• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Newbie hat Fragen zu BWL

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liebes Forum

nachdem ich mich jetzt schon Tage durch alle möglichen Internet- und PDF-Quellen der FernUni gewühlt habe, bin ich glücklicherweise auf dieses Forum gestoßen.

Und gleich habe ich auch ein Frage:

Ich habe bereits die Zulassung fürs 1. jur. Stex und würde in meiner Warte- und Repzeit gerne den LLB machen. Da mir also schon eine Menge anerkannt wird, überlege ich zur Einführung BWL 1-3 im kommenden WS zu belegen.

Was meint Ihr dazu, ist das realistisch, alle EA zu machen und dann noch die Klausuren? Was für ein Lernpensum wird wohl anfallen?

Vielen Dank und auf eine schöne Zeit hier

agentprovocateur
 
Alle 3 BWL-Kurse halte ich schon für heftig 😱
Ich nehme an, Du meinst dann Vollzeit.
Die EA's sind halt oft auch gleichzeitig fällig, aber da man nur ca die Hälfte braucht, halte ich das für machbar.
Alle 3 Klausuren dürfte viel Fleiß erfordern.
Achtung: zb. BWL2 wird im WS zum letzten Mal mit diesem Kursmaterial angeboten, wenn Du es nicht schaffst, mußt Du im SS07 neu belegen.
Die Inhalte sind zwar weitgehend gleich aber halt erneute Kosten.

Es gibt Einige, die drei Klausuren im Semester schreiben.
Kommt auch ein wenig auf die Vorkenntnisse an.
 
Eliza,

erstmal danke für den Tipp mit dem Kursmaterial. Ich habe aber gelesen, dass nur einzelne Kurse in den Modulen erneuert werden, so dass man nur den entsprechenden Kurs neu buchen muss. Oder hast Du andere Infos?

Ich werde mich als Studiengangszweithörer einschreiben und würde die Bwl-Kurse asap hinter mich bringen. Was wäre Dein Rat?

ap
 
Naja, dann würde ich zunächst mal BWL I belegen. Hier braucht man außer etwas Zinsrechnen eigentlich kein Mathe. Gut man sollte eine dreistellige Zahlenreihe fehlerfrei lesen und auf einen Bogen übertragen können. Dazu solltest Du Dich in Mathe fit machen.

BWL II und BWL III sind sozusagen fast reine Mathematik-Klausuren 😉

Alle drei Klausuren in einem Semester finde ich mehr als heftig, da der Stoff happig ist ...


Gruß


Sandra
 
ich kann mich da nur anschließen, alle drei Kurse sind natürlich machbar (hängt natürlich von der Zeit die investieren kannst/willst und von der persönlichen Lerngeschwindigkeit ab), allerdings solltest du deine Mathekenntnisse für BWL II/III auf Vordermann bringen.

Gruß
Orbis
 
Zu BWL2 habe ich Unsinn erzählt, der Kurs wird ja bereits jetzt überarbeitet.

Das mit den Mathekenntnisssen für BWl2 kann ich nicht unbedingt bestätigen. Ich habe BWL2 dieses Semester "spaßeshalber" belegt und habe inzwischen null Mathekenntnisse auf Abiturniveau. Habe mit dem Kurs aber keine Probleme.
 
*g* das mit dem Kurvenverschieben kommt ja auch erst in der Klausur, wenn frau sich mit den Klausuraufgaben von Prof. Bitz herumschlagen muss und die Theorie in mathematische Formeln bringen muss.

Gruß


Sandra
 
erstmal danke für Eure Tipps. Ich habe mir heute mal die alten Klausuren angeschaut und festgestellt, dass ich mit einem Teil sogar was anfangen kann. Da ich den BWL-Teil schnellstmöglich abschließen möchte, habe ich jetzt alle drei Module belegt mit dem Ziel, alle Klausurzulassungen zu bekommen und dann mindestens 2/3 zu bestehen.

Ihr werdet lachen, aber ich hatte sogar noch überlegt, sogar den Rhetorik-kurs mitzubelegen, um mich im SS ausschließlich noch mit den Wahlmodulen zu beschäftigen. Aber das ist mir alles in allem dann doch zu teuer.

Kann man eigentlich im laufenden Semester Kurse / Module nachbuchen, wenn man bspw. noch Lernkapazitäten frei hat?

