• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Mit BoL- Studium zum Steuerberater

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Mit BoL- Studium zum Steuerberater

Hallo,

könnte mir bitte jmd. erklären, wie ich mit einem BoL Studium an der Fernuni Steuerberater werden kann? Habe Steuern als Wahlmodule genommmen, weiss allerdings den Ablauf bis zur Steuerberaterprüfung noch nicht so genau.
Bedanke mich im Voraus für die Hilfe!!!!
 
Vielen Dank für die inforeiche Quelle!

Nochmal was: weiss einer von euch, ob eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten dann auch als "parktische Arbeit" gilt?
Sprich: Fernstudium (mit Wahlmodule: Steuern) + gleichzeitige Ausbildung zur Steuerfachangestellten (2,5-3 Jahre) --> = Zulassung zur Steuerberaterprüfgung?
 
Vielen Dank für die inforeiche Quelle!

Nochmal was: weiss einer von euch, ob eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten dann auch als "parktische Arbeit" gilt?
Sprich: Fernstudium (mit Wahlmodule: Steuern) + gleichzeitige Ausbildung zur Steuerfachangestellten (2,5-3 Jahre) --> = Zulassung zur Steuerberaterprüfgung?


Wieso noch eine Ausbildung (die ohnehin nicht als praktische Arbeit zählen würde, sondern nur als Ausbildung) zum Steuerfachgehilfen? Wer verlangt von einem Diplom-Kaufmann oder einem B.Sc. in einer Steuerkanzlei noch so etwas?

*g* Wäre ja beinahe so, wenn von mir als LL.B. hier in der Kanzlei noch jemand verlangen wollte, dass ich noch nebenbei eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mache 😉

Sandra
 
Ja... damit ich halt nicht die ganze Zeit daheim sitze und doch einbisschen Geld verdiene. Und damit die Zeit nicht "umsonst" vergeht, mache ich halt noch die Ausbildung dazu. Mein Studium würde eh noch so um die 1,5 Jahre dauern... wenn ich 2-3 Klausuren/ Sem. mache.
Ist halt gut für mein Lebenslauf und kommt vielleicht beim Arbeitgeber gut an, wenn ich mich fest anstellen lasse. Zum anderen ist auch der Aspekt zu berücksichtigen, dass man als Steuerberater in einem Arbeitnehmerverhältnis keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat, wenn man sich mit den Steuerberater-Programme DATEV (und dessen Kontenrahmen) nicht auskennt. Das Programm und dessen Anwendung kann aber nur durch die Praxis gelernt werden.
Und Steuern sind eh die Richtung, die ich eingeschlagen habe. Die pratische Arbeit hilft mir sicherlich zum besseren Verständnis der Materie.

Ach ja, noch der Zusatz: die Steuerfachangestellten machen eigentlich haargenau dasselbe wie der Steuerberater. Arbeite seit ein paar Tagen in einer Steuerberaterkanzlei und siehe, dass der Chef nur die Arbeit seiner Steuerfachangestellten unterschreibt. Die Lehre zählt also "indirekt" zur Prxis in dem Domain.

Ja... und ein 6monatiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei habe ich auch schon bereits abgeleistet... was sollte ich sonst noch unternehmen? Ne Lehre ist halt mehr als blöd rumsitzen 😉.
 
Also ich find´s cool!
Ich mache neben meinem Studium auch noch ´ne Umschulung zur Buchhaltungsfachkraft
und werde mir die Option "Steuerfachkraft" noch ´ne Weile offen halten...
Soweit ich informiert bin, bekommt man die Zulassung zum Steuerberater direkt nach dem BOL!
 
Also ich find´s cool!
Ich mache neben meinem Studium auch noch ´ne Umschulung zur Buchhaltungsfachkraft
und werde mir die Option "Steuerfachkraft" noch ´ne Weile offen halten...
Soweit ich informiert bin, bekommt man die Zulassung zum Steuerberater direkt nach dem BOL!

