Mitstreiter/-innen,
habe mal eine Frage zum öffentlichen Recht. Im Skript 4 steht auf Seite 89 , Zitat:" a) Gesetzliche Grundlage - In einem ersten Schritt ist zu ermitteln, ob eine gesetzliche Grundlage überhaupt erforderlich ist;...."
Kennt jemand ein Beispiel bei der eine gesetzliche Grundlage nicht erforderlich ist?!
Dachte wie folgt, dass die Ermächtigungsgrundlage des Verwaltungsaktes, sich auf eine gesetzliche Grundlage, Art.20 (3) GG, stützen muss, oder?
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen....
Danke.
LG
B.
habe mal eine Frage zum öffentlichen Recht. Im Skript 4 steht auf Seite 89 , Zitat:" a) Gesetzliche Grundlage - In einem ersten Schritt ist zu ermitteln, ob eine gesetzliche Grundlage überhaupt erforderlich ist;...."
Kennt jemand ein Beispiel bei der eine gesetzliche Grundlage nicht erforderlich ist?!
Dachte wie folgt, dass die Ermächtigungsgrundlage des Verwaltungsaktes, sich auf eine gesetzliche Grundlage, Art.20 (3) GG, stützen muss, oder?
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen....
Danke.
LG
B.