• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Neues Modul Polizei- und Ordnungsrecht/Staatshaftungsrecht

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ich überlege, ob ich im SS 2013 das Modul Polizei- und Ordnungsrecht belege. Nach meiner Kenntnis gab es ja dieses Semester das Modul erstmalig und ich würde mich sehr freuen, wenn die ersten Beleger ein Feedback geben könnten. Klausur gab es ja noch keine, aber vielleicht ist dennoch eine Aussage möglich, also in Bezug auf den Aufwand (wie viele Skripte) und zur Aufbereitung des Stoffs etc.

Habt vielen Dank.

Gruß
 
das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Staatshaftungsrecht war bis letztes Semester Bestandteil des Mastermodul MMÖ. Infos findest du in dem Forum des Mastermoduls . Auch sind alle bisher im Polizeirecht geschriebenen Klausuren online besprochen worden (Klausur-Nr. 1401). Ich hoffe die Info hilft dir weiter...
 
POR ist halt besonderes Verwaltungsrecht ...Du solltest im VR fit sein ...sonst wird es schwierig. Es geht da um Haftungsansprüche, Standardmaßnahmen der Polizei, Generalklausel etc.
 
Frodo und Berta - vielen Dank.
Ich hab einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (gehobener Dienst), besond. Verwaltungsrecht ist mir daher nicht fremd und hoffe schon darauf, dass ich auf Wissen aufbauen kann. Ich will es mir aber auch nicht unnötig schwer machen. Eine Überlegung war auch, gleich noch Umweltrecht dazu zu nehmen. Naja, ich schau mich mal bei dem Mastermodul um. Danke.

Gruß
 
Da ich auch am überlegen bin dieses Modul im SS 13 zu belegen würde ich mich über Hinweise freuen. Vielleicht kann sich ein Masterstudent auch dazu äußern...
 
aber gerne doch.

Hier: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/images/rewi/modulhandbuch_ll_b__stand_20121114-1.pdf (Seiten 67, 68) findet ihr eine ausführliche Beschreibung. Einige Materialien bietet auch die Homepage des LS Ennuschat.

Ich hätte das Modul als Wahlmodul im Bachelor-Studiengang sicherlich belegt. Nun bin ich allerdings in der Situation, dass ich die Klausur in dem Semester, als es letztmalig das MMÖ-Modul war, leider nicht bestanden habe - und nun die Klausur in dem neuen Stoff Wirtschaftsverwaltungsrecht (was ich im Bachelor schon mal als Wahlmodul hatte und die Klausur damals bestanden habe) wiederholen werde. Der LS Ennuschat scheint eine sehr gute Betreuung zu bieten, allerdings weiß ich nicht, wie die Klausurbewertung so ist. Im März werde ich auch hierzu klüger sein...
 
Was hat es denn eigentlich mit dem Mastermodul auf sich? Kann man denn ein Mastermodul einfach so zum Bachelormodul machen, das finde ich komisch. Also ich hab nichts gegen Anspruch, aber das verstehe ich nicht so recht.
 
ja, da gab es wohl einige Umstrukturierungen, Lehrstuhlwechsel...
Aus dem ehemaligen Bachelor-Wahlmodul "Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht" sind zwei Module geworden: das Master-Modul Öffentliches Recht und das Bachelor-Wahlmodul Umweltrecht. Das ehemalige Master-Modul MMÖ ist dafür das Bachelor-Modul Polizei- und Ordnungsrecht geworden. Soweit es durch den Studiengangswechsel veränderte Anspruchsvoraussetzungen gibt, müsste sich dies mE bei den EAs und Klausuren niederschlagen. Jedenfalls ist es ja auch schon länger möglich, dass Masterstudenten, die den Master nicht an der Fernuni gemacht haben, als Wahlmodule die Wahlmodule des Bachelor-Studienganges wählen können - da müssen die verschiedenen Voraussetzungen ja auch irgendwie berücksichtigt werden.
 
Berta: Danke dir für die Aufklärung. Das lässt mich jetzt schon wieder zweifeln, ob ich Polizei- und Ordnungsrecht wirklich möchte. ich wills mir auch nicht unnötig schwer machen, ich bin dieses Semester schon mit Personalführung "bedient". Ich hab es eigentlich für ne gute Idee gehalten, das Modul Polizei- und Ordnungsrecht zusammen mit Umweltrecht zu belegen, hab mir da echte Effekte versprochen... was mach ich nur...
 
Polizei und Ordnungsrecht deckt sicher eher mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht und StPo (Strafrecht 1 bzw. Teil2). Effekte mit Umweltrecht sind nicht so sichtbar erstmal für mich
 
Doch, ich denke schon. Polzeirecht und Umweltrecht sind beides Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. Und ich glaub ich hab im Modulhandbuch auch was in die Richtung gelesen. Wäre für mich von der Sicht schon nachvollziehbar, die ganze Störerproblematik etc. dürfte im Umweltrecht auch bestehen. Wir werden sehen. Ich hab mich noch nicht entschieden, ob ich zu Polizei- und Ordnungsrecht Umweltrecht nehme oder Konsensorientierte Konfliktbewältigung. Hab alles bestellt. Gruß
 
wie macht ihr grob die erste Aufgabe der EA? Werde wohl erstmal die Rechtmäßigkeit der Eingriffsmaßnahmen prüfen und dann nach einem Schema bzgl. Haftung schauen...
 
