• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Müssen die Module der Reihe nach belegt werden?

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Müssen die Module der Reihe nach belegt werden???

Hey,
wie ihr sicherlich an meiner Frage erkennen könnt bin ich NEU hier.... befinde mich im ersten Semester des BoL und hab die ersten beiden Module belegt ( Akademiestudent )

Jetzt meine Frage.... kann ich die Module auch durcheinander belegen , oder muss ich mich an die Modulreihenfolge halten ?????

Grüße Mark
 
Du kannst es auch durcheinander ablegen. Z. B. Propädeutikum würde ich heute erst nach BGBI-III, Verfassungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, UnternehmensrechtI und Strafrecht I ablegen, da dann der gesamte Stoff schon bekannt ist.
Ansonnsten einfach nach Gusto. Ich z. B. mach gerade das Zivilrecht fertig, um mich dann mit BWL und im Anschluss mit Strafrecht und Verwaltungsrecht rumzuärgern.

Gruß

Alexander
 
stimmt. Grundsätzlich ist die Reihenfolge egal. Aber ich merke gerade bei Unternehmensrecht I, dass die Inhalte aus BGB III absolute Voraussetzung sind! Also würde ich immer BGB III vor U´recht belegen, oder zumindest gleichzeitig!
So ähnlich sieht es in manch anderen Modulen auch aus. Deshalb halte ich es für sinnvoll, wenigstens die rechtswissenschaftlichen Module der Reihe nach zu belegen.

LG
Heike
 
Es liegt schon eine gewisse Logik in der Reihenfolge der Module. Sie bauen auch zum Teil aufeinander auf.

Beim Propädeutikum schreibe ich auch erst später die Klausur, als Einführung ist es aber sehr sinnvoll, das Prop am Anfang wenigstens durchzulesen.

Die BWL-Kurse können gefahrlos auch nach hinten geschoben werden, die Reihenfolge BWL I, II, III würde ich aber trotzdem einhalten.

Strafrecht könnte m.E. auch direkt nach dem Propädeutikum belegt werden.

Arbeitsvertragsrecht baut unbedingt auf BGB auf, zumindest auf BGB I + II.

Beim Verfassungsrecht bin ich mir noch nicht so sicher, wahrscheinlich liegt es ganz gut nach Prop. und BGB I.

Es kommt natürlich auch auf Deine Vorkenntnisse an. Wenn Du schon ein Jurastudium hinter Dir hast, dann kannst Du natürlich alle Kurse wild durcheinander belegen und die Prüfungen meinetwegen alle auf einen Schlag machen. Die Prüfungsordnung steht dem nicht entgegen.

Aber vielleicht bekommt man Probleme mit Terminen für Einsendeaufgaben, Klausuren und Seminaren, wenn man sich nicht an die vorgeschlagene Reihenfolge hält kann sein ...

Am besten also die vorgeschlagenen Reihenfolge größtenteils so akzeptieren
 
Mark,

ich habe die Module auch ein bisschen durcheinander gemischt. Was aber natürlich auf jeden Fall wichtig ist, ist bei den Modulen mit I, II + III die Reihenfolge einzuhalten. 😉
Das Propädeutikum nach hinten zu verschieben halte ich eigentlich für eher unklug. Erstens ist es doch relativ oberflächlich - eben ein Überblick zum Einstieg. Zweitens hat man nachher soviel mit den richtig dicken und teils sehr tiefgründigen Kurseinheiten zu tun, da passt dann das Propädeutikum eigentlich nicht wirklich hin.

Ich würde mich an die vorgegebene Reihenfolge halten, zumindest was das Klausurenschreiben betrifft. Belegen und interessehalber schon einmal lesen kannst du natürlich auch andere Kurse, die eigentlich noch nicht dran wären.

Viele Grüße
Steffi
 
da ich alles ziemlich durcheinander belegt habe bisher, möchte ich auch meine Erfahrungen mit den Modulen beitragen, allerdings wurde mir aus meiner vorherigen Belegung im Bereich WiWi (Recht 1 und 2) Propäd und BGB 1 angerechnet.

Also BGB 1-3 würde ich in der Reihenfolge belegen 😉.

Arbeitsrecht habe ich letztes Semester zumindest ohne BGB 3 bestanden und auch meine BGB 2-Bearbeitung war nicht wirklich abgeschlossen😱. Hatte da aber auch Vorkenntnisse, also ich würde sagen, Arbeitsrecht nach BGB 1 und 2 müsste möglich sein.

Für Unternehmensrecht, das ich gerade bearbeite, braucht man auch auf jeden Fall auch BGB-Kenntnisse.

Rhetorik etc. kann man problemlos ohne tiefergehende Vorkenntnisse belegen, das ist ein "ganz anderes" Fach.

