• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

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Studiere hier als Akademiestudent um die Zulassung nach dem HG ohne Abitur zu erreichen, so die Hälfte von den EA bestanden - Zulassung zur Klausur und dann? mmh meine Endnote(n) werden die bei der Zulassung zum Studiengang gleichgesetzt mit Abi-Noten oder gibt es da eine andere Listung....und wie oft "darf" ich mich mit diesen Noten "anstellen" um den Studiengang zu belegen? 🙄hat jemand damit scho mal Erfahrungen gemacht.........würd mich über ne Antwort freuen........nice day. cu bye
 
Nachdem seit 2 Semestern alle reinkommen, die sich beworben haben, brauchst Du Dir da wohl keine großen Gedanken machen.
Ansonsten müßte das eigentlich in den Zulassungsbestimmungen irgendwo stehen, habe das aber noch nie gesehen.
 
reddevil2812 schrieb:
studiere hier als Akademiestudent um die Zulassung nach dem HG ohne Abitur zu erreichen, so die Hälfte von den EA bestanden - Zulassung zur Klausur und dann? mmh meine Endnote(n) werden die bei der Zulassung zum Studiengang gleichgesetzt mit Abi-Noten oder gibt es da eine andere Listung....und wie oft "darf" ich mich mit diesen Noten "anstellen" um den Studiengang zu belegen? 🙄hat jemand damit scho mal Erfahrungen gemacht.........würd mich über ne Antwort freuen........nice day. cu bye🙂

Hallo,

also wenn z.B. der NC 2,0 ist dann bewirbst Du Dich mit Deinen Noten aus den Klausuren BWL 1, Propaed. und BGB 1 die Du alle während einem Semester geschrieben hast. Eine kannst Du wiederholen. Deine durchschnittliche Note ist dann relevant. Wenn du dann warten mußt, wird Dir 0,5 Noten angerechnet fürs nächst mal. So hat man es mir erklärt. Des weiteren hat man mir erklärt, dass man sich halt auf seinen Hosenboden setzen muß um das zu packen.

An dieser Stelle möchte ich mich für diese motivierenden Wort noch einmal herzlich bedanken. Ich denke, dass der freundliche Herr der mir diese guten Tips gegeben hat einer der Sorte Vollzeitstudent war, die die Hälfte ihrer Studienzeit auf der WG Couch geflanscht sind. Insbesondere stört mich diese Art auch deswegen, weil wir Akademiestudenten immerhin einen Batzen Geld hinlegen für die Sache.
 
neues Problem*gübel

Um als AS (Akademiestudent) die Sonderzulassung (keine gültige Hochschulreife) zu erreichen, muß ich die 3 ersten Module (Propäd., BR1 und BWL1) mit jeweils einer Klausur positiv abschließen. Laut Prüfungsordnung darf ich aber als AS nur die Vorprüfungsklausuren 1010, 1020 und 1030 schreiben. Also nicht die Modulabschlussklausuren, somit kann ich ja gar keine Sonderzulassung errreichen( ...........oder wie jetzt?*grübel 😕......bei WiWi hab ich noch gar nicht geschaut..........wird nicht anders sein*traurigguck
 
reddevil2812 schrieb:
um als AS (Akademiestudent) die Sonderzulassung (keine gültige Hochschulreife) zu erreichen, muß ich die 3 ersten Module (Propäd., BR1 und BWL1) mit jeweils einer Klausur positiv abschließen. Laut Prüfungsordnung darf ich aber als AS nur die Vorprüfungsklausuren 1010, 1020 und 1030 schreiben. Also nicht die Modulabschlussklausuren, somit kann ich ja gar keine Sonderzulassung errreichen( ...........oder wie jetzt?*grübel 😕......bei WiWi hab ich noch gar nicht geschaut..........wird nicht anders sein*traurigguck

Hallöchen,

du wiest zu den Klausuren im Zuge des Einstufungsverfahren zugelasssen. Vorher ist ein Antrag zu stellen. Seite Anhang
 

Anhänge

uweB. schrieb:
Hallöchen,

du wiest zu den Klausuren im Zuge des Einstufungsverfahren zugelasssen. Vorher ist ein Antrag zu stellen. Seite Anhang

Kann ich nur bestätigen. Mach ich nämlich auch so. Wenn man die Zulassung zu den Klausuren hat, dann meldet man sich zu diesen sog. "Zulassungsklausuren" an. Ein Anmeldeformular gibt es in dem weißen Heft mit den ganzen Prüfungsinfos.

Und wenn man dann ale 3 Klausuren geschafft hat, dann kann man (wieder mit einem Formular aus dem weißen Heft) das Zeugnis beantragen. Und damit bewirbt man sich dann für einen Studienplatz bei den REWIs.

Ich wünsch allen viel Glück, die es auf diesem Wege versuchen!!
 
Steffi,

eine Klausur kann wiederholt werden. Das wäre eventuell ein Ansatz für die strategische Lernplanung.
 
Dr Franke Ghostwriter
uweB. schrieb:
Hallo Steffi,

eine Klausur kann wiederholt werden. Das wäre eventuell ein Ansatz für die strategische Lernplanung.

Ja, ich weiß. Was allerdings der Auflage widerspricht,dass man alle 3 klausuren innerhalb eines Semesters ablegen muß. Man könnte es ja nun drauf ankommen lassen und für eine Klausur nix lernen, bewußt durchrasseln und die dann im nächsten Semester in aller Ruhe wiederholen.😉

Ich hab allerdings Glück und bekomme meine BLW 1 Klausur, die ich während meines WIWI Studiums absolviert hab, anerkannt 😛 . Manchmal muß der Mensch einfach mal Glück haben 😉 .
 
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