Theoretisch kann die nettoveraenderung zahlungsmittel aus der KFR mit der veraenderung der zahlungsmitteln zwischen zwei konsekutiven bilanzstichtagen entsprechen.
bsp:
31.12.2010 ZM 300
31.12.2011 ZM 200
delta in bilanz -100 = nettoveraenderung ZM KFR zum 31.12.2011.
in der praxis gibt es aber meistens unterschiede aufgrund von wechselkursumrechnungen (bilanzposten werden mit stichtagskursen, kfr bestandteile mit durchschnittskursen umgerechnet). zudem muss man den aktivposten zahlungsmitteln mit dem vorjahr vergleichen, daher ist die aussage falsch.