LG

Nö, es gibt hier 3 Alternativen:

Ausbildung zum Steuerfachgehilfen + 5 Jahre Berufspraxis

Mindestens 6-semestriges Studium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften + 3 Jahre Berufspraxis

Mindestens 8-semestriges Studium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften + 2 Jahre Berufspraxis

Direkt nach dem BoL ist da noch nix mit "Steuerberater"

Sandra
 
"Direkt" ist ja wohl relativ zu betrachten !

Im Übrigen gibt es immer Mittel und Wege auch in Kürzerer Zeit sein Ziel zu erreichen, will sagen, Selbstdarstellung, Findigkeit und Überzeugungskraft sind sehr hilfreich;
dass man/frau bereits Berufserfahrung in irgendeiner Hinsicht erlangt haben sollte, ist doch wohl logisch...im Übrigen lassen sich auch Praktika in Steuerkanzleien anrechnen!

So long
 
"Direkt" ist ja wohl relativ zu betrachten !

Im Übrigen gibt es immer Mittel und Wege auch in Kürzerer Zeit sein Ziel zu erreichen, will sagen, Selbstdarstellung, Findigkeit und Überzeugungskraft sind sehr hilfreich;

Bei der Kammer zählen da eigentlich immer nur Fakten. Auch ein Praktium dürfte da wenig nutze, zumal es nicht nur um abgeleistete Arbeitsstunden geht, sondern auch um bestimmte Inhalte. Ich glaube kaum, dass die einen Praktikanten selbständig den Jahresabschluss eines mittelständigen Unternehmens machen lassen 😱

dass man/frau bereits Berufserfahrung in irgendeiner Hinsicht erlangt haben sollte, ist doch wohl logisch...im Übrigen lassen sich auch Praktika in Steuerkanzleien anrechnen!

Tu, was Du nicht lassen kannst 😉 Auch ich habe mich in diesem Bereich erkundigt und weiß, dass es selbst für Rechtsanwälte, Diplom-Kaufleute oder Steuerfachgehilfen nach der normalen "Wartezeit" noch eine megaheftige Prüfung ist.

Sandra
 
Erstens würde ich das nicht so verbissen sehen und zweitens wird ein Praktikum über ein Jahr in einer Steuerkanzlei selbstverständlich angerechnet!

Über den Inhalt der Prüfung, der in der Tat äußerst anspruchsvoll ist, wurde bislang gar nicht diskutiert. Im Übrigen hat ein Bekannter (BWLer) von mir die Prüfung absolviert und konnte auch nur ein "Praktikum" in der Firma seiner Schwiegervaters nachweisen...
Praktikum ist nicht gleich Praktikum! Es kommt doch immer darauf an, ob frau als verantwortliche Mitarbeiterin akzeptiert wird oder nur als billige Arbeitskraft "missbraucht" wird.
 
Erstens würde ich das nicht so verbissen sehen und zweitens wird ein Praktikum über ein Jahr in einer Steuerkanzlei selbstverständlich angerechnet!

Über den Inhalt der Prüfung, der in der Tat äußerst anspruchsvoll ist, wurde bislang gar nicht diskutiert. Im Übrigen hat ein Bekannter (BWLer) von mir die Prüfung absolviert und konnte auch nur ein "Praktikum" in der Firma seiner Schwiegervaters nachweisen...
Praktikum ist nicht gleich Praktikum! Es kommt doch immer darauf an, ob frau als verantwortliche Mitarbeiterin akzeptiert wird oder nur als billige Arbeitskraft "missbraucht" wird.

Eben! Arbeitet man jedoch voll verantwortlich, worunter ich auch die Zuweisung von höheren Tätigkeiten verstehe, spricht nichts dagegen, wenn man "normal" in Vollzeit in einer Steuerkanzlei arbeitet. Das geht nach dem LL.B. unproblematisch. Wer die Wahlfächer Steuern hat, dürfte hier problemlos Arbeit finden.

