• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Mischverträge

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Wir haben schon viel über Kaufverträge, Werkverträge etc. gelernt.

Wie verhält es sich bei Mischverträgen? Aus dem Freundeskreis wurde ich gefragt, wie ich folgenden Fall sehe:

Es wurde eine Internetkarte für den Computer nebst Software gekauft. Aufgrund späteren Neukauf des Computers musste die, mittlerweile veraltete, Software neu installiert werden. Der Internetanbieter stellt dafür regelmäßig Updates zur Verfügung. Was passiert, wenn diese Updates nicht funktionieren bzw. fehlerhaft sind?

Welche Ansprüche lassen sich herleiten?
 
Kommt drauf an ob den Vetrag mit dem Internetanbieter als Dienst- oder als Werkvertrag siehst. Im jeden Fall aber ist der funktionierende Betrieb geschuldet - also kannst aus Mangelrecht des WerkV bzw. aus 280 iVm 611 Ansprüche herleiten
 
Ich glaube mich dunkel daran erinnern zu können, daß Software, soweit es sich um Standardprogramme handelt, die nicht extra für den Kunden erstellt/programmiert wurden, im Rahmen eines Kaufvertrages übertragen wird. Fraglich ist, ob beim Kauf der Software zumindest stillschweigend ein Werkvertrag hinsichtlich zukünftiger Updates mit abgeschlossen wurde? Besteht also ein Anspruch auf funktionierende Updates?
Ich nehme an, daß es etwas derartiges nicht gibt, weil der Softwareersteller ja nicht bis in alle Ewigkeit alle technischen Neuerungen mitmachen muß...das läuft doch irgendwann auf Unzumutbarkeit heraus, oder?
 
Dr Franke Ghostwriter
Da hast grundsätzlich recht - aber unzumutbar sind die updates sicher nicht - denn pacta sunt servanda ist zu beachten. und solange das schuldverhältnis besteht ists auch eine geschuldete vertragsleistung den zugang zu gewährleisten.

dein einwand hat mich aber nicht ruhen lassen und ich hab meinen palandt aus dem regal geholt - unter Rn. 28/29 Einf v § 631 findet man das stichwort. demnach handelt es sich idR. um einen DienstVertrag.
 
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