Wir haben schon viel über Kaufverträge, Werkverträge etc. gelernt.
Wie verhält es sich bei Mischverträgen? Aus dem Freundeskreis wurde ich gefragt, wie ich folgenden Fall sehe:
Es wurde eine Internetkarte für den Computer nebst Software gekauft. Aufgrund späteren Neukauf des Computers musste die, mittlerweile veraltete, Software neu installiert werden. Der Internetanbieter stellt dafür regelmäßig Updates zur Verfügung. Was passiert, wenn diese Updates nicht funktionieren bzw. fehlerhaft sind?
Welche Ansprüche lassen sich herleiten?
Wie verhält es sich bei Mischverträgen? Aus dem Freundeskreis wurde ich gefragt, wie ich folgenden Fall sehe:
Es wurde eine Internetkarte für den Computer nebst Software gekauft. Aufgrund späteren Neukauf des Computers musste die, mittlerweile veraltete, Software neu installiert werden. Der Internetanbieter stellt dafür regelmäßig Updates zur Verfügung. Was passiert, wenn diese Updates nicht funktionieren bzw. fehlerhaft sind?
Welche Ansprüche lassen sich herleiten?