Problem:Vertretung /Geschäftführung OHG
Hallo alle zusammen,
ich sitze gerade an einem Fall und komme ins Stocken:
Bei einer OHG haben die Gesellschafter A und B Gesamtgeschäftsführung und -vertretung.
Nun handelt B alleine und konnte aber wegen Gefahr in Verzug alleine handeln. Damit hat er Geschäftsführungsbefugnis in diesem einen Fall.
Die Vertretungsmacht fehlt ihm doch für ein alleiniges Handeln, oder?
Also hatte er Geschäftsführungsbefugnis (Innenverhältnis), aber keine Vertretungsbefugnis (Außenverhältnis).
Sehe ich das denn richtig so?
Konnte B denn nach innen handeln, nach außen gegenüber Dritten hat er aber dann keine Vertretungsmacht (s. § 177 BGB)?
Vielleicht kann mir ja jemad helfen?😉
Viele Grüße, Nicoletta
Hallo alle zusammen,
ich sitze gerade an einem Fall und komme ins Stocken:
Bei einer OHG haben die Gesellschafter A und B Gesamtgeschäftsführung und -vertretung.
Nun handelt B alleine und konnte aber wegen Gefahr in Verzug alleine handeln. Damit hat er Geschäftsführungsbefugnis in diesem einen Fall.
Die Vertretungsmacht fehlt ihm doch für ein alleiniges Handeln, oder?
Also hatte er Geschäftsführungsbefugnis (Innenverhältnis), aber keine Vertretungsbefugnis (Außenverhältnis).
Sehe ich das denn richtig so?
Konnte B denn nach innen handeln, nach außen gegenüber Dritten hat er aber dann keine Vertretungsmacht (s. § 177 BGB)?
Vielleicht kann mir ja jemad helfen?😉
Viele Grüße, Nicoletta