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... und nirgends im SV stand, dass K Deutscher ist - wobei man das wohl nicht gebraucht hätte, wenn man gesehen hätte, dass 12I tatsächlich nicht einschlägig ist, weil die Kunstfreiheit hier spezieller ist. :/
Ich hab heute auch ganz überraschend Post von der Fernuni im Briefkasten gehabt. War schon ganz erschrocken, weil ich hier im Forum schon ne Weile nicht mehr reingeschaut hatte. Aber ich gehöre auch zu den Glücklichen 🙂 Bin jetzt am Überlegen ob ich Klausureinsicht beantragen soll, nicht um etwas zu beanstanden, sondern weil es mich interessiert.
Was ich nicht verstanden habe, war Deine Anmerkung mit der Superrevisionsinstanz? Kapier ich nicht.
Ich hatte, dass unser Künstler bei der Verf-Beschwerde bzgl. Art 5 III GG scheitert und da musste ich natürlich Art. 12 I GG weiter prüfen, oder nicht?
Ich verstehe nicht was Du damit meinst:
"Und damit, dass nirgends explizit stand, dass unser Künstler Deutscher ist, haben sie uns de facto noch einen Sachverhaltshinweis gegeben, dass da irgendwas mit 12I nicht ganz koscher ist."
Hää? Was hat das mit der Prüfung von Art. 12 I GG zu tun? Ist mir wirklich völlig schleierhaft!