mathe_nichtversteher schrieb:
gibt´s da keine paragraphen nach denen das geahndet wird?
Ich bin ja nun doch ein bissel vom "Fach", aber mir fällt auch nicht wirklich ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand ein, wüßte auch nicht, in welchem Gesetz man danach suchen sollte. StGB und BtMG scheiden da wohl aus. Der bloße Kauf von dem Urin, ist zwar aus meiner Sicht, wie auch oben schon geschrieben,sittenwidrig, verwirklicht aber keinen Straftatbestand.
Mit dem Abgeben des Urins bei der Ärztin müsste man den Fall genaustens bis ins kleinste Detail beleuchten. (sprich unter welchen Voraussetzungen sind sie in dem Programm, wer finanziert, gibt es dazu Verträge etc.). Aber auch hier würde ich dir relativ wenig Hoffnung machen. Denn selbst wenn man doch einen Straftatbestand, unter Ausnutzung sämtlicher "Rechtsbeugungsmaßnahmen", bejaht, wird es wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens geben.
Die beste Variante ist wahrscheinlich, wenn du es der Ärztin erzählst und die Leute werden aus dem Programm ausgeschlossen. Ich denke ein Ausschluß schmerzt bei den Leuten mehr, als irgendein Strafbefehl/ Bußgeld, da es dabei vermutlich auch um ihrere weitere Existenz geht.
In Anbetracht der Tatsache, das es sich um Drogenabhängige handelt, sprich ihre private (finanzielle) Situation, wird nicht durch Reichtum geprägt sein, wird selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, nur eine extrem geringe Geldstrafe raus kommen. Selbst die werden sie billigend in Kauf nehmen, da sie sie eh nicht bezahlen können. Im Endeffekt werden sie nach Jahren mit einer Strafvollstreckung belegt, die sie auf einer Pobacke in der JVA absitzen werden.
Das war mal in aller Kürze meine Darstellung. Von Gegenmeinungen lasse ich mich natürlich auch gern überzeugen
😛 .
Gruß Zeus