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Fugu
in den Prüfungsinformationen zum Bachelor in Mathematik heißt es, dass mündliche Prüfungen das ganze Jahr über abgelegt werden können. Es heißt dort auch, dass man die Prüfung nicht in dem Semester ablegen muß in dem man ihn belegt und bearbeitet hat. Meine Frage ist jetzt, ob man einen Kurs als Akademiestudierender bearbeiten kann und später nach dem Einschreiben die Prüfung ablegen kann? Zählt das dann zu den maximalen 5 Prüfungsleistungen die man sich als Akademiestudierender anrechnen lassen darf oder nicht? Wäre für eure Hilfe mehr als dankbar 🙂
gruß
manu
gruß
manu