Probleme mit Aufgabe 1, KE 4: Verkehrssteuern
Hi,
Habe mich gerade einmal an der Aufgabe 1 auf Seite 6 der KE 4 zum Thema Grunderwerbssteuer gewagt und gleich mal eine Frage dazu.
Laut Kurseinheit berechnet sich die Bemessungsgrundlage aus dem Wert der Gegenleistung also dem Kaufpreis und, falls vorhanden, die "vom Käufer übernommenen Leistungen. Hierzu gehören in erster Linie grundpfandrechtlich gesicherte Verbindlichkeiten" (Seite 4 / 5).
Für mich heißt das eigentlich, dass die Hypothek, die der Käufer übernommen hat, noch zu dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist. Laut Musterlösung ist dies aber gerade nicht der Fall: "Durch die Übernahme von Hypotheken wirt der Wert der Gegenleistung nicht gemindert"
Ich finde das etwas Wiedersprüchlich..😕.kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus
Henrik
Hi,
Habe mich gerade einmal an der Aufgabe 1 auf Seite 6 der KE 4 zum Thema Grunderwerbssteuer gewagt und gleich mal eine Frage dazu.
Laut Kurseinheit berechnet sich die Bemessungsgrundlage aus dem Wert der Gegenleistung also dem Kaufpreis und, falls vorhanden, die "vom Käufer übernommenen Leistungen. Hierzu gehören in erster Linie grundpfandrechtlich gesicherte Verbindlichkeiten" (Seite 4 / 5).
Für mich heißt das eigentlich, dass die Hypothek, die der Käufer übernommen hat, noch zu dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist. Laut Musterlösung ist dies aber gerade nicht der Fall: "Durch die Übernahme von Hypotheken wirt der Wert der Gegenleistung nicht gemindert"
Ich finde das etwas Wiedersprüchlich..😕.kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus
Henrik