Oezlem,
ich glaube nicht, dass das möglich ist. Da Rechtspfleger richterliche Aufgaben wahrnehmen, hat der Gesetzgeber sehr strenge Vorgaben gemacht.
Wer Rechtspfleger sein kann ist im § 2 Abs. 1 Rechtspflegergesetz geregelt:
"Mit den Aufgaben eines Rechtspflegers kann ein Beamter des Justizdienstes betraut werden, der einen Vorbereitungsdienst von drei Jahren abgeleistet und die Rechtspflegerprüfung bestanden hat. 2Der Vorbereitungsdienst vermittelt in einem Studiengang einer Fachhochschule oder in einem gleichstehenden Studiengang dem Beamten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben eines Rechtspflegers erforderlich sind. 3Der Vorbereitungsdienst besteht aus Fachstudien von mindestens achtzehnmonatiger Dauer und berufspraktischen Studienzeiten. 4Die berufspraktischen Studienzeiten umfassen die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen der Aufgaben eines Rechtspflegers; die praktische Ausbildung darf die Dauer von einem Jahr nicht unterschreiten".
Die Landesjustizverwaltungen haben ihr Ausbildungssystem noch nicht auf das Bachelorsystem umgestellt. Also wird derzeit noch im klassischen FH-System ausgebildet mit Ausbildungsziel: Diplom (FH). Ich habe die aktuelle Diskussion nicht verfolgt, aber mein letzter Stand war, dass geplant ist, das Studium als Bachelorstudium zu gestalten - allerdings als geschlossener Studiengang der Justiz (mit breit angelegten Praxisteilen).
Im übrigen wäre es auch praktisch ungeheuer schwierig, einen Bachelor von der Uni als Rechtspfleger zu beschäftigen, da in der Rechtspflegerausbildung sehr viel wert auf Praxis gelegt wird, und das ist nicht zu unterschätzen. :hmmm:
Ich könnte mir aber vorstellen, dass in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen nicht so strenge Vorgaben herrschen wie in der Justiz, eine Beschäftigung als Bachelor möglich ist z.B. auf den Recht- und Ordnungsämter der Kommualverwaltung oder aber wenn es um die Gestaltung und Vergabe öffentlicher Aufträge geht.