• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Offizielle Bücherliste für meinen Stipendiumgeber

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ich bin in der glücklichen Lage einen Teil meiner Ausgaben, die ich in Verbindung mit dem Fernstudium habe, über ein Stipendium erstattet zu bekommen. Dort habe ich natürlich auch alle Sekundärliteratur, die ich bisher gekauft habe, eingereicht.

Jetzt muss ich der Stiftung die "Notwendigkeit des Kaufs" nachweisen - dazu würde eine offizielle Bücherliste genügen. Weiß zufällig jemand wo ich eine solche Bücherliste herbekomme?

Konkret geht es um die ganzen Gesetzesbücher (Wichtige Steuergesetze, BGB, HGB, AktG, etc.) und diverse Übungsbücher (Makro, ReWe, BWL).

Grüße und viel Erfolg schonmal an alle für die kommenden Klausuren
 
An der FernUni ist meines Wissens keine Sekundärliteratur notwendig. Hilfreich sind einige Übungsbücher - aber notwendig nicht. Gesetze und das Buch "Stabilitätspolitik" für eben dieses Modul sind ja streng genommen keine Sekundärliteratur. Eine "offizielle Bücherliste" habe ich bisher noch nie gesehen.
 
Zu den Modulen gibt es i.d.R. Literaturverzeichnisse bzw. auf den Lehrstuhlseiten, sind auch öfter Hinweise auf Literatur, vielleicht helfen dir diese weiter.
 
Bei den Gesetzestexten könntest Du die jeweilige Seite aus der "Studien- und Prüfungsinformation Nr. 3" kopieren, auf der angegeben ist welche Hilfsmittel zur jeweiligen Klausur zugelassen sind. Da stehen bei vielen Modulen ja die Gesetzestexte drin sofern man sie für die Klausur benötigt und mitbringen darf.
 
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

@Crix: Mir ist klar, dass keine Sekundärliteratur notwendig ist um die Klausuren zu schreiben und zu bestehen, aber besonders die Gesetzestexte sind in ReWe mMn unerlässlich (und haben mir in der Klausur auch ein paar Punkte gebracht).

@Rennschnecke: Danke, das ist mir gestern auch eingefallen, müsste ich also nur noch die Übungsbücher nachweisen.

@Winky: Genau so etwas suche ich, habe es aber bisher nur für externes ReWe gefunden, damit hätte ich aber zumindest das Übungsbuch Buchhaltung auch schonmal "nachgewiesen".

Ich denke damit kann ich leben, wenn ich das eine Buch dann selbst zahlen muss, werde ich schon nicht untergehen
 
Eventuell könntest Du auch kurz den Lehrstuhl mal mailen, welche Bücher denn für das Fach sehr einschlägig sind und sehr zu empfehlen sind. Die Mail wäre dann sicher offiziell genug für Deine Bücherliste. Du musst Deine Frage dann an den Lehrstuhl allerdings auch gut formulieren, denn "nötig" sind ja nur die Kurseinheiten, mit Ausnahme der Gesetzestexte gibt es da sehr wenige Ausnahmen. Es gibt ein paar kuriose Kurse aus dem VWL Bereich, wo die Kurseinheiten praktisch nur aus einem kleinen Übungstext zu einem Buch bestehen, das Buch vom Prof muss man dann in der Buchhandlung kaufen. Bei den A-Modulen wirst Du so etwas allerdings nicht finden.
 
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