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neue Prüfungsordnung

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Ich weiss, dass zu diesem Thema hier schon etwas geschrieben wurde. Aber leider finde ich es nicht mehr wieder.

Ich studiere noch nach der alten PO und überlege, was ich nächstes Semester belege. Wenn ich jetzt zur neuen PO wechsle, muss ich drei Module mehr machen. Meine Frage ist jetzt, für wen macht das Sinn?

Freu mich auf Antworten.

Grüße von Ines
 
So weit ich die Sachlage verstanden habe, macht diese zusätzliche Module am meisten Sinn, für diejenigen, die das Staatsexamen wie bei einem traditionellen Jurastudium absolvieren möchten. Es geht irgendwie um die Gleichwertigkeit der Studienleistungen.

Aber so genau habe ich das alles nicht gelesen, da ein Wechsel von vornerein für mich nicht zur Debatte stand. Ich werde aber höchtst wahrscheinlich freiwillig das BGB Modul belegen.

alles gute!
 
Hallo!

Ich weiss, dass zu diesem Thema hier schon etwas geschrieben wurde. Aber leider finde ich es nicht mehr wieder.

Ich studiere noch nach der alten PO und überlege, was ich nächstes Semester belege. Wenn ich jetzt zur neuen PO wechsle, muss ich drei Module mehr machen. Meine Frage ist jetzt, für wen macht das Sinn?

Freu mich auf Antworten.

Grüße von Ines

Hi,

ich bitte Dich zukünftig - v.a. wenn Du weißt, dass bereits viel über die Verlängerung der Regelstudienzeit im LL.B. geschrieben wurde - zuvor in unserer Suchmaschine zu googlen. Dort findest Du die betreffenden Informationen.

Nachteil eines Wechsels:

- Verlängerung der Studienzeit

Vorteil eines Wechsels:

- 7 Semester "erinnern" einen späteren AG nicht mehr allzu sehr an eine
"dreijährige" Lehrzeit;

- pro Semester 30 Creditpoints, macht bei sieben Semestern 210 Creditpoints, bei sechs Semestern nur 180; zusammen mit LL.M. dann also entweder nur 270 Creditpoints oder bei der "vollen" Variante dann 300 Creditpoints, was u.U. über Anerkennung des Studienabschlusses im Ausland, eine etwaige Promotion oder die eventuelle Zulassung zum StaatsEx entscheident sein kann.

Es sind übrigens nicht drei (!!!) Module mehr, sondern nur zwei:

- Einführung in die Wirtschaftswissenschaft
- BGB IV (bestehend größtenteils aus dem Prozessrecht der ehemaligen
Module BGB II & III; sofern BGB III im SS 2007 bereits abgeschlossen, kann formlos Antrag auf Anerkennung gestellt werden)

Die Bachelorprüfung (früher ein Modul) wird aufgeteilt:

- Seminar (Seminararbeit + Vortrag) = 10 % der Abschlussnote
- Bachelorarbeit = 30 % der Abschlussnote


Bitte in Zukunft selbst nach solchen Infos im Studienservice suchen.

Sandra
 
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