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nominale Kapitalerhöhung

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Klausur September 2006 Aufgabe 2b) Hallo! ich habe ein kleines Denkproblem: Hier rmeine Vorüberlegungen: Bei der nominalem Kapitalerhöhung wird das Grundkapital durch Umbuchungen erhöht. Das gesamte Grundkapital muss mit der Nennwertsumme aller Aktien übereinstimmen. Bei einer nominalen Kapitalerhöhung werden Gratisaktien ausgegeben und anteilig auf die Aktienäre angerechnet. Grundkapital 1: 600Mio GE Grundkapital 2: 800Mio GE Ausgangs Kurswert 30 GE / Aktie 600mio / 30ge = 20mio -> 20 mio Aktien sind ursprünglich in Umlauf. Das Grundkapital wird um 1/3 erhöht. Somit werden auch die im Umlauf befindlcihen Aktien um 1/3 erhöht, also sind nach Ausgabe der Gratisaktien 26,67 mio Aktien im Umlauf. Jetzt kommt mein Problem. Nach meinem Verständnis müßte, nach der Grundkapitalerhöhung der Wert aller im Umlauf befindlcihen Aktien 800 MIo betragen. Da das Grundkapital mit der Nennwertsumme aller Aktien übereinstimmen muss. Laut Lösung ist der Kurswert allerdings 22,5GE -> multipliziert mit der Aktienmenge nach Ausgabe der Gratisaktien * 26,67 = 600mio GE. Für den einzelnen Aktionär ändert sich ja nichts. Er hat zwar eine Aktie mehr, aber die sind ja noch genau so viel wert wie vorher. Und das Unternehmen, bekommt kein neues Kapital. Also ist mir das ganze recht schleierhaft, warum man dann sein Grundkapital erhöhen sollte
 
Hm...also das hilft mir jetzt auch nicht auf die Sprünge...dass das gesamte Grundkapital meines Erachtens nicht mit der Nennwertsumme aller Aktien übereinstimmt, erklärst du dir mit der Gewinnausschüttung?
 
Angus,

ließ dir vielleicht die KE2, Seite 87,88 nochmals durch, da wird das in erklärt. Durch die nominelle Kapitalerhöhung wird lediglich Geld von den Eigenkapitalkonten "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklage" in "Gezeichnetes Kapital" umgebucht.

Überleg dir noch welches Interesse eventuell ein Gläubiger (zB eine Bank, bei der eine Gesellschaft um eine Finanzierung eines Produktes X ansucht) haben könnte, das die Gewinnrücklagen aufgelöst aber nicht ausgeschüttet werden sollen 😕
Das "Gezeichnete Kapital" darf ja nicht ausgeschüttet werden, kann also zur Deckung von Kosten im Insolvenzfall dienen. Gewinnrücklagen hingegen können ja ausgeschüttet werden und verringern so die haftbare Masse, für die gegenüber den Verbindlichkeiten eingestanden werden muss.

Das ist soweit mal meine Erklärung - wers besser kann darf gerne ran
 
@ hundehütte: ich hab mich unklar ausgedrückt. Laut Skript muss das gesamte Grundkapital mit der Nennwertsumme aller Aktien übereinstimmen. Nach der Umbuchung ist mein Grundkapital 800, die Nennwertsumme aller Aktien aber 600?!
 
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