Viele Grüße
ap
 
agent,

Du schreibst doch, dass Du "nur" die Zulassung zum ersten Staatsexamen hast? Könnte es sein, dass Deine Priorität u.U. in nächster Zeit darauf liegt, zunächst dieses Examen sicher zu bestehen. Oder wartest Du auf die Ergebnisse des Examens, um dann Referendariat machen zu können? (Letztere Variante ist extrem günstig, da Dir dann alle juristischen Module automatisch anerkannt würden *g*)

Woher möchtest Du die Zeit für das Rep und die Prüfungsvorbereitung nehmen, wenn Du gleichzeitig BWL I bis BWL III an der Fernuniversität belegst und auch erfolgreich bestehen möchtest. Auch ein Staatsexamen schreibt sich meines Wissens nicht von selbst 😉

Der Bachelor of Laws an der Fernuniversität ist ein normales sechs- bzw. siebensemestriges Universitätsstudium (Gut, sofern man einiges anerkannt bekommt verkürzt sich die Studienzeit entsprechen, will jedoch auch erst einmal gemeistert werden). Die Fernuniversität Hagen ist auch eine normale Universität und keine private Fernfachhochschule, an welcher man sich quasi durch das Bezahlen horrender Studiengebühren den Abschluss erkauft. Normale Klausuren wollen bestanden werden. Sämtliche Fächer werden alle innerhalb einer Woche abgeprüft (je nach Semester letzte März- oder Septemberwoche).

Was uns Studenten v.a. im wirtschaftwissenschaftlichen Bereich abverlangt wird, ist viel. "Judex non calculat" gibt es bei uns nicht *g*! Um die wirtschaftwissenschaftlichen Klausuren - außer BWL I - bestehen zu können, ist höhere Mathematik angesagt (Ich persönlich halte "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I & II" immer noch für das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des Bachelor of Laws).

Auch die juristischen Module sind nicht zu unterschätzen und gehen v.a. in Zivilrecht weit über den Stoff des 1. Staatsexamens hinaus, während Ö-Recht und S-Recht etwas stiefmütterlich behandelt werden. BGB III klingt beispielsweise so "nett", beinhaltet jedoch Sachenrecht, Kreditsicherung, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung ....

Was würde Dir persönlich denn alles anerkannt werden? IPR ? Arbeitsvertragsrecht ? oder Unternehmensrecht ? Wahrscheinlich je nach Deinem individuellen Schwerpunkt im Staatsexamen.

Zwar halte ich es grundsätzlich für möglich, BWL I bis III in einem Semester zu bestehen. Jedoch dürften die zu erwartenden Noten - selbst wenn man dieses Studium ausschließlich als Vollzeitstudium betreibt - angesichts der
Stofffülle (kein Mensch dürfte die 3000 Seiten Skript und das Üben alter Klausuraufgaben lückenlos auf die Reihe bekommen) - nicht besonders gut ausfallen.

Ich bin wirklich gespannt darauf, wie Du das alles auf die Reihe bringen möchtest. Aber Du wirst ja sehen, was Du Dir vorgenommen hast, wenn die Pakete der Fernuniversität eintrudeln 😉

Aber was solls: "Carpe diem!"

Gruß


Sandra

PS (Ich persönlich bin froh, die wirtschaftswissenschaftlichen Module jeweils mit einem oder zwei rechtswissenschaftlichen Modulen "abge-
frühstückt" zu haben und dadurch recht ordentliche Noten erreicht zu haben)
 
Wenn er das 1. StEx absolviert braucht er nur noch BWL 1-3, Seminar + Bachelorarbeit und 1 BWL-Wahlmodul.

(Rhetorik evtl., wenn er's nicht im bisherigen Studium hatte).

In 2 Semestern machbar, vor allem wenn man einen Teil der Module des zweiten Semestern schon im ersten belegt und in den Semesterferien lernt, dann als Wiederholer einschreiben eben.
 
@masir
das ist schon klar.
Die Frage ist eben, ob er das StEx schon hat oder jetzt machen will.
Ein nicht zu unterschätzender Unterschied 😱
Und Semesterferien 😕 Die Klausuren sind in der letzten Märzwoche, das neue Semester beginnt am 1.April
 
ich bin BWL-Studentin und hab somit zwar nicht den Vergleich zu den juristischen Modulen, aber doch eher mehr BWL-Überblick.