Die BWL-Module sind auch von den juristischen Sachen unabhängig (wär aber wahrscheinlich jeder selbst drauf gekommen 🙄).
Meiner Meinung nach müssen die aber auch nicht aufsteigend von BWL 1 nach 3 belegt werden, die sind weitgehend von einander unabhängig. Ein paar Buchhaltungskenntnisse (BWL 1) schaden vielleicht nicht direkt für BWL 2, aber ansonsten ist die Reihenfolge egal. Wichtiger ist, dass man für BWL 2 und 3 halbwegs solide Mathe-Kenntnisse haben sollte.

Vor Belegung der WiWi-Doppel-Wahlmodule sollte man auch BWL 1-3 erledigt haben (die Doppelmodule sind aus dem WiWi-Hauptstudium, BWL 1-3 aus dem WiWi-Grundstudium). die anderen, nicht doppelten Wahlmodule wie Mikro/Makro, Winf, sind dagegen wieder unabhängig von BWL 1-3.
 
Heike,

ich mache auch gerade Unternehmensrecht, ohne vorher BGB III belegt zu haben, habe allerdings Grundkenntnisse im Sachenrecht.

Du schreibst, dass Du es für unbedingt erforderlich hälst, BGB III vor oder gleichzeitig mit Unternehmensrecht zu belegen, was mich jetzt etwas verunsichert. Beziehst Du Dich dabei auf Vorschriften wie § 985, 929, 932 BGB oder gibt es da noch Überschneidungen, die ich nicht überblicke?

Deine Antwort ist wichtig für meine weitere Planung.

Danke und Gruß
Claudia
 
Claudia,

ich habe Unternehmensrecht hinter mir, und ich habe BGB III nicht gebrauchen können. Zumindest bis auf die "normalen" Sachen. Was bei mir leider in der Klausur nicht mehr präsent war, war das Störungsrecht, worauf sich die Klausur fast ausschließlich beschränkte.
Mein Tipp, was Du weißt reicht völlig aus (zumindest zum Bestehen).

Gruß

Alexander
 
Claudia,

ich habe gerade die erste ES URecht geschrieben. Thematisch ging es um §§ 985, 929, 932, aber auch um §§ 812, 818. Ohne BGB III (und auch BGB II) hätte ich hiervon noch nie etwas gehört. In den Skripten URecht hat man zumindest hierzu nichts gefunden.
Nur an einer Stelle erfolgte eine recht kleine Prüfung aus dem HGB (§366).

Also ich denke schon, dass man die Kenntnisse aus BGB II und insbesondere BGB III für URecht 1 dringend braucht!

Liebe Grüße

Heike
 
Hallo Claudia,

ich habe gerade die erste ES URecht geschrieben. Thematisch ging es um §§ 985, 929, 932, aber auch um §§ 812, 818. Ohne BGB III (und auch BGB II) hätte ich hiervon noch nie etwas gehört. In den Skripten URecht hat man zumindest hierzu nichts gefunden.
Nur an einer Stelle erfolgte eine recht kleine Prüfung aus dem HGB (§366).

Also ich denke schon, dass man die Kenntnisse aus BGB II und insbesondere BGB III für URecht 1 dringend braucht!

Liebe Grüße

Heike 🙂

Hmm,

also ich habe Unternehmensrecht im März 06 geschrieben und gut bestanden. BGB III hatte ich aber erst jetzt belegt und im September 06 geschrieben. Bei BGB II (wenn ich mich recht erinnere) kommt man ja doch auch schon mit Sachen- & Bereicherungsrecht in Berührung. Ich denke, dass man URecht I ohne Probleme vor BGB III belegen kann...

Elke :cool
 
Elke, Heike, Alexander und alle anderen,

danke für Eure Einschätzung. Ich werde es wohl wagen. Mit der EA komme ich eigentlich soweit ganz gut klar. BGB I und II habe ich natürlich abgehakt, BGB III ist leider erst für später geplant.

Gruß
Claudia
 
Dr Franke Ghostwriter
Also, zu viel Durcheianderwirbeln bringt doch nichts. Die FernUni Profs haben sich schon was dabei gedacht, eine solche Reihenfolge festzulegen.
also Prop-BGBI, II, III ist sicher eine gute Reihenfolge.
BGB I ist ganz klar die Grundlage für BGB II, und darauf bauen auch UntR, ArbVR auf.
Etwas außen vor (also unabhängig von den BGB-nahen Modulen) stehen ArbR, VerfR und VerwR und StrafR, die kann man eigentlich immer belegen.
IPR würde ich nicht vor BGB II und UntR schreiben.
Und natürlich sind die BWL-Module auch eher in ihrer Reihenfolge zu empfehlen.
Für die ganz eifrigen: Ich habe BGB II, III, UntR und ArbR zusammen geschrieben. Dadurch brauchte ich den Schuldrechts/Vertragsrechtsteil nur einmal zu lernen und hatte ihn für alle BGB-lastigen Klausuren parat. Dreist, aber erfolgreich!
 

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