• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Mobbing in der Schule

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Hallo,

bald geht das neue Semester los und so langsam werden die Unterlagen verschickt. Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.

Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.

Duddits

Hi Duddits,

neuer Ärger - kennst du jemanden, der sich im SchulG auskennt ??
Nun die Mail an den Direktor des Gymnasiums, auf das mein Sohn geht:

Sehr geehrter Herr B.,

mit großem Befremden habe ich erfahren, dass Sie am Donnerstag, den 28.09.2006 telefonisch gegenüber mehreren Personen meines beruflichen und privaten Umfeldes Ihre Besorgnis über A. Fernbleiben vom Unterricht äußerten und Ihre Absicht verlauten ließen, die Polizei darüber informieren zu wollen.

Sie haben sich nachweislich nicht der Mühe unterzogen, zuerst mich zu kontaktieren indem Sie die in der Schulakte vermerkte und von Ihnen üblicherweise genutzte Telefon-Nummer (033203-*****) anrufen um Auskünfte zur Sache zu erhalten.
Da Sie im Besitz einer begründeten schriftlichen Entschuldigung für Alexanders Fehlzeit vom 22. bis 29.09.2006 sind, ist es für mich weder nachvollziebar noch akzeptabel, dass Sie unbeteiligten Dritten gegenüber den Anschein erwecken, A. würde unentschuldigt fehlen und daraus eine Rechtsgrundlage für einen Polizeieinsatz ableiten! Sie haben damit eine alte und kranke Frau, Frau Anneliese G., sehr erschreckt und meinen Vater, Herrn Prof. Rolf E., der zurzeit seine todkranke Ehefrau in Hauspflege betreut, unangemessen belästigt und beunruhigt.

Sie haben gegenüber den vorgenannten Personen vorgegeben, ich hätte deren Telefon-Nummern bei Ihnen für den Notfall hinterlegt. Diese Behauptung ist unrichtig – wie Sie eigentlich wissen müssten, galten beide Telefon-Nummern während A. Grundschulzeit und für die ersten beiden Schuljahre auf der DHS. Ich darf Sie hiermit höflichst auffordern, die Schulakte von A.entsprechend zu aktualisieren und die Telefonnummern 030 - ***** und 030 - 8***** endgültig daraus zu streichen.

Durch Ihr weiteres Telefonat am Donnerstag, den 28.09.2006 mit einer Mitarbeiterin der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) haben Sie unberechtigt persönliche Informationen über meinen Sohn A. und mich preisgegeben und an meinem Arbeitsplatz den Eindruck erweckt, mein Verhalten würde einen Polizeieinsatz rechtfertigen. Aus meiner Sicht ist hiermit der Sachverhalt der üblen Nachrede (§ 186, StGB) gegeben. Im Wiederholungsfall werde ich den Rechtsweg beschreiten müssen, hoffe jedoch, dass dieses nicht nötig sein wird.

Sollte zukünftig von Ihrer Seite dringender Gesprächsbedarf bestehen, so wollen Sie bitte immer und ausschließlich von den Telefon-Nummern 033203-***** und 033203-8*****Gebrauch machen. In Zeiten meiner Abwesenheit höre ich den Anrufbeantworter täglich ab, ein Rückruf meinerseits erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass meine dienstliche Telefonnummer bei der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (8104-****) lediglich für den Notfall gedacht ist und ich die Weitergabe von persönlichen Informationen an meine Arbeitskollegen nicht wünsche.

... Wir haben A. ohne Genehmigung für zwei Wochen, eine Woche vor und eine Woche nach den Herbstferien aus der Schule genommen. Wir sind für 4 Wochen in Fort Myers, Florida, unserer zweiten Heimat.

Jetzt wird der Direktor und die Klassenlehrerin unseren Sohn mobben - beginnt bereits bei den Freundinnen unseres Sohnes.

Wäre super von dir zu hören.

Gruß
Thomas

P.S. Das Ding mit §176 StGB wurde ohne Auflagen eingestellt !!!
 
Hmmmmm


na dann werd ich mal loslegen....

