• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Online-Recht zu Pokerspielen

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Online-Recht zu Pokerspielen

Hallo Leute, ich bin kein Rechtswissenschaftler und würde mal gern eure Meinung hierzu hören..

Ist es erlaubt an Partnerprogrammen (Affiliate) teilzunehmen, die die Bewerbung von Glückspielen, Sportwetten oder Poker zum Ziel haben? Darf eine Website mit Bannern, Tipps zum Spiel und Anregungen in Deutschland ans Netz gehen? Wohlgemerkt sind die Anbieter nicht in Deutschland konzessioniert, jedoch hat jedes grössere auch in Deutschland zugelassene Wettbüro (Intertops usw.) ein Online-Casino, dass nicht konzessioniert ist für Deutschland.

Macht das Gesetz einen Unterschied zwischen einem Werbepartner und dem Anbieter des Casinos?
 
Da hier wohl nur Studenten teilnehmen - und diese ja keine Rechtsberatung ausüben dürfen - hier nur ein paar Links und §§, die für dich von Interesse sein dürften.


§ 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

> gilt so auch gem. § 284 Abs. 4 StGB auch für Glücksspiel


Schönke/Schröder schreibt zum 2. Absatz: "Die Tathandlung des neuen Abs. 2 besteht in der Werbung für Lotterien oder Ausspielungen nach Abs. 1. Der Gesetzgeber will damit insbes. Fälle erfassen, in denen das Spiel im Ausland veranstaltet, aber im Inland, etwa mittels Internet, dafür geworben wird."


Dann gibt es dazu noch ein Urteil des OLG Hamburg, welches festgestellt hat, dass die Werbung auf einer deutschen Internetseite für ein im Ausland stattfindendes Glücksspiel gem. den oben genannten §§ strafbar ist und auch ein Verstoß gegen UWG vorliegt.
> OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 760

Ob dies auch auf deinen "Fall" anwendbar ist, kann/darf dir hier aber niemand sagen. Aber die Hinweise sollten für deine Meinungsbildung ausreichen.

Besonders im Hinblick auf das UWG wäre ich doppelt vorsichtig, ein entsprechender Verstoß findet immer einen abmahnungswütigen Anwalt...

Falls du die Werbung gewerblich betreiben möchtest, kann dich ein Anwalt beraten. Der haftet dann auch für seine Beratung.

Beste Grüße
 
Ja die Rechtslage ist mir selbst bekannt, jedoch halte ich sie für ein Phantom, da

- alle Anbieter eines zumindest in Deutschland tolerierten Sportwettenangebots auch gleichzeitig Anbieter von Offshore-Casinos sind
- jemand jederzeit in D ein Gewinnspiel (angeblich ein Unterschied zu Glückspielen) veranstalten darf unter einer dafür vorgesehenen Rufnummerngasse
- die beiden Sportsender im TV ab diesem Jahr verstärkt Poker ins Programm aufnehmen und auch hierbei die Offshore-Cardrooms vermarktet werden
- die WTO in einem Rechtsstreit zwischen USA und Antigua die USA abgemahnt haben, Online-Glückspiel nicht zu verbieten, sondern lediglich zu regulieren (Altersbeschränkung, Regulierung der Spielsucht)
- mit der Aufnahme von Malta in die EU ein Offshore-Zentrum sondergleichen sich vollzogen hat und ein Zurückdrängen von entsprechenden Wettangeboten nicht mit den Marktfreiheiten vereinbar ist

Sieht schlecht aus für staatlich monopolisiertes Glückspiel, aber einerseits EU-Verfassung predigen und dann gegen supranationale Rechtssprechung sein ist nich...
 
Dr Franke Ghostwriter
Du hast schon recht und es wäre sicherlich wünschenswert, wenn man sich hier mal auf eine europäische Regelung einigen könnte.

Da wir aber bzgl. Europa momentan eher auf der Stelle treten 😡 , wird's wohl nicht so schnell was mit einer passenden Harmonisierung.

Ein anderes Problem bei ausl. Casinos ist aber die Kontrollierbarkeit. Ich möchte denen nicht unterstellen, dass dort betrogen wird. Aber es fehlt eben an ausreichenden Kontrollinstanzen. Und wenn man bedenkt, wie dt. Spielbanken und Automatenaufsteller mit Vorschriften überhäuft werden...

Hatten wir übrigens nicht neulich so ein ähnliches Problem in der Presse, dass ein Sportwettenanbieter im TV werben wollte, aber nicht bundesweit zugelassen war. Oder sowas in der Art... mmhhh...
 
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