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Nach FH Abschluß Uni Studium Zweitstudium

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an euch alle,

mich würde interessieren, ob ich nach einem FH Abschluß, der mir erst den Hochschulzugang ermöglicht, an der FernUni ein Zweitstudium ablege, oder ob das, wenn es sich Themenmäßig an der FH orientiert, als Erststudium gilt.

Es werden ja nur für >60 Jahre 😎, Langzeit und Zweitstudium - Leute Studiengebühren erhoben.

Weiß da jemand näheres?

Gruß

Karin
 
Karin,

ich kann Dir die Frage zwar leider nicht beantworten, aber die Zweitstudiengebühren gibts nur noch im kommenden WS06/07, dann läuft das Modell aus.

Stattdessen können die Hochschulen bis zu 500 Euro allgemeine Studiengebühren festsetzten, bis jetzt hat die Fernuni noch keine beschlossen, kann aber noch kommen... auf jeden Fall triffts dann alle, egal ob Erst- oder Zweitstudium.
 
Statt 500 eben 650

Hallo Kerstin,

ich hab mich im Moment wirklich schlau gelesen:
in diesem Semester noch die üblichen 325 für Zweitstudienteilnehmer. Ab 2007 SS leider eben auch wieder für Zweitstudienteilnehmer 325 (alles TZ). Weil für die anderen ist das alles gestrichen, aber die über 60 und die Zweitstudienteile -> die sind dran. Und da wüßte ich schon gern, ob die FernUni da nicht auch eine Ausnahme macht, wenn es sich eher um ein Art Weiterbildungsstudium handelt. Naja, morgen klär ich das noch mal mit der FernUni direkt. Leider hat mir das Bürgertelefon von NRW auch nur gesagt, dass ich halt nun mal schon einen Abschluß hab, egal ob von Uni oder FH.

Gruß

Karin
 
Karin,

ich weiss nicht, obs schon neuere Erkenntnisse als das hier gibt, aber von der FeU wohl kaum Beschlüsse, da die fürs SS 2007 ja erst im Laufe des WS 06/07 kommen sollen.

Ansonsten musst Du nach dem alten Gesetz wie ich gesagt habe erst mal nur ein Semester zahlen und fürs SS 2007 ist noch alles offen...
 
Fachhochschule zählt als Erststudium und FernUni als Zweitstudium. Ausnahme: Du hast an einer Hochschule der öffentlichen Verwaltung studiert, dann zählt das nicht als Erststudium.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
 
Nö das ist nicht ganz korrekt.

Sofern man "nur" Fachhochschulreife hat, kann man ja nur über den Abschluss einer Fachhochschule die Zulassung zur Uni erreichen. Quasi ist der Fachhochschulabschluss hier gleichzusetzen mit dem Erreichen des Abiturs.

Demnach kommt es darauf an:

Hat der Bewerber allgemeinbildendes Abitur und dann an der FH studiert, gilt das Fernstudium an unserer Uni als "Zweitstudium".

Hatte der Bewerber vor dem Studium an der FH nur Fachabi, macht er an der Uni ein "Erststudium".

Gruß


Sandra
 
Hatte der Bewerber vor dem Studium an der FH nur Fachabi, macht er an der Uni ein "Erststudium".
Und genau da müssen wir differenzieren. Richtig ist, dass dieses wohl fürs Bafög gilt, nicht aber - und das ist glaub ich hier das Entscheidende - für die Berechnung der Studiengebühren (nach dem derzeit noch geltenden Modell für Langszeitstudenten). Zumindest lt. meiner Frau, die sich da beruflich mit auseinander setzen darf, gilt das FH-Studium hier durchaus auch schon als Zweitstudium.

Ob das so "gerecht" ist, sei mal dahingestellt...
 
Zumindest lt. meiner Frau, die sich da beruflich mit auseinander setzen darf, gilt das FH-Studium hier durchaus auch schon als Zweitstudium.

Ich habe meine Aussage auf das hier in RLP geltenden Studienkontenmodell bezogen. Hier gilt: Wer ein FH-Studium abgeschlossen hat, muss für ein nachfolgendes Studium an der Uni Gebühren zahlen, da es sein Zweitstudium ist. Und dies unabhängig davon, ob er die Zugangsvoraussetzung für das Uni-Studium erst durch das FH-Studium erworben hat oder nicht.

Da bei den Studiengebühren jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, kann dies in anderen Bundesländern auch anders sein.
 
Da bei den Studiengebühren jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, kann dies in anderen Bundesländern auch anders sein.
genau so ist das: in Bayern kann man sich aktuell von den Gebühren für ein Zweitstudium befreien lassen, wenn die Qualifikation für das Zweitstudium erst mit dem Abschluß eines Fachhochschulstudiums erworben wurde.

das FH-Studium gilt also als Erststudium, aber man muß trotzdem keine Zweitstudiengebühren bezahlen, wenn man anschließend an einer Bay. Uni weiterstudien will und vor Aufnahme des FH-Studiums kein Abitur besaß.
 
Dr Franke Ghostwriter
Berufsqualifizierend

Hallo an alle,

vielen Dank für die Diskussion. Genau da stand ich am Freitag halt auch und dachte: wie war das noch mit .....

Also: hier zählt nicht die Regelung über Zweitstudium in Bayern oder RLP, sondern hier wird vom Studienfinanzierungsgesetzt ausgegangen und da steht sinngemäß drin, dass ein Erststudium dann erfolgt ist, wenn es berufqualifizierend war. Und das ist bei BA, FH und Uni der Fall, soweit ein Abschluß vorliegt.

Zu den Studiengebühren: Im WS 07/08 soll eine Studiengebühr eingeführt werden. Deutlich niedriger, als in allen anderen Bundesländern:
:super: 150 Euro TZ und 300 Euro VZ

Ich bin zwar nicht superbegeistert, aber das läßt sich dann schon aushalten.

Die Information kommt aus einem Telefonat mit der Gebührenzentrale der FernUni Hagen und ist damit die Auflösung meiner Verwirrung 🙂


Vielen Dank noch mal.

Gruß

Karin
 
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