ÖTP - Definition SDF
Hallo,
ich habe eine Frage zur Definition 1.7.
Im Skript steht auf Seite 14, dass eine kollektive Entscheidungsregel genau dann gesellschaftliche Entscheidungsfunktion heisst, wenn die gesellschaftliche Präferenzrelation R auf der Alternativenmenge X eine Auswahlfunktion erzeugt.
Wenn ich mir die Definition der Auswahlfunktion anschaue, komme ich ins Grübeln ...
Die Auswahlfunktion auf (wieso auf?) einer Menge X ist eine Vorschrift, die auf Basis einer Präferenzrelation R jeder nichtleeren Teilmenge S eine nichtleere Auswahlmenge C(S) zuordnet.
formal: S = (x,y) so gilt z.B. für x E C(S) > für alle y E : x R y
Somit ist x bestes Element der Teilmenge.
Auf Basis einer Präferenzrelation heisst für mich, dass die Auswahlfunktion erst durch das Vorhandensein der Präferenzrelation funktioniert, da diese das Verhältnis angibt, wie die einzelnen Elemente der Teilmenge zueinander stehen, z.B. schwache Präferen x R y ("mindestens so gut wie").
In Theorem 1.1 und Definition 1.7 steht nun aber, dass die Präferenzrelation eine Auswahlfunktion "erzeuge".
Die Begriffe machen mich etwas wirr. Ich dachte, dass eine Auswahlfunktion aus einer Menge an Alternativen eine Präferenzrelation erzeugt, die im Folgenden unter der Voraussetzung, dass die für die SDF geforderten Bedingungen erfüllt, als soziale Entscheidungsfunktion bezeichnet wird 😀
Hmm ....
Wer kann mir helfen?
Gruß aus Köln.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Definition 1.7.
Im Skript steht auf Seite 14, dass eine kollektive Entscheidungsregel genau dann gesellschaftliche Entscheidungsfunktion heisst, wenn die gesellschaftliche Präferenzrelation R auf der Alternativenmenge X eine Auswahlfunktion erzeugt.
Wenn ich mir die Definition der Auswahlfunktion anschaue, komme ich ins Grübeln ...
Die Auswahlfunktion auf (wieso auf?) einer Menge X ist eine Vorschrift, die auf Basis einer Präferenzrelation R jeder nichtleeren Teilmenge S eine nichtleere Auswahlmenge C(S) zuordnet.
formal: S = (x,y) so gilt z.B. für x E C(S) > für alle y E : x R y
Somit ist x bestes Element der Teilmenge.
Auf Basis einer Präferenzrelation heisst für mich, dass die Auswahlfunktion erst durch das Vorhandensein der Präferenzrelation funktioniert, da diese das Verhältnis angibt, wie die einzelnen Elemente der Teilmenge zueinander stehen, z.B. schwache Präferen x R y ("mindestens so gut wie").
In Theorem 1.1 und Definition 1.7 steht nun aber, dass die Präferenzrelation eine Auswahlfunktion "erzeuge".
Die Begriffe machen mich etwas wirr. Ich dachte, dass eine Auswahlfunktion aus einer Menge an Alternativen eine Präferenzrelation erzeugt, die im Folgenden unter der Voraussetzung, dass die für die SDF geforderten Bedingungen erfüllt, als soziale Entscheidungsfunktion bezeichnet wird 😀
Hmm ....
Wer kann mir helfen?
Gruß aus Köln.