Nettozinssätze nach Recht 2009
Hallo zusammen,
nach Durcharbeiten des Kolloquiumsskripts von Professor Schneeloch vom 24.08.09 haben sich bei mir Fragen zur Berechnung der Nettozinssätze nach Recht 2009 ergeben. Beim Nettozins einer positiven Finanzinvestition geht es um die Besteuerung der Alternativanlage (z. B. auf einem betriebliches Festgeldkonto). Betroffen ist hier die Gesellschaftsebene und bei KapG gilt somit wegen des Trennungsprinzips nach wie vor der kombinierte Steuersatz skap. Etwas anders gestaltet sich die Lage bei PersG. Hier gilt das Transparenzprinzip und es müßte deshalb ab 2009 eigentlich neu das TEV greifen, d. h. 60 % der Supplementerträge werden besteuert. Dies gilt auch für Freiberufler. Relevant für den Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. den Gewerbeertrag (Teilbemmessungsgrundlage E für Gewerbebetriebende und Ee bei Freiberuflern) sind dann die auf 60 % reduzierten Zinseinkünfte.
3 Beim Abbau von Schuldzinsen als Alternativanlage (z. B. negatives Kontokorrentkonto) bleibt es 2009 bei der bisherigen Verfahrensweise wie in 2008 (siehe Ableitung der Nettozinssätze 2008 im Skript von Prof. Schneeloch).
wie ist Eure Meinung zu diesem Thema?
Hallo zusammen,
nach Durcharbeiten des Kolloquiumsskripts von Professor Schneeloch vom 24.08.09 haben sich bei mir Fragen zur Berechnung der Nettozinssätze nach Recht 2009 ergeben. Beim Nettozins einer positiven Finanzinvestition geht es um die Besteuerung der Alternativanlage (z. B. auf einem betriebliches Festgeldkonto). Betroffen ist hier die Gesellschaftsebene und bei KapG gilt somit wegen des Trennungsprinzips nach wie vor der kombinierte Steuersatz skap. Etwas anders gestaltet sich die Lage bei PersG. Hier gilt das Transparenzprinzip und es müßte deshalb ab 2009 eigentlich neu das TEV greifen, d. h. 60 % der Supplementerträge werden besteuert. Dies gilt auch für Freiberufler. Relevant für den Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. den Gewerbeertrag (Teilbemmessungsgrundlage E für Gewerbebetriebende und Ee bei Freiberuflern) sind dann die auf 60 % reduzierten Zinseinkünfte.
3 Beim Abbau von Schuldzinsen als Alternativanlage (z. B. negatives Kontokorrentkonto) bleibt es 2009 bei der bisherigen Verfahrensweise wie in 2008 (siehe Ableitung der Nettozinssätze 2008 im Skript von Prof. Schneeloch).
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