Ein Praktikum ist lediglich dann eine Alternativ, wenn man ansonsten überhaupt nichts bekommt. Wobei sich eben hier konkret ein Finanzierungsproblem ergibt. Als Vollzeitpraktikant erhält man keine Sozialleistungen, kein Hartz IV bzw. kein ALG I, weil man eben dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht etc. Wer keine finanzkräftigen Eltern im Hintergrund oder nicht selbst einiges an Knete auf der hohen Kante hat, kann wohl zumindest über 30 - ab dem 30. Geburtstag gibt es auch keine studentische Krankenversicherung mehr - die Variante Praktium in den Wind schießen ...


Sandra
 
´s,

ich habe auch das Ziel den Steuerberater zu machen und habe mich daher - denke ich- hinreichend informiert...

Ich habe auch eine kaufmännische Ausbildung, den Finanzbuchhalter und im Herbst die restlichen Prüfungen für den Bilanzbuchhalter (IHK) + einige Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Und es reicht nicht aus! Soll heissen: theoretisch schon, aber die Steuerberaterkammer lässt nur zu, wenn die Arbeitsjahre bei einem Steuerberater oder ähnlichem waren...

Ein Studium ist zwar grundsätzlich positiv, aber wenn man nur auf die 2 bzw. 3 Jahre Praxis aus ist, dann müssen diese NACH dem Studium liegen. Anders sieht es bei einer Ausbildung in diesem Bereich aus, aber dafür brauch man einige Jahre mehr Berufserfahrung...sogar bei einem Bibu sind es dann noch immer 7 Jahre!!!!
 
Nur so mal nebenbei. Die Erklärung vom yhensel aussenvor gelassen.

Ihr sprecht gerade von: Steuerfachgehilfin. Ich bin mir nicht sicher, aber da ist ein Unterschied zur Sterufachangestellten. Soweit ich dem Internet entnehmen konnte, ist eine Steuerfachangestellte = Steuerfachwirt. Und die Gehilfe ist wieder was anderes.... Kann aber sein, dass es GANZ falsch ist! (meine Info meine ich)

Ich will die Angestelltenlehre machen.
 
(...)dass es selbst für Rechtsanwälte, Diplom-Kaufleute oder Steuerfachgehilfen nach der normalen "Wartezeit" noch eine megaheftige Prüfung ist.
Ja... dasselbe habe ich auch gehört... 🙁. Mit ner Lehre ist man dann - im Falle des Nichtbestehens - dann wenigstens einbisschen abgesichert. Sonst wüsste ich nicht, was ich mit meiner Richtung (Steuern) anfangen soll...
Die Prüfung ist aber mehr ne rechtswissenschaftliche. Wenigstens in dem Punkto haben wir einen Vorteil gegenüber den BWLer.
 
Steuerfachgehilfe ist nur die alte Bezeichnung für den Steuerfachangestellten, der Beruf wurde vor ein paar Jahren mal umbenannt. Steuerfachwirt ist ein besonders qualifizierter Steuerfachgehilfe/Steuerfachangestellten. Für den Titel Steuerfachwirt muss eine Zusatzprüfung abgelegt werden.

Viele Grüße

Marianne alias Rennschnecke
 
Dr Franke Ghostwriter
Der Ausbildungsberuf hieß zu meiner Zeit schon Fachgehilfe/in in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen. Wer sich als "Steuerfachgehilfe" beworben hat, hätte die Bewerbung auch gleich in die Tonne werfen können 😉

Wenn ich mir das Profil des Steuerfachangestellten ansehe, ist das deckungsgleich mit meiner Ausbildung 😉 Erfreulich, dass man diesen Rattenschwanz an Berufsnamen gekürzt hat 😀

Wie Marianne schon sagte, für den Steuerfachwirt ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich, die Berufserfahrung voraussetzt.

lg poison
 
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