• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Private Frage Sonderkündigungsrecht

  • Ersteller Ersteller GunnarMuenchow
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GunnarMuenchow

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Private Frage: Sonderkündigungsrecht

Moin,

ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Unter welchen Bedingungen hat eine Kunde das Recht, seine Verträge mit einem Telefon/Internet-Anbieter fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter bspw. wiederholt nicht korrekte Rechnungen stellt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
 
Also, da kann ich ein Beispiel aus eigener ERFAHRUNG bringen.
Vor zwei Jahren hatte ich eine Auseinandersetzung mit meinem Mobilfunkanbieter wegen unkorrekter Rechnungen. Grund: Es wurde stets zu viel berechnet, nämlich der gesamte Internettraffic so wie alle SMS und MMS. Ich hatte hatte mich zu einem Mindestumsatz von 10€/Monat verpflichtet und meinte, diese Sachen gehörten dazu.
Der Anbieter sprach aber nun von einem Mindestgesprächsumsatz und dazu gehören die o.g. Positionen eben nicht.
Ein Blick in die Vertragsunterlagen offenbarte mir, dass dort aber die Rede von Mindestumsatz war.
Folge:
Ich habe den Vertrag dann angefochten (Anfechtung wg. Irrtums) da ich einen solchen Vertrag nie unterschrieben hätte, wenn diese Definition so dringestanden hätte. Ich bot an, entweder sie berechnen das nach Mindestumsatz, sofortige Auflösung des Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen oder Amtsgericht.
Hat geklappt, obwohl schon drei Monate vergangen waren.

In deinem Fall ist eine Ferndiagnose schwierig, da wir ja hier nicht die Details und den situativen Kontext der Fehlberechnungen kennen.
Bei groben Vertragsverstößen ist ein sofortiger Ausstieg wohl schon möglich, insbesondere bei Betrug.

Na ja,...ich bin halt kein Jurist, und ein Jurist dürfte dir hier wahrscheinlich gar keinen Tipp geben, weil er damit gegen die Beratungsverordnung verstoßen würde. 😱

Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen.
 
Danke! Ich hab mir inzwischen kompetenten Rat geholt und weiss nun, wie ich vorgehe: schriftlich Widerspruch einlegen, Frist setzen, Kündigung androhen.
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Auf jeden Fall werde ich ab jetzt nur noch schriftlich mit denen verkehren, "Kundentelefon" anrufen bringt nichts und ist nur schlecht für die Nerven.:mad
 
Danke! Ich hab mir inzwischen kompetenten Rat geholt

Schnief.....mein Rat war nicht kompetent genug...🙁

Auf jeden Fall werde ich ab jetzt nur noch schriftlich mit denen verkehren, "Kundentelefon" anrufen bringt nichts und ist nur schlecht für die Nerven.😡

Oh JA! Die tollen Hotlines oder customer care center.....das taugt alles nix, kostet nur Geld, jedesmal kann man dem Call Center Agent wieder alles von Anfang an erzählen um dann zu hören, das er a) nicht zuständig ist oder b)da leider auch nicht weiterhelfen kann.
Ich regle solche Angelegenheiten auch nur noch schriftlich(Einschreiben).
 
Oh JA! Die tollen Hotlines oder customer care center.....das taugt alles nix, kostet nur Geld, jedesmal kann man dem Call Center Agent wieder alles von Anfang an erzählen um dann zu hören, das er a) nicht zuständig ist oder b)da leider auch nicht weiterhelfen kann.
Ich regle solche Angelegenheiten auch nur noch schriftlich(Einschreiben).

Und wenn Sie absolut nicht weiterwissen, dann lautet die Rückzugslinie: "Wir haben im Moment ein technisches Problem, so dass ich ihre Daten grad nicht einsehen kann." :mad
 
Gerade auf dem Sektor der Kommunikationsdienstleistungen Frage ich mich schon seit geraumer Zeit, in wie fern ich als Kunde zum funktionieren eines Produkts beitragen muss.
Beispiel:
Ich habe ständig Ärger mit VoIP (siehe Beitrag https://www.studienservice.de/showpost.php?p=285746&postcount=211)

Schreibe ich eine Mail an den Support oder rufe die tolle Hotline an, bekomme ich viele sinnlose Tipps was ich alles versuchen soll. Mittlerweile kann ich ausklammern, dass es an meiner Hardware liegt. Eigentlich ein klarer Fall einer Leistunsstörung.

Auf der Homepage als auch in den Vertragsunterlagen steht unter "Vorraussetzungen" nicht, das ich umfangreiche IT-Kenntnisse haben muss.
Analog dazu: Wenn mein PKW einen defekt hat und dies eindeutig ein Mangel ist, der zu Lasten des Herstellers geht, so würde ich mir vom Hersteller auch nicht sagen lassen "Schleifen sie bitte die Zylinderköpfe um 0,05mm ab und setzen sie die Dichtung GR0550-Z7 ein!", sondern der Hersteller muss sich um die Beseitigung bemühen.
 
