wie alexander schon sagt, gelten die Rechte, die die Verfassung vermittelt erstmal nur zwischen Bürger und Staat, wobei man noch zwischen Bürger- und Menschenrechte unterscheiden muss (grad was Ausländer angeht). So sind die Meinungs- und die Glaubensfreiheit Jedermanns-Rechte. Die Beantwortung der Fragen in diesem Fragekatalog erinnert mich doch stark an die unzulässigen Fragen bzgl. Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit etc. bei einer Einstellung seitens des Arbeitgebers. Hier greift letzlich auch die Verfassung ein (Art. 6 und 9 GG über z.B. § 242 BGB).
Da der Ausländer bei der (wahrheitsgemäßen) Beantwortung der Fragen u.U. Gefahr läuft, abgewiesen zu werden, wirkt seine Meinung/sein Glauben sich hier negativ für ihn aus, was nach der Verfassung nicht sein darf. Von daher dürfte nach meiner Meinung eine unwahre Antwort hier nicht schädlich sein, da die Fragen schon unzulässig sind.
Was die Wirkung der Verfassung in der Wohnung angeht, so schützt eben diese auch in Art. 13 GG die Wohnung vor staatlichen Eingriffen. Natürlich geht die Freiheit nur soweit, wie die Rechte Dritter nicht tangiert werden.
Ich kann den Gedanken schon irgendwo verstehen, dass man versuchen will, möglichst keine - um es mal übertrieben zu formulieren - "Terroristen" ins Land zu lassen. Wie jedoch schon in einem der Artikel gesagt wurde, dürfte dies kaum Aufgabe der einzelnen Länder bzw. der Einbürgerung sein. Außerdem ist fraglich, ob sich dieses Ziel mit dem Fragebogen erreichen lässt, denn wer würde schon ehrlich auf die Fragen antworten, wenn er "Böses" im Schilde führt oder befürchten muss, dass sich seine Antwort negativ für ihn auswirkt. Mal ganz davon abgesehen, wie man den Wahrheitsgehalt dieser Antwort überprüfen/beweisen will.
Gruß
Franzi