• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Private Frage - Garagenverkauf

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Private Frage - Garagenverkauf

Hallo zusammen,

was meint ihr zu folgender Frage. Ich möchte privat einen Garagenverkauf veranstalten, es werden auch nur private Dinge, z.B. Möbel, Kleidung usw verkauft. Darf ich für diesen Verkauf auch bei meinen Nachbarn z.B. durch Flyer werben oder unterliege ich Beschränkungen der Gewerbeordnung? Darf der Verkauf auch an einem Sonntag stattfinden? Die Dame am Gewerbeamt hat mich gerade sehr verunsichert mit ihrer Aussage, auch "private" Flohmärkte müsste man anmelden und vor allem dürfte man keine Werbung dafür machen. Was meint ihr dazu?
Danke für jede Antwort!

Viele Grüße,

Verena
 
Frag einen Rechtsanwalt. Wir dürfen hier keinen Rechtsrat erteilen. Außerdem sind die Tips hier - incl. meiner - meistens falsch oder zumindest unvollständig
 
Dr Franke Ghostwriter
Verena,

frag doch einfach beim Gewerbeamt nach, auf welcher Rechtsgrundlage diese Anmeldepflicht beruhen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gewerbeordnung anwendbar ist, wenn es sich um einen privaten Verkauf handelt, der eben nicht gewerblich ist. Meiner Ansicht nach ist das Ladenschlussgesetz in dem Fall auch nicht anwendbar, weil deine Garage ja keine Verkaufstelle nach § 1 Ladenschlussgesetz ist.

Und was die Werbung angeht: Gibt es irgendwo eine Flyeranmeldepflicht? Die werden doch inzwischen zu jedem Anlass und überall verteilt, sogar um auf private Partys hinzuweisen. Wenn du allerdings auf öffentlichem Grund Flyer aufhängen willst, brauchst du dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

Disclaimer:
Nein, ich bin auch kein Anwalt. Dies ist kein Rechtsrat sondern nur meine private Meinung. 😀

@ Dr. Taft
Stell dir doch einfach vor, es wäre ein Fall...
 

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GunnarMuenchow
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