wollte mich mal mit euch über eure Erfahrungen aus der Praxis unterhalten. Die Kenntnisse aus dem Studium versuche ich (so weit möglich) in meine Arbeit einfließen zu lassen.
Dabei mache ich immer wieder erschrekenden Erfahrungen wie dinge aus der Theorie in der Praxis gehandhabt werden.
Mein Brötchengeber hat mich damit betraut alte Drucker aus unserem Inventar an unsere Belegschaft zu verkaufen. Für diesen Zweck ist mir ein vorgefertigter Kaufvertrag zur Verfügung gestellt worden, in dem eine Klausel aufgeführt ist, wonach die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Wenn ich jetzt nicht ganz neben mir stehe finden doch hier u.a. die §§474 und 475 BGB Anwendung.
Mein Brötchengeber als Unternehmer i.S. des §14 kann demnach die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen lediglich auf ein Jahr einschränken.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Irgendwie hatte mich mein Chef völlig entgeistert angesehen, als ich ihm gesagt hatte, das die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nicht ausgeschlossen werden können. (Die Klausel bleibt auch weiterhin im Kaufvertrag. Dies hat mein Chef verfügt.)
Welche Erfahrungen habt Ihr denn so gemacht?
Viele Grüße
René
Dabei mache ich immer wieder erschrekenden Erfahrungen wie dinge aus der Theorie in der Praxis gehandhabt werden.
Mein Brötchengeber hat mich damit betraut alte Drucker aus unserem Inventar an unsere Belegschaft zu verkaufen. Für diesen Zweck ist mir ein vorgefertigter Kaufvertrag zur Verfügung gestellt worden, in dem eine Klausel aufgeführt ist, wonach die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Wenn ich jetzt nicht ganz neben mir stehe finden doch hier u.a. die §§474 und 475 BGB Anwendung.
Mein Brötchengeber als Unternehmer i.S. des §14 kann demnach die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen lediglich auf ein Jahr einschränken.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Irgendwie hatte mich mein Chef völlig entgeistert angesehen, als ich ihm gesagt hatte, das die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nicht ausgeschlossen werden können. (Die Klausel bleibt auch weiterhin im Kaufvertrag. Dies hat mein Chef verfügt.)
Welche Erfahrungen habt Ihr denn so gemacht?
Viele Grüße
René