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folgende Frage: Im Sachverzeichnis des BGB (also gaaaanz hinten) steht unter Schadensersatzpflicht relativ weit oben: "Benutzung öffentl. Grundtücke 2 106
106 ist der §, dass ist klar. Aber aufgrund der 2 finde ich den § nicht. Steh da etwas auf dem Schlauch:confused
Die 2 ist das Gesetz - EGBGB, die 106 ist der Paragraph.
Und was liest man dazu: Dritter Teil. Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen: Art 55-152 hier nicht wiedergegeben
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."