• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Praxisbericht

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ich habe mal eine recht außergewöhnliche Frage bzw. Bitte:

Wir lernen alle wie wild die §§ und schreiben Gutachten unter dem Motto "A könnte einen Anspruch...haben".

Wie muß man sich das in der Praxis vorstellen? Wie ist dann der Ablauf. Also A merkt, dass er einen Anspruch hat und möchte diesen durchsetzen; kann er dann zum örtlichen Amtsgericht gehen und Klage erheben? Oder wie geht das?

Muss man sich an das Gericht immer über einen Anwalt wenden und immer schriflich? oder kann man dort auch vorsprechen?

Muß sich das Gericht alles anhören bzw. alle Schriftstücke bearbeiten?

Thema Mahnbescheid: Irgendwo habe ich mal gehört, dass man sich einen Formsatz kaufen kann und ihn auch als Privatperson stellen kann????
 
Hi,

ich habe mal eine recht außergewöhnliche Frage bzw. Bitte:

Wir lernen alle wie wild die §§ und schreiben Gutachten unter dem Motto "A könnte einen Anspruch...haben".

Wie muß man sich das in der Praxis vorstellen? Wie ist dann der Ablauf. Also A merkt, dass er einen Anspruch hat und möchte diesen durchsetzen; kann er dann zum örtlichen Amtsgericht gehen und Klage erheben? Oder wie geht das?

Muss man sich an das Gericht immer über einen Anwalt wenden und immer schriflich? oder kann man dort auch vorsprechen?

Muß sich das Gericht alles anhören bzw. alle Schriftstücke bearbeiten?

Thema Mahnbescheid: Irgendwo habe ich mal gehört, dass man sich einen Formsatz kaufen kann und ihn auch als Privatperson stellen kann????

So in etwa isses - ja.

Allerdings brauchst z.b. vor dem LG einen Rechtsanwalt und dies ist auch zu raten, da du im zivilprozess selbst alles beibringen musst was wichtig für dich sein könnte.
mit den beweislasten ist es ähnlich - zwar gibts gelegentlich normen die dem beklagten die beweislast aufbürden, aber grds. muss der jenige das beweisen was für ihn selbst günstig ist....

der mahnbescheid selbst ist der erste schritt richtung klage - allerdings bringts dir nur was wenn der gemahnte nicht widerspricht....das gericht selbst prüft im mahnverfahren nichts - nur ein stempel vom rechtspfleger kommt drauf - nachlesen kannst das in der ZPO

die verhandlungen vor gericht selbst laufen dann mündlich ab - mit entsprechendem schriftsätzlichen verkehr im vorfeld..
 
Dr Franke Ghostwriter
Frank, ich weiß nicht, wie weit Du schon im Studium bist, aber die Grundlagen der ZPO werden auch bei uns gelehrt, so dass Du eine kleine Praxis-Einsicht auch schon im Studium bekommst.
 
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