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Muss ich als Vollzeitstudent neben der Immatrikulationsbescheinigung andere Nachweise für den Kindergeldanspruch meiner Eltern vorlegen, so wie es auch bei Werkstudententätigkeiten für Studenten der FernUni nötig ist ?
nein, die Immatrikulationsbescheinigung reicht Uni-technisch völlig aus. Abgesehen davon musst Du natürlich evtl. Verdienstbescheinigungen des Vorjahres einreichen, wenn Du in diesem Jahr ähnlich verdienen wirst.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."