Also ich gehe mal davon aus, dass er Bachelor Wirtschaftsrecht studiert. Dann gilt:
"https://www.uni-siegen.de/fb5/pruefungsamt/downloads/pruefungsordnungen/?lang=de
§ 24 Wiederholung von Prüfungs- und Studienleistungen
(1) 1Wird eine der in § 17 genannten Prüfungen oder die Bachelorarbeit insgesamt mit
nicht ausreichend bewertet, kann sie einmal wiederholt werden; die Teilnahme an der Nachschreibeklausur
gilt nicht als Wiederholung. Die Abschlussprüfung in den Modulen 4, 5 und 6
kann nur insgesamt wiederholt werden. Die Wiederholung der Teilprüfungen in den Modulen
7 und 8 ist nur wegen eines nicht bestandenen Prüfungsteiles möglich."