Ich hab mit den drei Wissensfragen in Aufgabe 2 angefangen, hab mich aber selbst da schwer getan, weil ich die Fragen 1 und 2 etwas unkonkret fand. Und mir hat nicht so sehr gut gefallen, dass keine Teilpunkte angegeben sind.

Aufgabe 1 habe ich erst versucht zu durchdringen. Bin aber zu einem möglichen Schema noch nicht weiter gekommen.
 
Ich fände es auch schön, wenn dieses Modul bei den Wahlmodul auftauchen würde. So ganz ohne feedback komme ich mir ein bisschen verloren vor. Die erste EA hab' ich (nach meinem Gefühl) irgendwie ins Blaue hinein geschrieben. Auch mit Aufgabe 2 angefangen und bei Aufgabe 1 versucht, die ganzen abgedruckten §§ von OBG und LPolG einigermaßen sinnvoll abzuprüfen. Ergebnis: kein Entschädigungsanspruch aus LPolG, aber wohl einer aus StPO. Ob das so sein kann...., naja, seit ich diesen thread gesehen habe, komme ich mir wenigstens nicht mehr so arg als Einzelkämpfer vor.
 
Angefangen schon, gib mir noch eine Woche. Wobei die Fragen bzw. Antworten auf den ersten Blick teilweise wieder sehr missverständlich geschrieben sind...
 
Ich bin auch noch nicht ganz fertig, aber hier schon mal meine vorläufigen Ergebnisse:

Frage 1: C
Frage 2: B, C
Frage 3: A, C
Frage 4: A, C
Frage 5: A, D
Frage 6: A (Bei C bin ich noch unsicher)
.
.
Frage 16: C
Frage 17: B, C
Frage 18: A, C
Frage 19: A, C, D
Frage 20: A, C
Frage 21: B, D

Auf jeden Fall bin ich froh, dass noch jemand diesen Kurs belegt hat.
 
Also

1c
2 b,d (c= Sehe das als falsch, weil der VA ja dann nicht mehr angreifbar ist und somit bestandskräftig geworden ist. Eine Aufhebung und die mögliche Folgenbesietigung fallen dann weg)
3 c (a?)
4 a,c
5 a, d
6 a

8 b,d


So. Sieht ja erstmal auf den ersten Blick ähnlich aus
 
Ich habe fast überall dasselbe angekreuzt, bis auf 9): hier habe ich BD, A ist falsch, weil Satzungen o. Verträge nicht als gesetzliche Grundlage ausreichen. B s. S. 20.
 
9 B ist falsch, denn es ist §5 RBHG und nicht § 7 RBHG

9D ist falsch, weil in § 5 Nr. 2 RBHG steht:
"soweit es sich um das Verhalten eines mit Angelegenheiten des auswärtigen Dienstes befaßten Beamten
handelt und dieses Verhalten nach einer amtlichen Erklärung des Reichskanzlers politischen oder internationalen Rücksichten entsprochen hat." -> Schornsteinfeger im Auswärtigen Dienst?

9C halte ich auch für Blödsinn. ".....wenn der Staat die vom Beamten geforderte Amtshaftung nicht selbst vornehmen kann, weil ihm" (dem Staat) "die Sachkenntnis des Beamten fehle"

Bleibt m.E. nur A übrig.
 
Du hast Recht, B und D sind falsch, man muss nur richtig lesen. A halte ich aber nach wie vor für falsch, s. Skript S. 20 oben:"..ein Ausschluss der Haftungsübernahme durch Vertrag oder Satzung ist unwirksam."
 
zu 21 habe ich c,d. B nicht, weil ja formelle Anforderungen noch bestehen. Rüge ist notwendig etc. Finde die Antwort zu knapp, um richtig zu sein.

9a scheidet bei auch aus, wegen dem Punkt: Satzung/Vertra
 
Einsendeaufgabe mit 50 Punkten bestanden, wobei ich im ersten drüber schauen doch schon ein paar Zweifel habe bzgl. der Fachkompetenz. Ich hatte ein Schema aus dem Polizeirecht genommen.
Zum Beispiel wurde kritisiert, dass ich die Schüsse auf das Auto rechtlich als Schüsse auf Menschen gewertet habe. Ich habe immer gelernt, dass Schüsse auf fahrende Autos aber so zu prüfen sind. Egal. Werde mich dann an die Bewertung versuchen anzupassen und mir nochmal die Musterlösung vornehmen...

EA 2 habe ich schon abgeschickt, hat nun aber für die Klausurrelevanz nicht mehr die Bedeutung...
 
Dr Franke Ghostwriter
Mit > 70 Punkten bestanden. Bemängelt wurde das ich das NRW-Gesetz verwendet habe. Villeicht solte sich die fernuni dann auch mal an der eigenen Lösungsskizze orientieren.

Frage: hat ... einen Anspruch gegen das Land L

Antwort: .. hat einen Anspruch gegen das Land NRW. Ich meine wenn solche Mapstäbe angelegt werden sollten diese erst recht für die Musterlösung gelten.

Zumindest sollte sorgfältiges arbeiten auch beim LS gefordert werden, wenn das schon bei den Studenten bemängelt wird.
 
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