Ich halte die EAs für 3 BWL-Kurse schon für machbar, auch in TZ. Du findest hier im Forum und in den Newsgroups ja auch Unterstützung und Diskussionen. Auch wenns im ersten FeU-Semester sicher etwas schwieriger ist als in einem fortgeschrittenen, weil man sich an die Art zu arbeiten und verschiedenen Bürokratie-Kram erstmal gewöhnen muss.

Im Grundstudium bin ich mit 2 Klausuren immer gut hingekommen, 3 hab ich auch mal gemacht, fand ich aber schon ziemlich stressig. Mein Tipp: beleg die drei Kurse, versuch die EAs zu machen und wenn es irgendwo nicht klappen sollte, schreibst du die Klausur halt im nächsten Sem. Man muss sich ja nicht im gleichen Sem. zur Klausur anmelden und abmelden geht auch bis einen Tag vorher bei Online-Anmeldung.
Die Kurse sind alle frisch überarbeitet, von daher sollte auch einer evtl. Wiederholung im Folgesemester nichts im Wege stehen.
 
@Masir ... Du solltest nicht vergessen, dass man zur Anmeldung für die Bachelorarbeit sämtliche Module 1 bis 17 haben muss.

Zudem hat Agent noch das 1. Staatsexamen vor sich und das erledigt sich eben nicht von selbst.

Gruß


Sandra
 
@masir
das ist schon klar.
Die Frage ist eben, ob er das StEx schon hat oder jetzt machen will.
Ein nicht zu unterschätzender Unterschied 😱
Und Semesterferien 😕 Die Klausuren sind in der letzten Märzwoche, das neue Semester beginnt am 1.April

Na geht so. Scheinfrei aber ohne StEx muss er ein Wahlmodul mehr machen als was ich schrieb. Nicht 😱 , eher 😎
Aber siehe unten.

@Masir ... Du solltest nicht vergessen, dass man zur Anmeldung für die Bachelorarbeit sämtliche Module 1 bis 17 haben muss.
Hm, wo steht das? So könnte man den BoL ja nie regulär in 6 Semestern machen (bei 3 Modulen/Semester)!
Aber selbst wenn, solange er das StEx sagen wir 1 Semester vor Abschluss des BoL in der Tasche hat passt's doch. Macht er halt im RepJahr (2 Semester) sagen wir 4 Module (BWL 1-3 plus BWL-Wahlmodul), dann StEx, lässt sich dann die Juramodule anrechnen und macht dann im von jetzt an 3. Semester Seminar + Bachelorarbeit. Wird ja wohl bei irgendwelchen Anmeldefristen fürs Seminar o.ä. möglich sein Kulanz oder eine vorläufiige Zulassung zu erreichen, falls es da Probleme geben sollte.

---
Aber mal ganz anders:
Ich halte es für einen StExler irgendwie nicht für sinnvoll den LL.B zu machen. Du hast zwar damit auch 4 BWL-Module belegt, hast aber dennoch in erster Linie einen juristischen Titel, und zwar einen grundständigen und keinen Aufbau-LL.M. Seminar + Bachelorarbeit musst du auch im juristischen Bereich schreiben - aber wozu, da hast du deine Kompetenzen doch durch das StEx belegt! Mach doch nur unnötige Arbeit und der BWL-Anteil geht beim Bachelor doch irgendwie unter, wenn er neben dem StEx auf dem Schreibtisch des Arbeitgebers liegt - der fragt sich dann womöglich, was das doppelt gemoppelte Studium sollte.

Viel sinnvoller wäre meines Erachtes eine reine BWL-Fortbildung, wie es sie mit dem BWL-Zusatzstudiengang für Juristen der Fernuni ja auch gibt! Da machst du auch BWL 1-3, aber statt weiterer, für einen StExler unnötiger Jurasachen noch eine SBWL der Wahl - das ist IMHO eine bessere Zusatzqualifikation (die sich auch selbst so nennt!), und vor allem kann man sich in der SBWL auf ein beliebiges relevantes Berufsfeld wie Steuern, Personal, Banken, Marketing, Controlling usw spezialisieren und hat nicht die eingeschränkte Auswahl wie beim LL.B. Also ähnlicher Zeitaufwand, aber IMHO besseres Ergebnis für einen, der schon Volljuristen ist/sein wird.

Infos unter:
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/studiengaenge/juristen/
 
Warum LL.B.?

