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Neuberechnung der degr. Afa nach außerplanmäßiger Abschreibung?

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stelle mir gerade die Frage, ob der degressive Afa-Satz neu berechnet werden muß, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt - wie z.B. in Klausur 09/2006 Nr.5e: da wird eine außerplanmäßige Abschreibung von 54 T vorgenommen werden, so daß der Buchwert 270 T beträgt.

Die lineare Afa muss jetzt neu berechnet werden (270/18 bei 18 Jahren Restlaufzeit). Was ist mit dem degressiven Afa-Satz, erhöht der sich von 10% auf 11,1%? Falls ja, wäre der Restwert 240, ansonsten 243.

Kann da jemand was fundiertes zu sagen?

Gruß
Karsten
 
in den KE kann man das wunderbar nachlesen, und da steht das der Abschreibungssatz bei der geo-degr immer der gleiche bleibt (aus dem Ausgangsjahr). Warum da zwei Lösungen mgl. sein sollen ist mir deshalb ein Rätsel.
 
Na dann waren die bei der Klausur eben nett,

wie bei der letzten und der USt auf das Dispo, richtig ist das dadurch immer noch nicht.

Der maximale Afa Satz entspricht maximal dem doppelten der linearen Abschreibung des Anschaffungswertes.
 
Dr Franke Ghostwriter
Um es euch mal kurz für eure Gesetzestexte zum Markieren zu sagen:
Steht alles in § 7a Abs. 9 EStG. Lineare AfA neu berechnen mit Restlaufzeit und Restwert, selbiges bei degr., aber der Prozentsatz bleibt natürlich konst.
 
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