1.) Es ist mir klar, das die Anzeige ohne Auflagen eingestellt worden ist. Wäre ich der Direktor, würde ich Dich anzeigen, wegen Verletzung der elterlichen Sorge. Punktum ... Wir haben in Deutschland die allgemeine Schulpflicht, es besteht also keine Wahlmöglichkeit, ob dein Sohn in die Schule geht oder nicht. Es ist der Schule völlig egal, ob du "in deine 2. Heimat" geflogen bist, oder nicht. Für diese Fahrten etc. gibts die Ferien. In Ausnahmefällen können die Schüler vom Unterricht befreit werden ( ich glaub in Brandenburg waren es 2 Tage im Schuljahr). Dieses ist aber schriftlich ans Landes-Schulamt des Landkreises über den Direktor der Schule zu stellen.

2.) Es ist mir klar, das der Direktor auf deiner Arbeit angerufen hat ( den es ist ein Notfall gewesen). So wie Du, hat er auch die Pflicht zum Schulbeginn die Anwesenheit aller Schüler zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, das auch alle Schüler zum Unterricht erscheinen. Im Zweifelsfall ist er sogar berechtigt, über das Kreisjugendamt die Polizei zu verständigen, deinen Sohn zu suchen und der Schule zuzuführen. Diese Kosten hast allerdings du zu tragen, wegen Verletzung der Schulpflicht.
Insofern würde ich hier ruhig treten 😉

3.) Wenn du jetzt ein sehr sehr speziellen Direktor hast und z.B. in Sachsen wohnen würdest, würdest du in den nächsten Tagen ein Brief vom Familiengericht bekommen, wo das Aufendhaltsbestimmungsrecht nicht mehr zu 100% Dir , sondern nur in Verbindung mit dem Jugendamt ausgeübt werden kann. Weil die Aktion, deinen Sohn aus der Schule zu nehmen, die Entwicklung deines Sohnes schaden kann (und sollte es öfters vorkommen, wahrscheinlich auch wird). Ich bin mir sicher, das das Familiengericht, dieses genau so sehen wird. Zu deinem Glück sind aber die meisten Jugendämter eh überlastet....

4) zu dem Punkt .. "sich nachweislich nicht der Mühe unterzogen, zuerst mich zu kontaktieren" ....

Woher möchtest du das wissen? Denkst du wirklich, das dein Sohn nichts in der Schule erzählt hat, das er nach Florida fliegt? Und wenn viele Klassenkameraden dieses gegenüber dem Lehrer aussagen, erübrigt sich die Frage, warum er nicht bei Dir zu Hause angerufen hat. (Du warst ja eh nicht da). Den Anruf beim Arbeitgeber kann ich voll nachvollziehen, erst wenn dieser das bestätigt, das du in Urlaub geflogen bist, kann der Direktor über andere Möglichkeiten entscheiden.

Ich würde Dir raten, in diesem Punkte sehr vorsichtig zu sein. Wäre ich der Direktor, und nach diesem Vorfall, würde ich die Polizei auch nach Florida schicken, um deinen Sohn der Schule zuzuführen. Das ganze mußt du ja bezahlen und wenn es ans Geld geht, halten die meisten sich dann auch an die Regeln.

5) Das mit dem mobben ist so eine Sache, es kann auch sein, das die Lehrer einen Erziehungsauftrag haben, d.h. auch Sie sind verflichtet, deinem Sohn beizubringen, das die Aktion ( die ja nachweisslich von dir kommt) durch nichts gerechtfertigt ist. Ich weiß nicht ob du Beamter bist, wenn nicht, könnte dein Arbeitgeber jetzt dich bei einer anderen Bundesagentur beschäftigen ( die Bundesagentur für Arbeit) , wenn du bei deinem Arbeitgeber 2 Wochen unentschuldigt fehlst.

Mein Tipp: Tritt mal auf die Bremse und versuche ein sachliches Gespräch mit dem Direktor und dem/der Klassenlehererin und zeige Einsicht (und das wird die Voraussetzung für ein sachliches und konstruktives Gespräch sein), deinen Sohn für 2 Wochen unentschuldigt aus dem Unterricht zunehmen, falsch war.

LG


Mike

PS: Der Text, auch wenn er an manchen Stellen, a bissle böse geschrieben ist, soll nur eine Hilfestellung sein und dir die Sichtweise des Lehrerkollegiums aufzeigen. Lehrer sind schon in manchen Bereichen "arme Schweine" ...
 
Da muss ich Mike wirklich recht geben.

