ich würde gerne für die anstehende Klausur wissen, was es mit der Themenauswahl in den früheren Klausuren im öffentlichen Recht des Hagener LL.M. so auf sich hat.
Bisher wurden Klausuren (soweit ersichtlich) abwecheselnd im Polizei- und Umweltrecht abgefragt. Da wir in diesem Semester aber gar kein Umweltrecht hatten (jedoch Staatshaftungsrecht), stellt sich die Frage, ob Umweltrecht durch Staatsahaftungsrecht schlicht ersetzt wurde, evtl. erst seit diesem Semester - und deshalb in den früheren Klausuren/EA nicht auftaucht!? Oder bestand Staatshaftungsrecht schon "immer" und lediglich Umweltrecht- und P-Recht wechseln innerhalb der Skripten? Wäre für Informationen äußerst dankbar!!
Finde zum Staatshaftungsrecht leider nicht sonderlich viele Fallbearbeitungshilfen...
Vielen Dank & viel Erfolg!!
BBM
Bisher wurden Klausuren (soweit ersichtlich) abwecheselnd im Polizei- und Umweltrecht abgefragt. Da wir in diesem Semester aber gar kein Umweltrecht hatten (jedoch Staatshaftungsrecht), stellt sich die Frage, ob Umweltrecht durch Staatsahaftungsrecht schlicht ersetzt wurde, evtl. erst seit diesem Semester - und deshalb in den früheren Klausuren/EA nicht auftaucht!? Oder bestand Staatshaftungsrecht schon "immer" und lediglich Umweltrecht- und P-Recht wechseln innerhalb der Skripten? Wäre für Informationen äußerst dankbar!!
Finde zum Staatshaftungsrecht leider nicht sonderlich viele Fallbearbeitungshilfen...
Vielen Dank & viel Erfolg!!
BBM