Moin,

ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Unter welchen Bedingungen hat eine Kunde das Recht, seine Verträge mit einem Telefon/Internet-Anbieter fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter bspw. wiederholt nicht korrekte Rechnungen stellt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Danke!

Ich sehe hier zwei wichtige Voraussetzungen:

Wenn es in einem solchen Fall zum Streit kommt, dann muß der Kunde nachweisen, daß die Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist. Dazu genügt sicher nicht nur die Behauptung, die Abrechnung sei fehlerhaft. Problematisch ist wohl, daß man keinen Einblick in die technischen Abläufe beim Anbieter hat. Man könnte aber eine ausreichende Zeit lang - mindestens einen Monat - ein eigenes Protokoll führen. Das Protokoll muß möglichst wenig Anlaß zu Zweifeln geben, es sollte ordentlich und lückenlos sein. Am einfachsten geht das bei Telefonaten etwa mit dem automatischen Protokoll der Telefonanlage, das man über den PC auslesen und dann ausdrucken kann. Beim Internetverkehr mit einem entsprechenden Protokoll des PC. Geht es etwa um gebührenpflichtige Rufnummern, kann man auch von Hand ein Protokoll führen. Ich hörte diese Woche von 0900-Nummern, bei denen die anfängliche Gebührenansage eigentlich bis zu einem Piepton kostenfrei sein müßte, nach einer Stichprobe von Verbaucherschützern in den meisten Fällen aber dennoch satte Gebühren berechnet wurden. Die Verbraucherschützer haben exakt dokumentiert, wann sie welche Rufnummer anriefen, wie lange das Gespräch dauerte und daß sie jeweils bereits vor dem Piepton wieder auflegten. Dieses Eigenprotokoll haben sie dann der Telefonabrechnung mit Einzelverbindungsnachweis gegenüber gestellt.

Eine zweite Voraussetzung ist, daß es sich bei den Abrechnungsfehlern um erhebliche Fehler handelt. Die Fehlbeträge müssen so erheblich sein, daß bei einer Abwägung der Interessen beider Vertragsteile herauskommt, daß das weitere Festhalten am Vertrag für den Kündigenden unzumutbar ist. In minder schweren Fällen kann es dem Kunden auch zumutbar sein, den falsch in Rechnung gestellten Betrag zu rügen und einfach den richtigen Betrag seiner Zahlung zugrunde zu legen. Auch dazu wird plausibel dargelegt werden müssen, wie der abweichende Betrag zustande kommt. Das wird ebenfalls mit einem eigenen Protokoll erfolgen können.

Abgesehen davon muß natürlich - Du hast das selbst schon geschrieben - der Kunde dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Vielleicht weiß er ja gar nichts von dem Fehler. Dazu ist die Benachrichtigung des Anbieters erforderlich, also etwa ein Brief, der den Fehler beschreibt. Außerdem die Aufforderung, den Fehler innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Kunde muß nachweisen, daß und mit welchem Inhalt dieser Brief dem Anbieter zuging. Am besten ein Fax schicken und das Sendeprotokoll ausdrucken, das auch einen Miniaturausdruck der Seite beinhaltet. Den selben Brief außerdem als Einwurf-Einschreiben versenden. Außerdem an die richtige Adresse (was bei Großunternehmen manchmal etwas verwirrend ist).

Ist die Frist erfolglos abgelaufen, eine Kündigung schicken, die sich auf den Fehler stützt, hilfsweise auch gleichzeitig ordentlich kündigen. Den Vertrag genau durchlesen, welche Möglichkeiten es für eine ordentliche Kündigung gibt.

Einen Anfechtungsgrund - wie in einem anderen Beitrag geschrieben - kann ich in einem solchen Fall nicht sehen. Da müßte man schon nachweisen können, daß der Anbieter wissentlich eine Dienstleistung mit erheblich fehlerhaften Abrechnungen anbietet, dies aber verschweigt.

Ich konnte beispielsweise zum Jahresende meinen Telekomvertrag, der eigentlich noch eine Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren hatte, wegen einer Preiserhöhung kündigen - bin jetzt bei Kabel Deutschland 🙂 Bietet sich so ein Kündigungsrecht oder ein ähnliches, spart man sich den ganzen Nachweisstreß ...

In einem solchen Fall geht man außerdem am besten zu einer Verbraucherzentrale und läßt sich beraten.
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke. Auf die Idee mit der Verbraucherzentrale bin ich noch gar nicht gekommen. Wie dem auch sei, ich werde jetzt erstmal mit Kündigung drohen.
 
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