• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Probleme mit Aufgabe 1 Kurseinheit 4 Verkehrssteuern

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Probleme mit Aufgabe 1, KE 4: Verkehrssteuern

Hi,

Habe mich gerade einmal an der Aufgabe 1 auf Seite 6 der KE 4 zum Thema Grunderwerbssteuer gewagt und gleich mal eine Frage dazu.

Laut Kurseinheit berechnet sich die Bemessungsgrundlage aus dem Wert der Gegenleistung also dem Kaufpreis und, falls vorhanden, die "vom Käufer übernommenen Leistungen. Hierzu gehören in erster Linie grundpfandrechtlich gesicherte Verbindlichkeiten" (Seite 4 / 5).

Für mich heißt das eigentlich, dass die Hypothek, die der Käufer übernommen hat, noch zu dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist. Laut Musterlösung ist dies aber gerade nicht der Fall: "Durch die Übernahme von Hypotheken wirt der Wert der Gegenleistung nicht gemindert"

Ich finde das etwas Wiedersprüchlich..😕.kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus

Henrik
 
Ich hab die KEs leider nicht in aktueller Auflage, aber es heißt doch das gleiche: Kaufpreis + übernommene Hypothek= BMG
Und in der Musterlösung steht, dass die Hypothek die BMG nicht mindert.
Bsp.: Ich kaufe für 100.000 (Verkäufer bekommt dieses Geld) und übernehme eine Hypothek von 50.000 - also ist die Gegenleistung ja 150.000. Das ist die BMG.
 
Danke Yara für deine Antwort!

Ich habe auch gedacht, es wäre so wie in deinem Beispiel.
In der Aufgabe übernimmt der Käufer die Hypotheken auf das Grundstück i.H.v. 1.250.000 € unter Anrechnung auf den Gesamtkaufpreis des Betriebes. (6 Mio. €). Der Wert des Grundstückes (ohne Hypotheken) sind in der Aufgabe 3.830.000 €.

Also habe ich gerechnet: Grundstückswert 3.830.000 € + übernommene Hypotheken 1.250.000 € = BMG 5.080.000,- €

Das ist lt. ML aber falsch. Hier ist die BMG nur 3.830.000 €, also ohne Hypothek, mit der oben genannten Begründung.

Ich glaub ich steh hier grade etwas auf der Leitung
 
Ich habe auch gedacht, es wäre so wie in deinem Beispiel.
In der Aufgabe übernimmt der Käufer die Hypotheken auf das Grundstück i.H.v. 1.250.000 € unter Anrechnung auf den Gesamtkaufpreis des Betriebes. (6 Mio. €). Der Wert des Grundstückes (ohne Hypotheken) sind in der Aufgabe 3.830.000 €.
Das ist der Schlüssel! Er zahlt die 6 Mio für den gesamten Betrieb, weil er die Hypothek übernimmt. Eigentlich wäre das Ding aber 6 Mio.+1,25 Mio. wert gewesen. Er kauft aber die Schulden mit ab, zahlt an der Verkäufer also weniger. In den 6 Mio. (bzw. Wert des Betriebes 7,25 Mio.) sind aber nebem dem Grundstück ja auch Maschinen, Rohstoffe oder was weiß ich mit drin. Nun soll er ja keine Betriebserwerbsteuer zahlen, sondern eine Grunderwerbsteuer. Fraglich ist also, was der Grund wert ist - und der ist 3,83 Mio. wert, also ist das die BMG.

Das steht auch nich im Widerspruch zu meinem obigen Beispiel. Oben wurde ja nur ein Grundstück mit Hypothekübernahme erworben, ohne Betrieb. Du musst Dich immer fragen, "was ist der Wert des Grundstücks". Im Kursbeispiel ist der Wert genau angegeben. Kaufst Du das Ding mit Übernahme einer Hypothek, ist es "den Kaufpreis + Hypothek" wert. Der Verkäufer hätte ja die Hypothek ablösen können und das Grundstück dann zum höheren Wert verkaufen können.

Jetzt verstanden?
 
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