Neue Ausgleichsregelung für die BGB-Module
Wie in der neuesten Depesche angekündigt, soll es ja nun möglich sein, die vier BGB-Module auszugleichen, wenn man eines nicht bestanden hat.
Weil mich das jetzt auch selbst betrifft frage ich mich
a) Ab wann diese Regelung wohl gilt bzw. ob man dann auch nicht bestandene vergangene Klausuren damit ausgleichen kann
b) Ob die nicht bestandene Klausur auf meinem Zeugnis auftaucht
c) Ob ich mir wirklich den Stress des Klausurenlernens nochmal antun soll 😱
Es würde, so hab ich mal überschlagen, wenn es gut läuft vielleicht eine Stelle hinter dem Komma ausmachen. Allerdings ist für mich der Abschluss eigentlich ziemlich wertlos weil ich weiter auf Staatsexamen studieren will.
Mist, so ein Dilemma 🙁
Wer will mir was raten?
Wie in der neuesten Depesche angekündigt, soll es ja nun möglich sein, die vier BGB-Module auszugleichen, wenn man eines nicht bestanden hat.
Weil mich das jetzt auch selbst betrifft frage ich mich
a) Ab wann diese Regelung wohl gilt bzw. ob man dann auch nicht bestandene vergangene Klausuren damit ausgleichen kann
b) Ob die nicht bestandene Klausur auf meinem Zeugnis auftaucht
c) Ob ich mir wirklich den Stress des Klausurenlernens nochmal antun soll 😱
Es würde, so hab ich mal überschlagen, wenn es gut läuft vielleicht eine Stelle hinter dem Komma ausmachen. Allerdings ist für mich der Abschluss eigentlich ziemlich wertlos weil ich weiter auf Staatsexamen studieren will.
Mist, so ein Dilemma 🙁
Wer will mir was raten?