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Software4Law
Hallo,
bald geht das neue Semester los und so langsam werden die Unterlagen verschickt. Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.
Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.
Duddits
Hi Duddits,
neuer Ärger - kennst du jemanden, der sich im SchulG auskennt ??
Nun die Mail an den Direktor des Gymnasiums, auf das mein Sohn geht:
Sehr geehrter Herr B.,
mit großem Befremden habe ich erfahren, dass Sie am Donnerstag, den 28.09.2006 telefonisch gegenüber mehreren Personen meines beruflichen und privaten Umfeldes Ihre Besorgnis über A. Fernbleiben vom Unterricht äußerten und Ihre Absicht verlauten ließen, die Polizei darüber informieren zu wollen.
Sie haben sich nachweislich nicht der Mühe unterzogen, zuerst mich zu kontaktieren indem Sie die in der Schulakte vermerkte und von Ihnen üblicherweise genutzte Telefon-Nummer (033203-*****) anrufen um Auskünfte zur Sache zu erhalten.
Da Sie im Besitz einer begründeten schriftlichen Entschuldigung für Alexanders Fehlzeit vom 22. bis 29.09.2006 sind, ist es für mich weder nachvollziebar noch akzeptabel, dass Sie unbeteiligten Dritten gegenüber den Anschein erwecken, A. würde unentschuldigt fehlen und daraus eine Rechtsgrundlage für einen Polizeieinsatz ableiten! Sie haben damit eine alte und kranke Frau, Frau Anneliese G., sehr erschreckt und meinen Vater, Herrn Prof. Rolf E., der zurzeit seine todkranke Ehefrau in Hauspflege betreut, unangemessen belästigt und beunruhigt.
Sie haben gegenüber den vorgenannten Personen vorgegeben, ich hätte deren Telefon-Nummern bei Ihnen für den Notfall hinterlegt. Diese Behauptung ist unrichtig – wie Sie eigentlich wissen müssten, galten beide Telefon-Nummern während A. Grundschulzeit und für die ersten beiden Schuljahre auf der DHS. Ich darf Sie hiermit höflichst auffordern, die Schulakte von A.entsprechend zu aktualisieren und die Telefonnummern 030 - ***** und 030 - 8***** endgültig daraus zu streichen.
Durch Ihr weiteres Telefonat am Donnerstag, den 28.09.2006 mit einer Mitarbeiterin der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) haben Sie unberechtigt persönliche Informationen über meinen Sohn A. und mich preisgegeben und an meinem Arbeitsplatz den Eindruck erweckt, mein Verhalten würde einen Polizeieinsatz rechtfertigen. Aus meiner Sicht ist hiermit der Sachverhalt der üblen Nachrede (§ 186, StGB) gegeben. Im Wiederholungsfall werde ich den Rechtsweg beschreiten müssen, hoffe jedoch, dass dieses nicht nötig sein wird.
Sollte zukünftig von Ihrer Seite dringender Gesprächsbedarf bestehen, so wollen Sie bitte immer und ausschließlich von den Telefon-Nummern 033203-***** und 033203-8*****Gebrauch machen. In Zeiten meiner Abwesenheit höre ich den Anrufbeantworter täglich ab, ein Rückruf meinerseits erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass meine dienstliche Telefonnummer bei der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (8104-****) lediglich für den Notfall gedacht ist und ich die Weitergabe von persönlichen Informationen an meine Arbeitskollegen nicht wünsche.
... Wir haben A. ohne Genehmigung für zwei Wochen, eine Woche vor und eine Woche nach den Herbstferien aus der Schule genommen. Wir sind für 4 Wochen in Fort Myers, Florida, unserer zweiten Heimat.
Jetzt wird der Direktor und die Klassenlehrerin unseren Sohn mobben - beginnt bereits bei den Freundinnen unseres Sohnes.
Wäre super von dir zu hören.
Gruß
Thomas
P.S. Das Ding mit §176 StGB wurde ohne Auflagen eingestellt !!!