Hallo zusammen,

ich Frage mich auch, warum sich agent überhaupt noch mit dem Bachelor of Laws "herumquälen" will ? 😕 Mit dem ersten juristischen Staatsexamen in der Tasche kann er sich doch gleich (d.h nächstes Jahr) in den Master einschreiben und dort bei Interesse wirtschaftswissenschaftliche Fächer des Grundstudiums belegen. Damit hätte er eine über das 1.Staatsexamen hinausgehende Qualifikation.
Da nächstes Semester auch keine Studiengebühren mehr erhoben werden, wäre dieser Weg auch ökonomischer.

Christian
 
Darum LL.B.

Hallo zusammen,

ist ja klasse, das Ihr Euch so viele "Sorgen" um micht macht.

Meine Begründung für den LL.B. ist etwas komplizierter und da ich nicht genau weiß, ob hier auch Leute von der FernUni mitlesen, fasse ich es mal so zusammen, dass es mir dabei hilft, zeitnah einen ausländischen Abschluss zu machen...

Hoffe, das reicht...

Viele Grüße
agentprovocateur
 
Na geht so. Scheinfrei aber ohne StEx muss er ein Wahlmodul mehr machen als was ich schrieb. Nicht 😱 , eher 😎
Aber siehe unten.

Nö nicht ganz richtig. Hier kommt es darauf an, welchen Schwerpunkt er im Staatsexamen hat. Manche bekommen Modul 6 angerechnet, manche Modul 10 oder Modul 11 ... Gut, sofern man sich an der Uni nicht nur auf die Pflicht beschränkt und mehr gemacht hat, bekommt man mehr anerkannt, wenn nicht, hat man also auch noch einige juristische Pflichtmodule zu absolvieren. Nicht zu vergessen, dass in der Regel auch noch BGB III zu bestehen ist, weil man hier normalerweise "nur" die Zu-
lassung ohne Abschlussklausur und Pflichtseminar anerkannt bekommt.

Nur bei uns BoLern ist es üblich neben Arbeitsrecht, IPR und Unternehmensrecht zu machen, was jedoch im Staatsexamensstudium eigene von einander unabhängige Wahlfachgruppen sind. Wohl ein Vorteil, den wir BoL-Studenten im Wirtschaftsbereich gegen-
über den "Normalos" haben 😉

masir; 217001 schrieb:
Hm, wo steht das? So könnte man den BoL ja nie regulär in 6 Semestern machen (bei 3 Modulen/Semester)!

Guten Morgen ! Wir hatten bereits am Anfang des Semesters hier die Diskussion, dass heimlich das 7. Pflichtsemester für uns BoL-Studenten eingeführt wurde (natürlich ohne dass dies bisher Auswirklungen auf unser
Studienkonto hatte). Da die Studenten bisher im Vertrauen darauf, dass Studium in 6 Semester abschließen zu können, angefangen haben zu studieren, ist momentan das Prüfungsamt kulant, so dass es momentan reicht, wenn Du sämtliche Zulassungen zu Modul 1 bis 17 nachweisen kannst, um für Modul 18 zugelassen zu werden ....

Bingo ! Wir haben also ein obligatorisches siebtes Semester, das heimlich per Prüfungsordnung eingeführt wurde. Die Belegung von M 16 bis M 18 in einem Semester ist nur nach begründeter Ausnahme möglich ...

Zum Punkt: BoL oder wirtschaftswissenschaftliche Weiterbildung

Sofern man ein Doppelmodul im Wahlbereich belegt, hat man genau die gleichen Scheine wie bei der Zusatzqualifikation. Und um ehrlich zu sein - allein wegen der Anerkennung im Ausland - , würde ich den universitäteren
Titel des "Bachelor of Laws" einem einfachen Hochschulzeugnis vorziehen.


Gruß


Sandra
 
1. Deine Ausführung sind nett, kenn mich bei StEx-Inhalten nur rudimentär aus, aber bei drei Semestern hat er sein StEx ja.
2. Ich lese hier nicht regelmäßig mit, also bleib mal locker
3. In den USA haben sie den JD und in den restlichen Common-Law-Staaten ist ein BoL natürlich bekannt, aber er enthält dummerweise nirgendwo größere BWL-Bestandteile. Natürlich wäre zB ein Mastertitel statt eines Uni-Zertifikats besser, aber doch bitte kein Titel, der dem von dir angesprochenen Arbeitgeber als rein juristischer Abschlu0 bekannt ist. Ob das unbedingt besser zu erklären ist als ein Zeugnis, wo BWL draufsteht? Nunja. Zumal der Punkt "unnötige weitere juristische Arbeiten" bleibt. Wir reden hier immer wohlgemerkt von einem StExler, der schon damit schon postgraduate hat. Da ruft ein zweiter undergraduate im selben Fach eher Verwirrung hervor. Aber egal, denn:
4. Ist eh schnuppe, weil der OP ja scheinbar nicht an einem echten berufstauglichen Nachweis einer BWL-Zusatzquali sondern an einem "Schleichweg" interessiert ist. Gibt da ja alles mögliche, mir fällt da grad der Dreiländer-Jura-Titel über die Uni Groningen oder so ein, dann 1 Jahr Luxemburg und hier die Anwaltszulassun g, oder wie war das? Aber dazu braucht man IIRC keinen BoL, naja, vielleicht erklärt er ja doch noch, wozu der den Abschluß braucht.
 
