• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Müssen wir die Reparatur zahlen?

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Müssen wir die Reparatur zahlen??

Hallo,

mal eine Frage an die Allgemeinheit.

Wir haben einen Akkuschrauber, der die Akkus nicht mehr richtig lädt, in einem entsprechenden Geschäft abgegeben mit der Bitte, sie sollten doch mal nachgucken, was kaputt ist.

Heute erhalten wir einen Anruf, wir könnten den Akkuschrauben abholen, er wäre fertig. DAs hat uns schon stutzig gemacht.

Das Ende vom Lied ist, dass die den Akku für 30€ repariert haben. Wir haben, als wir ihn abgegeben haben, keinen Reparaturauftrag unterschrieben. Wir haben die HErren nur mündlich gebeten, das Teil zu überprüfen.

Müssen wir die 30€ jetzt wirklich zahlen? Einfach so mitnehmen wird wohl schlecht gehen, dass sie den alten Zustand des Akku bestimmt nicht mehr herstellen können. Aber einen Auftrag für eine Reparatur hatten sie auch nicht. Sie haben also quasi mehr gemacht wie sie sollten und nun wollen sie Geld dafür.

Mich würde interessieren, ob ich rein rechtlich gesehen das Geld zahlen muß.

Ich freue mich über Eure Antworten.
 
Mich würde interessieren, ob ich rein rechtlich gesehen das Geld zahlen muß.
Nicht so einfach. Ist das auch das Geschäft, in dem Ihr ihn gekauft habt? War das innerhalb des Gewährleistungszeitraums - wenn ja: auch noch im ersten halben Jahr?
Wenn anderes Geschäft bzw. nach Ablauf der Gewährleistungszeit: Da Ihr um Prüfung gebeten habt, hätten die diese ja kostenpflichtig vornehmen dürfen (warum hätten sie das umsonst tun sollen?!), aber eine Reparatur eben nicht ungefragt.

Grundsätzlich würde ich dazu raten sich irgendwie zu einigen, denn Ihr wollt Euren Schrauber wieder und die wollen irgendwie entlohnt werden...

Gruß
Steffi
 
SteffiM schrieb:
Nicht so einfach. Ist das auch das Geschäft, in dem Ihr ihn gekauft habt? War das innerhalb des Gewährleistungszeitraums - wenn ja: auch noch im ersten halben Jahr?
Wenn anderes Geschäft bzw. nach Ablauf der Gewährleistungszeit: Da Ihr um Prüfung gebeten habt, hätten die diese ja kostenpflichtig vornehmen dürfen (warum hätten sie das umsonst tun sollen?!), aber eine Reparatur eben nicht ungefragt.

Grundsätzlich würde ich dazu raten sich irgendwie zu einigen, denn Ihr wollt Euren Schrauber wieder und die wollen irgendwie entlohnt werden...

Gruß
Steffi

Also, der Schrauber ist natürlich schon älter, hat keine Gewährleistung mehr und dort haben wir ihn auch nicht gekauft. Das hätten wir dann schon mal geklärt 🙂 .

Klar werden wir uns schon irgendwie einigen. Ich hätte jetzt auch nicht drauf bestanden, gar nix zu zahlen, da die Prüfung ja auch bestimmt was kostet (nur eben keine 30€).

Mich hätte einfach nur mal die rechtliche Seite interessiert, wie man das ganz theoretisch mittels Gutachten hätte lösen müssen / können.

Aber danke schon mal für die flotte Antwort.
 
Hallo

Ich wollte nur einige Ansätze aufzeigen, mit denen ein solcher Fall meines erachtens zu lösen wäre:
1. Vertrag über die Reparatur: Dieser ist aufgrund eines Dissenses i.S.d. §§ 154, 155 bereits nicht zustande gekommen.

2. Werkvertrag über das Überprüfen des Geräts nach §§ 631 ff.

Sollte man einen solchen Vertrag ebenfalls verneinen z.B. weil nun die andere Partei etwas anderes unter der Übereinkunft verstanden hatte, so bleibt noch die ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812.

