nicht synallagmatische leistungspflichten

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hallo@ll,
habe ein kleines Problem mit dem Begriff der nicht synallagmatischen Leistungspflichten.
Ist das vergleichbar mit einem einseitigen Schuldverhältnis?
Danke schonmal jetzt für eure Mühe,
tim
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, du hast Recht. Synallagmatisch steht ja für das Gegenseitigkeitsverhältnis. Bei einem nicht synallagm. Schuldverhältnis wird nur ein Vertragspartner zur Hauptleistung verpflichtet z.B. bei der Schenkung, da stehen die Pflichten nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.
Grüße Sanni
 
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