Kinder sind schulpflichtig und die Eltern sind verpflichtet zu überwachen, dass ihre Kinder in die Schule gehen. EIn Kind einfach 2 Wochen aus der Schule zu nehmen ist unverantwortlich und meiner Meinung nach sollte hier zwingend das Jugendamt eingeschaltet werden. Im übrigen handelt es sich hierbei auch um eine Ordnungswidrigkeit, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann - in manchen Ländern sind sogar Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten möglich.

Kinder gehören nun mal in die Schule und wer in den Urlaub fahren möchte, muss eben die Ferien nutzen. Dazu sind sie da. Auch während meiner Schulzeit wurden (vor allem ausländische) Kinder, die die Ferien einfach überzogen haben, von anderen Kindern aber auch von den Lehrern "gemobbt".

Ich würde den Fehler nicht beim Direktor, sondern bei Dir selbst suchen...

Eigentlich kann ich nur unverständnissvoll den Kopf schütteln... Gerade als Student der Rechtswissenschaft sollte man doch das Gesetz etwas ernster nehmen.

Grüße

Kai
 
Thomas,

ich muss mich den anderen hier weitestgehend anschließen. Was ich auf jeden Fall noch nicht verstanden habe, ist die Tatsache, WARUM Du Deinen Sohn aus der Schule genommen hast bzw. WARUM ihr nach Florida fliegen wolltet?

Die Begründung war in Deinem schreiben nicht enthalten. Du hast also nur auf dem emotionalen Ebene argumentiert und nicht auf der Sachebene, was weder der Situation gerecht wird, noch Deinem Ziel, Mobbing gegen Deinen Sohn zu verhindern, helfen wird.

Vielleicht sagst Du uns und dem Direktor mal, warum das so notwendig war?

Viele Grüße
SaM
 
Soo,

da ich ebend (man ist ja interressiert) mal nachgelesen habe, hier ein paar Auszüge:

§ 44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
Die Erziehungsberechtigten verantworten die regelmäßige Teilnahme der oder des Schulpflichtigen am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.

§ 45 Durchsetzung der Schulpflicht
(1) Nimmt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teil oder lässt sie oder er sich nicht untersuchen (§ 52 Abs. 2), entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder die mit der Untersuchung beauftragte Stelle über die Zuführung durch unmittelbaren Zwang.

§ 63 Ordnungsmaßnahmen
(1) Soweit Erziehungsmaßnahmen nach § 62 nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, können Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt oder andere am Schulleben Beteiligte gefährdet. Als nachhaltige Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist auch ein mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht anzusehen.
der schriftliche Verweis,
2. der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen,
3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe,
4. die Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs und
5. die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.

§ 126 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Erziehungsberechtigter oder Ausbildender den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderhandelt,
2. ohne die nach § 98 erforderliche Genehmigung eine Ersatzschule betreibt oder leitet,
3. eine nach § 102 Abs. 2 anzeigepflichtige Ergänzungsschule oder nach § 104 Abs. 1 anzeigepflichtige freie Einrichtung betreibt oder leitet und es unterlässt, diese Schule oder Einrichtung der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen oder
4. der Bestimmung des § 96 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich Schulpflichtige oder die in § 44 genannten Personen dazu veranlasst, den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zu-widerzuhandeln.
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 können mit einer
Schulgesetz für das Land Berlin - ab 1.8.2006 geltende Fassung Seite 108
Geldbuße bis zu 2 500 Euro, Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 2 bis 4 mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.


Ich hab mal die wichtigsten Stellen markiert. auch wenn es ein Grund geben würde für die 4 Wochen "Urlaub" (Tod eines nahen Angehörigen etc.) ist in Berlin das Fehlen im Unterricht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Strafe bis zu 2.500 Euro geahnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das die Schule deinen Sohn von der Schule verweist ( und sollte die Schulpflicht bereits abgegolten sein, besteht auch die Möglichkeit, das keine andere staatliche Schule ihn wieder aufnimmt.

