss oder nicht. Der Lehrstuhl von Mathe bspw. akzeptiert zähneknirschend, wenn man nur Mathe 1 belegt. Wie das bei den Lehrstühlen Schneeloch, Littkemann und Co. abläuft, weiß ich leider nicht.

Vorsichtshalber solltest du Kurs 34 nachbelegen. Von irgendwoher musst du ihn sowieso beziehen, da es sich um prüfungsrelevanten Stoff handelt. Bei der Steuerlehre handelt sich ja auch nur um eine Kurseinheit und billiger als bei der Uni - 13,50 Euro - geht's kaum. 😉
 
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