Moin,
ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Unter welchen Bedingungen hat eine Kunde das Recht, seine Verträge mit einem Telefon/Internet-Anbieter fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter bspw. wiederholt nicht korrekte Rechnungen stellt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Danke!
Ich sehe hier zwei wichtige Voraussetzungen:
Wenn es in einem solchen Fall zum Streit kommt, dann muß der Kunde
nachweisen, daß die Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist. Dazu genügt sicher nicht nur die Behauptung, die Abrechnung sei fehlerhaft. Problematisch ist wohl, daß man keinen Einblick in die technischen Abläufe beim Anbieter hat. Man könnte aber eine ausreichende Zeit lang - mindestens einen Monat -
ein eigenes Protokoll führen. Das Protokoll muß möglichst wenig Anlaß zu Zweifeln geben, es sollte ordentlich und lückenlos sein. Am einfachsten geht das bei Telefonaten etwa mit dem
automatischen Protokoll der Telefonanlage, das man über den PC auslesen und dann ausdrucken kann. Beim
Internetverkehr mit einem entsprechenden
Protokoll des PC. Geht es etwa um gebührenpflichtige Rufnummern, kann man auch von Hand ein Protokoll führen. Ich hörte diese Woche von 0900-Nummern, bei denen die anfängliche Gebührenansage eigentlich bis zu einem Piepton kostenfrei sein müßte, nach einer Stichprobe von Verbaucherschützern in den meisten Fällen aber dennoch satte Gebühren berechnet wurden. Die Verbraucherschützer haben exakt dokumentiert, wann sie welche Rufnummer anriefen, wie lange das Gespräch dauerte und daß sie jeweils bereits vor dem Piepton wieder auflegten. Dieses Eigenprotokoll haben sie dann der Telefonabrechnung mit Einzelverbindungsnachweis gegenüber gestellt.
Eine zweite Voraussetzung ist, daß es sich bei den Abrechnungsfehlern um
erhebliche Fehler handelt. Die Fehlbeträge müssen so erheblich sein, daß bei einer Abwägung der Interessen beider Vertragsteile herauskommt, daß das weitere Festhalten am Vertrag für den Kündigenden unzumutbar ist. In minder schweren Fällen kann es dem Kunden auch zumutbar sein, den falsch in Rechnung gestellten Betrag zu rügen und einfach den richtigen Betrag seiner Zahlung zugrunde zu legen. Auch dazu wird plausibel dargelegt werden müssen, wie der abweichende Betrag zustande kommt. Das wird ebenfalls mit einem eigenen Protokoll erfolgen können.
Abgesehen davon muß natürlich - Du hast das selbst schon geschrieben - der Kunde dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Vielleicht weiß er ja gar nichts von dem Fehler. Dazu ist die Benachrichtigung des Anbieters erforderlich, also etwa ein Brief, der den Fehler beschreibt. Außerdem die Aufforderung, den Fehler innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Kunde muß nachweisen, daß und mit welchem Inhalt dieser Brief dem Anbieter zuging. Am besten ein Fax schicken und das Sendeprotokoll ausdrucken, das auch einen Miniaturausdruck der Seite beinhaltet. Den selben Brief außerdem als Einwurf-Einschreiben versenden. Außerdem an die richtige Adresse (was bei Großunternehmen manchmal etwas verwirrend ist).
Ist die Frist erfolglos abgelaufen, eine Kündigung schicken, die sich auf den Fehler stützt, hilfsweise auch gleichzeitig ordentlich kündigen. Den Vertrag genau durchlesen, welche Möglichkeiten es für eine ordentliche Kündigung gibt.
Einen Anfechtungsgrund - wie in einem anderen Beitrag geschrieben - kann ich in einem solchen Fall nicht sehen. Da müßte man schon nachweisen können, daß der Anbieter wissentlich eine Dienstleistung mit erheblich fehlerhaften Abrechnungen anbietet, dies aber verschweigt.
Ich konnte beispielsweise zum Jahresende meinen Telekomvertrag, der eigentlich noch eine Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren hatte, wegen einer Preiserhöhung kündigen - bin jetzt bei Kabel Deutschland
🙂 Bietet sich so ein Kündigungsrecht oder ein ähnliches, spart man sich den ganzen Nachweisstreß ...
In einem solchen Fall geht man außerdem am besten zu einer Verbraucherzentrale und läßt sich beraten.