Auf jeden Fall muss für die Leistung letztlich gezahlt werden. Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, ist dann im Einzelfall zu prüfen. 30 € sind aber nicht unrealistisch.

Gravierender ist der Fall, wenn z.B. eine Einigung über das schließen von Löchern auf der eigenen Straße geschlossen wird und der Leistende plötzlich die ganze Straße teert. So ist es Bekannten von mir ergangen. Die Rechnung belief sich sodann auf 5000 €. Diese Fälle sind leider nie so eindeutig zu lösen, wie eine schöne Universitätsklausur.

Viele Grüße,
 
David200011 schrieb:
Hallo

Ich wollte nur einige Ansätze aufzeigen, mit denen ein solcher Fall meines erachtens zu lösen wäre:
1. Vertrag über die Reparatur: Dieser ist aufgrund eines Dissenses i.S.d. §§ 154, 155 bereits nicht zustande gekommen.

2. Werkvertrag über das Überprüfen des Geräts nach §§ 631 ff.

Sollte man einen solchen Vertrag ebenfalls verneinen z.B. weil nun die andere Partei etwas anderes unter der Übereinkunft verstanden hatte, so bleibt noch die ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812.

Auf jeden Fall muss für die Leistung letztlich gezahlt werden. Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, ist dann im Einzelfall zu prüfen. 30 € sind aber nicht unrealistisch.

Gravierender ist der Fall, wenn z.B. eine Einigung über das schließen von Löchern auf der eigenen Straße geschlossen wird und der Leistende plötzlich die ganze Straße teert. So ist es Bekannten von mir ergangen. Die Rechnung belief sich sodann auf 5000 €. Diese Fälle sind leider nie so eindeutig zu lösen, wie eine schöne Universitätsklausur.

Viele Grüße,

David

Ich habe mir mal erlaubt, Deinen Beitrag lesbar zu machen
 
David200011 schrieb:
Hallo

Auf jeden Fall muss für die Leistung letztlich gezahlt werden. Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, ist dann im Einzelfall zu prüfen. 30 € sind aber nicht unrealistisch.

Viele Grüße,

David

Hallo David,

danke für Deine Antwort. Wir haben letztendlich knapp 22€ gezahlt. Aber ich glaube nicht, dass wir am Ende hätten zahlen müssen. Wir haben ja schließlich nicht die Reparatur beauftragt, sondern nur die Überprüfung. Diese hätten wir auch vergütet.

Da gibt es ja immer die schönen Beispiele mit "Auto in der Werkstatt". Wenn die Werkstatt nur den Auftrag hatte, die Bremsen zu überprüfen und sonst nix, dann können sie nicht einfach die Bremsen wechseln und erwarten, dass man das so mir nix dir nix zahlt. Die Werkstatt hat allerdings das Recht, das ganze wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Sofern es geht. Wenn das nicht geht, dann hätte ich jetzt einfach gesagt, dann ist dass das Pech der Werkstatt.

Aber Du hast schon recht, solche Fälle (wie auch Dein Beispiel) lassen sich in der Realität wahrscheinlich nicht so glatt lösen wie eine Klausur.
 
Der Punkt an der Sache sind die Vertragsbedingungen, die die meisten Elektrohäuser aushängen haben.

Beispiel aus dem Leben:

Der Kostevoranschlag für eine Reparatur wird mit 25,00 Euro veranschlagt, die im Zuge der Reparatur wieder erstattet werden.

Diese Regeln gibt es fast überall und sind auch geläufig (wobei ich glaube, das das in eurem Fall nur 22,-- Euro waren...).

Das heist ...

bei kleineren Reparaturen unter dem Betrag von (in der Filiale, wo die Regeln aushingen) wurde grundsätzlich bis zum Betrag von 25 Euro repariert, erst recht wenn es günstiger war. Im Falle des Streites hätte sich die Elektrofirma sogar gefreut (gabs schon mal mit einem Toaster) das sie statt 12 Euro für den Schalter, sogar 25,00 Euro bekommen hat ... nur weil es ein beiger Schalter war (weiß gabs zu dem Zeitpunkt nicht) ...
 
