ich habe ein paar Fragen zur planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens.
In der Kurseinheit 3 Steht dass die Vereinfachungsregel(halbjahresgenaue Abschreibung) handelsrechtlich auch für unbewegliches Anlagevermögen gilt.
Gruß Florian
In der Kurseinheit 3 Steht dass die Vereinfachungsregel(halbjahresgenaue Abschreibung) handelsrechtlich auch für unbewegliches Anlagevermögen gilt.
- Bedeutet das, dass ich in der Klausur auch bei Gebäuden und immateriellen Anlagevermögen auch die Vereinfachungsregel anwenden darf?
- Wie wird die Restlaufzeit bei Verwendung der Vereinfachungsregel berechnet? Beispiel: Maschine, Laufzeit 10 Jahre, Anschaffung im April. Angenommen ich würde die Vereinfachungsregel im Anschaffungsjahr anwenden, ist die Restlaufzeit dann 9 Jahre oder 9,25 Jahre?
Gruß Florian