hallo@ll,
habe ein kleines Problem mit dem Begriff der nicht synallagmatischen Leistungspflichten.
Ist das vergleichbar mit einem einseitigen Schuldverhältnis?
Danke schonmal jetzt für eure Mühe,
tim
Ja, du hast Recht. Synallagmatisch steht ja für das Gegenseitigkeitsverhältnis. Bei einem nicht synallagm. Schuldverhältnis wird nur ein Vertragspartner zur Hauptleistung verpflichtet z.B. bei der Schenkung, da stehen die Pflichten nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.
Grüße Sanni
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."