• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Neues Skript

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Bin gerade in den letzten Zügen bei der neuen KE 2 zu Steuern.
Irgendwie finde ich, war das alte Skript besser aufgebaut und erklärt.🙁
Das Skript kommt mir irgendwie zusammengeschustert vor. Ein bißchen im alten raus, IFRS rein und immer gleich an den Anfang. Ein paar Abbildungen raus, die stören ja nur. Die vermisse ich jedenfalls. Anhand von Abbildungen versteht man alles besser. Gerade mal 6 Stück sind in dem 100-seitigen Skript. Viel zu wenig.
Bin gerade bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen. Da fangen die auf Seite 76 mit IFRS an und ich habe keine Ahnung, was ein Gemeinschaftsunternehmen ist. Jetzt auf Seite 80 wird es endlich erläutert.
Das geht mir mit vielen Begriffen so. Lese parallel immer noch das alte Skript synchron. Z.B. wird auch der Begriff HB II erwähnt, aber nirgendwo im Skript erläutert oder so wenig, dass man das übersieht. Im alten Skript gibt es eine schöne Abbildung dazu. Bin froh, dass ich das noch habe.
Geht es euch genauso? Wie weit seid ihr?
 
Ich habe mit Steuern noch nicht angefangen - ab KW 4 rede ich in diesem Fach mit, denn da befasse ich mich damit. Am 25./26.01. haben wir KV, danach will ich fit sein und nur noch üben.
 
KE 1 ist vom Inhalt her sehr ähnlich, es ist komplett überarbeitet, es werden an anderen Stellen Beispiele gemacht etc.
KE 2 ist komplett anders, IAS und IFRS sind hier absoluter Schwerpunkt
 
Bjoern,

in Sachen CPM bei PET würde ich Dir zustimmen, aber warum sollte IAS/IFRS bei Steuern gesetzt sein 😕 Da gibt es in KE 2 doch viele mögliche Klausurthemen, kaum eine Änderung zu früher...
 
Laut einer telefonischen Auskunft (Lehrstuhl) braucht man die IFRS-Gesetze nicht unbedingt für ABWL, für Steuern hingegen schon!!! (folglich kann es nicht der Schwerpunkt sein, sonst hätte mir der Lehrstuhlmitarbeiter unbedingt die Anschaffung der IFRS-Gesetze empfohlen!) - also man soll den Kurs mit Übungsaufgaben und EA gut durcharbeiten (wörtlich "sich auf die Kurseinheiten und nicht auf das Gesetzbuch konzentrieren!!!")
 
Danke für die Info, Petra :dankescho

Allerdings schadet es sicher nicht, die IAS/IFRS-Texte bei der Klausur dabei zu haben. Stehen ja doch einige ganz nützliche Infos drin, die einem bei Bedarf und entsprechender Aufgabenstellung in der Klausur schon den einen oder anderen Punkt bringen können
 
Die Konsolidierung nach IFRS ist sehr ähnlich der Neubewertungsmethode. Das unterscheidet sich nur beim Umgang mit dem Firmenwert. Die Aufgaben gehen also eigentlich alle noch 🙂
Buchwert - einfach TU-Bilanz daneben schreiben, addieren, konsolidieren, Gesamtbilanz haben
Neubewertung - bereits Konsolidierungsschritte beim Hinschreiben der TU-Bilanz, Summe bilden, Rest konsolidieren, Gesamtbilanz haben
IFRS - gleich wie Neubewertung, bei Folgekonsolidierung Firmenwert anders handeln
 
Glaube nicht dass du die entsprechenden IFRS-Richtlinien angeben musst, sonst bräuchte ich ja ein IFRS-Gesetzbuch, oder😀?
habe ihm gesagt dass ich die Nummern nicht auswendig kann 😛!!!
PET
Ps: denke mir Jutta hat eher recht!
 
Und noch eine zusätzliche Info von einem Mentor (Studiumzentrum)


Sehr geehrter xxx!
Leider ist es mir nur möglich den Feber-Termin wahrzunehmen.
Eine Frage hätte ich aber: Da sich ja die Kurseinheiten geändert haben (vorallem KE 2), würden Sie auch eine genaue Vorbereitung der IAS/IFRS-Normen empfehlen?
Danke schön.
Mit freundlichen Grüßen, Petra Müller.

Sehr geehrte Frau Müller,
die "genauen" Normen, d.h. die Nummern der IAS/IFRS sind für die Klausur nicht zwingend erforderlich zu wissen.
Erforderlich ist aber, das was hinter den Normen der IAS/IFRS steckt, wieder geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
 

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