Wenn du in deutschland eine berechtigung für die ausübung eines jobs hast, musst du auch dieselbe berechtigung der ausübung desselben jobs in einem beliebigen anderen eu land haben (eu - recht).
jep: bist du anwalt in gb, darfst du beraten in francé, bist du arzt in germany, darfst du verarzten auch in francé.
Kurz und gut, und meine Dichtkunst ist auch sehr bescheiden (!) : Du musst in Deutschland die Zulassung zu dem Job erhalten, dann müsstest du auch die Zulassung in einem beliebigen anderen EU-Land erhalten können!