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Muss ein Vertrag rückwirkend unterschrieben werden?

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Muss ein Vertrag rückwirkend unterschrieben werden??

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir helfen oder zumindest einen Tip geben 😉

Und zwar hat der Energiedienst erst nach 1,5 Jahren erfahren, dass ich in der Wohnung wohne und mir nun eine sehr hohe Nachzahlung, sowie einen Vertrag zugeschickt, den ich jetzt unterschrieben soll.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2008 und soll bis 31.12.2010 gehen.
Meine Frage: Muss ich diesen Vertrag jetzt wirklich rückwirkend unterschreiben?? Und bin ich verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten?

Ich bin am überlegen die Sache rechtlich zu prüfen.
Was denkt ihr darüber und was würdest ihr mir empfehlen??

Viele Grüße,
Asta
 
Naja du hast Strom verbraucht, also musst du dafür auch bezahlen.
Die Frage ist natürlich wie der Energielieferant auf seine Rechnung kommt. Am Sinnvollsten, du rufst oder schreibst die an, um da noch was an der Höhe der Rechnung machen zu können.
Für die Zukunft würde ich mir einen anderen Stromanbieter suchen.
 
Es geht nicht um Strom, sondern um Heizkosten.

Ich habe nämlich leider nicht gewusst, dass die Heizkosten nicht in den Betriebskosten abgerechnet werden. Mein Mietvertrag ist da etwas schwamming formuliert und die Betriebskosten sehr hoch...
 
Ok, also wäre ein Besuch beim Anwalt Geldverschwendung? 😉

Was wäre denn, wenn ich bezahlen würde, aber trotzdem den Vertrag nicht unterschreiben würde?
 
Ich denke auch das ein Besuch beim Anwalt sinnlos ist.
Gegenüber solchen Unternehmen ist man eh immer schlecht gestellt.
Wenn du den Vertrag nicht unterschreibst, werden sie dir vermutlich bald den Hahn zudrehen.
 
Also, wenn die Kosten nicht überdimensioniert hoch sind, dann würde ich die Nachzahlung vornehmen. Ich glaube nicht, dass man soooo gute Aussichten hätte, wenn man - vor Gericht oder wo auch immer - sagt, dass man nicht wusste, dass die Heizkosten nicht in den Betriebskosten enthalten sind - auch wenn der Mietvertrag da etas schwammig ist. Und Du hast die Leistung ja nunmal in Anspruch nehmen. Mit welcher Begründung willst Du die Nachzahlung denn ablehnen??? Sei froh, wenn da nicht mehr nachkommt....

LG
Franzi
 
Asta87!

Im Übrigen würde ich bei Deinem Mitvertrag mir ´mal die Klauseln zu den Nebenkosten und die Betriebskostenabrechnungen von 2008 und 2009 genau anschauen. Wenn diese so eklatant hoch sind, dann wäre es doch sinnvoll, diese anwaltlich überprüfen zu lassen. In über 50% der Fälle sind Nebenkostenabrechnung erfahrungsgemäß fehlerhaft. So kannst Du Dir vielleicht auf diese Weise etwas Geld zurückholen.😉😛
Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist, dann geh´mit Deinen Unterlagen zum Mieterverein oder zu einer Verbraucherzentrale vor Ort.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
ich lasse jetzt den Mietvertrag überprüfen, denn meiner Meinung nach
sind die Heizkosten in den Betriebskosten aufgeführt...
Und was den Anwalt angeht, da will ich mich an ein Mietverband wenden,
die sind ja nicht sooo teuer 😉

Und bezahlen und unterschreiben mache ich erstmal nix...
 
Belgarath,

es gibt aber auch viele Fälle, in denen die Heizkosten über die Betriebskosten abgerechnet werden (wie in meiner neuen Wohnung auch). In meiner alten musste ich mich - wie Du sagst - selbst um Anmeldung etc. kümmern. Das wird einem aber eigentlich immer vor dem Einzug vom Vermieter mitgeteilt, damit man weiß, ob man tätig werden muss. Oder sonst muss man halt nachfragen...

Ansonsten gibt es bspw. bei Strom eine Klausel, dass Du immer zumindest die Grundversorgung von dem zuständigen Netzbetreiber bekommst. Es geht also nicht der Fall, dass Du ganz ohne Strom irgendwo wohnst. Ich denke mal, dass es eine ähnliche Klausel für Gas gibt.

LG
Franzi
 
Ich hab vorm Einzug einige Male gefragt, was ich extra zahlen muss und mir wurde immer nur Strom gesagt von dem, der mir die Wohnung zeigte... sonst hätte ich sie mir damals gar nicht leisten können... deswegen bin ich jetzt sehr erstaunt...
 
Dr Franke Ghostwriter
1. Unterschreiben dient nur der Klarstellung

2. Betriebskosten können, müssen nicht die Heizkosten aufführen, wenn der Vermieter auferlegt hat, dass sich der Mieter um die Heizwärmeversorgung selber zu kümmern hat.

3. Im Mietvertrag müsste stehen, ob es sich um eine Brutto- oder Nettomiete handelt.

4. Man kann unter Vorbehalt zahlen, um sich nicht dem Risiko eines gerichtlichen Mahnverfahrens auszusetzen.

5. Wenn man ohen Vorbehalt zahlt, kann dies als Anerkenntnis gewertet werden.
 
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