Ich werde aus dem Gesetz nicht 100% schlau.
Fällt nicht "Abschreibung auf nahen Zukunftswert" unter die Rubrik "vernünftige kaufm. Beurteilung", die bei Kapitalgesellschaften verboten ist? Ist für mich ein wenig widersprüchlich, dass dann doch auf für Kapitalgesellschaften das gehen soll.
Kann mich bitte jemand aufklären? 😕
Danke,
Hendrik
Fällt nicht "Abschreibung auf nahen Zukunftswert" unter die Rubrik "vernünftige kaufm. Beurteilung", die bei Kapitalgesellschaften verboten ist? Ist für mich ein wenig widersprüchlich, dass dann doch auf für Kapitalgesellschaften das gehen soll.
Kann mich bitte jemand aufklären? 😕
Danke,
Hendrik