• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Mut zur Lücke - Wer hats wirklich getan?

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Mut zur Lücke - Wer hats wirklich getan?

Hallo,
da ich leider nicht die Zeit zur Klausurvorbereitung hatte, die ich gebraucht hätte 😱,
musste ich wohl oder über auf "Lücke" lernen. In einigen threads hab ich schon gelesen, dass einige vorhatten, Europarecht nicht vorzubereiten. So hab ichs jetzt also auch gemacht.
Wer von Euch hats auch durchgezogen und hofft morgen auf das "richtige" Thema?
Ich finde, so kurz bevor es "ernst" wird, kann etwas seelische Erbauung nicht schaden, und so hab ich mir gedacht, könnten wir "Lückenlerner" uns in diesem Thread noch mal kurz solidarisch erklären und uns Mut zusprechen!
 
Klausurlücke

Moin aus dem frühlingshaften Pinneberg!

In der persönlichen Hoffnung auf die Prüfung einer klassischen Individualverfassungsbeschwerde - vorzugsweise zu Art 12 GG, ggf. mit einem kleinen Ausflug zu Art 39 EGV - rate ich dennoch, zumindest die Musterlösung zu EA 3 durchzulesen, um die Lücke zu reduzieren.

Meine persönliche Hoffnung wird allerdings durch den Umstand getrübt, dass am Montag statt der allerseits und auch von mir erhofften Kündigungsschutzklage eine Anfechtung mit vielerlei Umdeutungen gefragt war - aber wie heißt es so schön: "Die Hoffnung stirbt zuletzt"!


Also: Viel Glück - ich drücke uns allen die Daumen!!!
 
Dr Franke Ghostwriter
Lola,

ich gebe es zu. Europarecht habe ich komplett bei der Vorbereitung weggelassen. Außer dass man bei einem EU-Bürger ein Deutschengrund-recht über Art.12 EGV ausbügeln kann, weiß ich nix.

Sagen wir mal so. Verfassungsrecht ist morgen mein erster Versuch.
Kommt Europarecht dran, gebe ich eben - da bin ich dann wohl nicht allein - zeimlich schnell wieder ab.

Kommt Staatsrecht dran, werde ich versuchen das Ding mit Hilfe meines
Satorius zu lösen. Die Grundrechte dagegen habe ich sehr sehr ausführ- lich vorbereitet.

Ansonsten bin ich vorbereitet. Die Definitionen für sämtliche Grundrechte habe ich im Kopf. Zulässigkeit dürfte weder bei der VB noch bei der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle, noch beim Organstreitverfahren oder beim Bund-Länderstreit ein Problem sein. (Ob das schon 30 Punkte gibt?)

Die Begründetheit einer VB dürfte auch kein Problem darstellen, allerdings muss ich mir morgen früh - gut, dass es so etwas wie ein Kurzzeitgedächt- nis gibt (Problem: bei ner Klausurwiederholung muss man das Ganze noch einmal lernen) - den Aufbau bei den anderen Klagearten noch anschauen.

Aufpassen muss ich, dass ich wirklich mich mit den Argumenten im Sach- verhalt auseinandersetze. Ich neige nämlich dazu, häufig mein eigenes Wissen oder meine Meinung anzubringen, was im öffentlichen Recht wohl fehl am Platz ist (zumindest hat mich der Mentor in München darauf hin- gewiesen) ...


Gruß

Sandra
 
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