Masir,

hier gibt es einige Kommilitionen, die bereits das Staatsexamen haben (oder beispielsweise durchgefallen sind) und derzeit im Referendariat sind. Für die ist der BoL (eventuell später der MoL) im Gegensatz zum deutschen Staatsexamen ein international anerkannter Abschluss.

Wenn man BWL I bis III sowie ein weiteres wirtschaftliches Wahlmodul im BoL ablegt, kann man sich dann in den Wahlmodulen im MoL wirklich in eine
wirtschaftliche Richtung vertiefen, was einem Master of Bussiness Laws oder einem Master of Labour Laws (wie eigentlich ursprünglich von der
Fernuni geplant) mit dem Master of Laws ziemlich nahe kommt.

Auch ein späterer Arbeitgeber wird sich dafür interessieren, welche Fächer man genau belegt. So wählen auch unsere BWLer und VWLer durch die
Wahl ihrer Wahlpflichtfächer und Schwerpunktfächer eben ihre spätere
berufliche Richtung aus bzw. stellen hierfür die Weichen ...

Gut, manche wollen den BoL als "Sicherheit", sofern sie das 1. Staats-
examen vermasseln. Hier kommt jedoch das Problem, dass man nicht an zwei Unis im selben Studiengang - also Rechtswissenschaft - eingeschrie-
ben sein darf. Bis Agent sein Staatsexamen endgültig in der Tasche hat, kann er sich nicht an der Feruni immatrikulieren, ohne an seiner anderen
Uni exmatrikuliert zu werden (oder umgekehrt) ...

Eigentlich sollte man dem zukünftigen Kommilitionen raten, sich zunächst für BWL einzuschreiben. Dann kann er nach bestandenem Staatsexamen auf den BoL wechseln und spart sich zugleich die ganzen juristischen Module, die er dadurch, dass er lediglich die Zulassung zum ersten Staats-
examen hat, noch absolvieren müsste.

Ich denke, Oliver wird seinen Weg machen, indem er sich neben seinem juristischen Staatsexamen auch noch eine andere Perspektive eröffnet, da die Staatsexamensabsolventen nicht unbedingt ausreichend für eine spätere Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen ausgebildet zu sein scheinen.

Wieso ist für Dich eigentlich der BoL im Vergleich zum 1. Staatsexamen ein
undergraduate Abschluss? Nur mit 1. Staatsexamen kann man eigentlich ebenso wenig anfangen wie mit dem BoL, wobei ich die Perspektive für den BoL-Absolventen besser sehe. Rechtsanwalt werden kann man hier in Deutschland nur durch Referendariat und 2. Staatsexamen ... Is eben momentan so !

Gruß


Sandra
 
um mal allen Spekulationen vorzubeugen:

Ich habe während meines Studiums in Deutschland an einem LL.B. Zusatzstudium - parallel zur "normalen" Juristenausbildung - teilgenommen. Das ging über eine Partner-Uni in London.

Durch einen Studienortwechsel habe ich diesen LL.B. aber nie ganz fertig gemacht.

Desweiteren habe ich drei Trimester in England studiert und dort an einem modularisierten LL.M. teilgenommen. Dort habe ich auch alle Module des Hauptteils absolviert.

Damit habe ich nun zwei nicht fertige Teile, die ich verbinden kann, wenn ich hier in Deutschland meinen LL.B.-Abschluss nachhole.

Da ich nicht mehr an meiner alten Uni in D bin, suche ich nun den Weg über das Fernstudium. Sobald ich also den LL.B. hier mache, brauche ich "nur" noch eine Masterthesis in England zu schreiben und habe dadurch meinen LL.M., und das hoffentlich parallel oder kurz nach meinem 1. SE.

Grüße
ap
 
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