LG

Mike
 
eek: Du wunderst dich jetzt gerade nicht wirklich ernsthaft darüber, dass der Direktor der Schule deines Kindes Nachforschungen anstellt, wenn ihr euren Urlaub mal eben großzügig 14 Tage ausserhalb der Ferien ausdehnt?? (Ich gehe jetzt mal davon aus, es handelt sich um Urlaub, sonst hätten wohl vorher Gespräche mit der Schule stattgefunden)

Wäre dein Sohn an unserer Schule, hättest DU bereits eine Anzeige vorliegen. An dieser Schule wird es nicht geduldet, dass Kinder einfach dem Unterricht ausserhalb der Ferien fernbleiben. Dieses wird auch jedes Schuljahr zu Beginn ausdrücklich bekannt gegeben, dass die Schule bei unerlaubten Verlängern der Ferien Anzeige erstattet, auch im Hinblick darauf, dass andere dies ebenfalls schon genutzt haben um ihren Heimaturlaub mal eben zu verlängern oder günstiger in den Urlaub zu fliegen. Übrigens wird hier in Verdachtsfällen auch ein ärztliches Attest gefordert, da reicht eine einfache Entschuldigung der Eltern nicht mehr aus. Das finden hier "komischerweise" auch alle in Ordnung. 🙄

Stell dir doch bitte mal vor, von 25 Schülern in einer Klasse käme jeder auf die Idee, sich mal eben aussergewöhnliche Urlaubszeiten zu nehmen, da wäre sinvoller Unterricht ja wohl überhaupt nicht mehr möglich. Vor allem weil für diese "Sonderfälle" dann mal wieder eine Extra-Wiederholungseinheit eingelegt werden muss, da der Schulstoff nun mal fehlt und somit alle anderen darunter leiden, dass einer meint, er wäre etwas besonderes. Da wundert es mich auch nicht, dass dein Sohn sich ggf. "dumme" Kommentare anhören muss, kann ich nur sagen selbst Schuld. Die Schulgesetze gelten nun mal für alle.

Ich kann dir ebenfalls nur raten, ganz schnell kleinere Brötchen zu backen, denn derjenige der sich im Unrecht befindet bist du und nicht der Schulleiter, der seinen Pflichten nachgeht. Im Sinne deines Sohnes, kann ich dir ebenfalls nur raten, ein ruhiges und klärendes Gespräch mit der Schule zu suchen.

Übrigens §45 wird hier sehr genau genommen, sprich in deinem Fall wäre hier ebenfalls die Polizei unterwegs und die Betonung liegt bei den Geldbußen auf "empfindlicher Höhe im Rahmen des Gesetzes". Es scheint hier jedenfalls zu wirken, mir ist schon länger kein derartiger Fall mehr bekannt geworden. 😛

lg Sonja
 
Sooo noch mal ich, abschliessend ... diese SAche will mir irgendwie nicht aus dem Kopf....

Vorweg, es heisst ich bin sehr pingelig ... also nicht wundern ...

Ich zerpflücke mal deinen "Brief" und auch deine anderen Postings....
nur um mal, klaren Tisch zu machen ..

bin ALG II - Empfänger, Alter 50 JAhre seit 8 Jahren Arbeitssuchender;
Ausbildung "Spezial-Mörder" war Pilot bei der Luftwaffe, bis einen Tag vor Rentenalter. [/quote]

zu finden hier : https://www.studienservice.de/showpost.php?p=83518&postcount=3

Erster Eindruck : ALG II und ehemaliger Berufssoldaten ... passt irgendwie nicht

vermerkte und von Ihnen üblicherweise genutzte Telefon-Nummer (033203-*****) anrufen um Auskünfte zur Sache zu erhalten
üblicherweise genutzte Telefonnummer? Geht dein Sohnemann nur zur Schule wenn es ihm beliebt?

Besitz einer begründeten schriftlichen Entschuldigung für Alexanders Fehlzeit vom 22. bis 29.09.2006 sind
da fehlt ja dann noch ne Woche, würde ich sagen, wenn du deinen Sohn je 1 Woche vor und nach den Herbstferien "entschuldigt" hast....

A. würde unentschuldigt fehlen und daraus eine Rechtsgrundlage für einen Polizeieinsatz ableiten!
Du warst doch lange bei der Bundeswehr (s.o.), dann kennst du auch das UZwGBw ... das gibts für die Zivilisation auch (UZwG). Und darin wirst du das Zuführen von Personen aufgrund von GEsetzen relativ schnell finden...

