es gibt ja im § 14 der LL.B Prüfungsordnung die Möglichkeit, nach drei gescheiterten Versuchen ein Modul per mündlicher Prüfung zu bestehen.
Weiß jemand, ob man diese Prüfung auch vorziehen kann?
Mein persönliches Horrorszenario sieht nämlich so aus:
Bestanden nach 6 Semestern: Modul 1 bis 16
Zulassung zu M17 im 6. Semester nicht erreicht.
Zulassung M17 im 7. Semester erreicht, Klausur nicht bestanden.
Klausur im 8. Semester nicht bestanden.
Klausur im 9. Semester bestanden oder nach § 14 abgeschlossen.
(und wenn man Pech hat, muss man noch einen Klausurtermin fahren lassen, weil er zeitlich nicht machbar ist oder man krank ist.)
M18-Meldung kann dann erst im 10 Semester erfolgen, man hätte also 3 Semester Leerlauf. Vorziehen der mündlichen Prüfung könnte ja eine Lösung sein. (alternativ kann man natürlich im 7. Semester auch noch andere Wahlmodule belegen und dann per Schrotschusstaktik gewinnen)
Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit der mündlichen Prüfung gemacht?
Beste Grüße
Weiß jemand, ob man diese Prüfung auch vorziehen kann?
Mein persönliches Horrorszenario sieht nämlich so aus:
Bestanden nach 6 Semestern: Modul 1 bis 16
Zulassung zu M17 im 6. Semester nicht erreicht.
Zulassung M17 im 7. Semester erreicht, Klausur nicht bestanden.
Klausur im 8. Semester nicht bestanden.
Klausur im 9. Semester bestanden oder nach § 14 abgeschlossen.
(und wenn man Pech hat, muss man noch einen Klausurtermin fahren lassen, weil er zeitlich nicht machbar ist oder man krank ist.)
M18-Meldung kann dann erst im 10 Semester erfolgen, man hätte also 3 Semester Leerlauf. Vorziehen der mündlichen Prüfung könnte ja eine Lösung sein. (alternativ kann man natürlich im 7. Semester auch noch andere Wahlmodule belegen und dann per Schrotschusstaktik gewinnen)
Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit der mündlichen Prüfung gemacht?
Beste Grüße