Ich Frage mich die ganze Zeit, warum Ihr Euch wegen ein paar Euro den Kopf zerbrecht. Fakt ist, das Teil funktioniert scheinbar wieder, es wurde Dienstleistung erbracht und 30 Euro (oder 22) erscheinen mir nicht zu viel.
:confused
 
Kommilitone schrieb:
Ich Frage mich die ganze Zeit, warum Ihr Euch wegen ein paar Euro den Kopf zerbrecht.
😕

Bin zwar nicht die Threadstarterin, aber meine Antwort wäre da:
Weil es Spaß macht. 😱 Ist doch das Schöne am BoL Studiengang, man kann das im Studiengang erlernte einfach mal an Alltagsdingen erproben.
😀 Erst letzte Woche schöne 50 € von nem Möbelhaus in Form eines Gutschein bekommen, weil ich denen im Zusammenhang mit einem Möbelkauf einen netten Brief geschrieben habe.

Aber abgesehen von solchen Ausnahmen, wie kann man denn besser lernen als an alltäglichen Dingen, die man mit anderen hier im Board besprechen kann? Und es ergeben sich doch immer wieder Dinge, die man dazu lernt, wenn Kommilitonen gemeinsam über SVs reden.
 
Kommilitone schrieb:
Ich Frage mich die ganze Zeit, warum Ihr Euch wegen ein paar Euro den Kopf zerbrecht. Fakt ist, das Teil funktioniert scheinbar wieder, es wurde Dienstleistung erbracht und 30 Euro (oder 22) erscheinen mir nicht zu viel.
😕

Mir geht's hier auch weniger um die Kohle als mehr ums Prinzip. Wenn das jeder so machen würde.............das kanns ja auch net sein. Hauptsache, mal einfach was repariert, ob's der Kunde wollte oder net. Bezahlen wird er auf alle Fälle, weil er sein Gerät ja wieder zurück haben will.

Hätte ich gewußt, dass ich damit so ne Diskussion lostrete, dann hätte ich lieber gar nix gesagt.

Und, wenn 30€ für Dich "ein paar Euro", naja, für mich ist das viel Geld. Das sind nämlich immerhin 60 DM. Und wenn man bedenkt, dass man für das Geld nen neuen Akkuschrauber incl. 2 Akkus bekommt, dann find ich 30€ einfach nur mal fürs nachgucken schon viel Geld.

Aber sei's drum. DAs Thema ist ja jetzt eh erledigt.
 
Och Steffi ....

uns macht das diskutieren halt Spaß 😉 und es wäre doof, wenn man das was man gelernt hat, nicht an alltags-Dingen ausprobieren kann ...


nimm die eine Antwort nicht so krum 😉


LG


Mike
 
Tanukihime schrieb:
Bin zwar nicht die Threadstarterin, aber meine Antwort wäre da:
Weil es Spaß macht. 😱 Ist doch das Schöne am BoL Studiengang, man kann das im Studiengang erlernte einfach mal an Alltagsdingen erproben.
😀 Erst letzte Woche schöne 50 € von nem Möbelhaus in Form eines Gutschein bekommen, weil ich denen im Zusammenhang mit einem Möbelkauf einen netten Brief geschrieben habe.

Aber abgesehen von solchen Ausnahmen, wie kann man denn besser lernen als an alltäglichen Dingen, die man mit anderen hier im Board besprechen kann? Und es ergeben sich doch immer wieder Dinge, die man dazu lernt, wenn Kommilitonen gemeinsam über SVs reden.

Danke für die Unterstützung und Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg beim Möbelhaus. Ich finde, man muss sich als Kunde nicht alles gefallen lassen.....
Es geht ja auch meistens ums Prinzip und weniger um irgendwelche Kosten. Es sei denn, die Kosten sind gravierend.
 
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