Sie haben damit eine alte und kranke Frau, Frau Anneliese G., sehr erschreckt und meinen Vater
Der Aussage entnehme ich, das der Direktor sogar über seine Dienstpflichten hinaus, sogar bei den Großeltern des A. angerufen hat.
Der Hintergrund ist hier einfach, Dir die Kosten für die Überstellung per Polizei zu sparen.

meinem Arbeitsplatz den Eindruck erweckt, mein Verhalten würde einen Polizeieinsatz rechtfertigen.
macht es auch, s.o.
Es ist deine Pflicht, dafür Sorge zu tragen, das dein Sohn zur Schule kommt!

Zeiten meiner Abwesenheit höre ich den Anrufbeantworter täglich ab, ein Rückruf meinerseits erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Es geht hier nicht um den Rückruf, sondern darum, das dein Sohn 10 volle Tage am Unterricht unentschuldigt gefehlt hat.

Weitergabe von persönlichen Informationen an meine Arbeitskollegen nicht wünsche.
Definiere mal persönliche Informationen. Die einzige Information ist, das du und dein Sohn aufgrund eines Verwaltungsaktes, welcher rechtsmäßig völlig legitimiert ist (durch das Schulgesetz des jeweiligen Landes), gesucht wirst. Faktum ist, (dein Sohn geht ja schon aufs Gymnastium), wenn dein Sohn über 14 Jahre ist, hat er sich strafbar gemacht. U.U. muß sogar er die Sache, die sein Vater verbockt hat, auslöffeln... und das wiederum würde ich meinen Kindern nicht antun wollen
 
Faktum ist, (dein Sohn geht ja schon aufs Gymnastium), wenn dein Sohn über 14 Jahre ist, hat er sich strafbar gemacht. U.U. muß sogar er die Sache, die sein Vater verbockt hat, auslöffeln... und das wiederum würde ich meinen Kindern nicht antun wollen

Eigentlich wollte ich mich in die Diskussion nicht einmischen. Nur wenn Du schon pingelig bist, und auf Richtigkeit wert legst, dann möchte ich dich nur kurz darauf aufmerksam machen, dass hier - so schlimm es auch für Dich sein mag - nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Keine Straftat! Ansonsten kann ich mich Deinen Erklärungen nur anschließen. Heutzutage, wo man das Gefühl hat dass die Jugend immer dümmer wird. Sollte man darauf achten, dass die Kinder der Schulpflicht nachkommen.

LG Jeannette
 
Jeannette,

in Bundesland Berlin ist das eine u.U. eine Straftat ( in schweren Fällen natürlich nur!)..

in Bezug auf Gefährdung des Kindeswohl, Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht und § 13 StGB ... so argumentiert zumindestens die Stadt Berlin ..



Haftstrafe für die Eltern
In manchen Bundesländern (z.B. Berlin) machen sich Erziehungsberechtigte oder Ausbilder, die Schulpflichtige vom Schulbesuch aktiv abhalten, im Extremfall sogar strafbar – was zu einer Geld– oder Freiheitsstrafe führen kann.
 
Hallo Jeannette,

in Bundesland Berlin ist das eine u.U. eine Straftat ( in schweren Fällen natürlich nur!)..

in Bezug auf Gefährdung des Kindeswohl, Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht und § 13 StGB ... so argumentiert zumindestens die Stadt Berlin ..

Naja, wenn ich mir die Umstände in Berlin so anschaue, so bleibt das alles jedoch nur Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus.

Na dann noch weiterhin frohes Schaffen,

Liebe Grüße Jeannette
 
Naja, wenn ich mir die Umstände in Berlin so anschaue, so bleibt das alles jedoch nur Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus.

Na dann noch weiterhin frohes Schaffen,

Liebe Grüße Jeannette


Hallo Jeannette,

leider muß ich Dir da zustimmen. Ich wäre der erste der für eine Verschärfung der Regeln stimmen würde. Wenn ich es mir anschaue, wieviele Kinder auf einem Mittwoch vormittag um 10.00 Uhr im Einkaufszentrum "rumrennen", befürchte ich, das die Strafen noch viel zu gering sind.


LG

Mike
 
Ironie des Schicksals ....

Jetzt kann sich der Gute Mann doch mit dem Schulgesetzen auseinandersetzen *lach*

Die 1.EA im Verfassungsrecht gehts um Fernbleiben von der Schule
 
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