M
masir
hier mal einige Fragen von mir:
1. Ich kenne einen Noch-Staatsexamlerstudenten, der sich schon drei Semester berufsbegleitend mehr oder weniger an der Uni rumgetrieben, aber keine Klausuren (= Scheine) zum Anrechnen absolviert hat. Wenn er jetzt den BoL machen würde, dürfte er die ganzen juristischen Module dennoch sehr schnell hinter sich bringen können.
Ist die Regelstudienzeit von 6 Semestern für den BoL nun auch eine Mindestsemesterzahl, die man vor der Bachelor absolviert haben muss ("normale" Jurastudenten müssen ja meist ind. 4 Semester studiert haben vor dem StEx)? Oder könnte man ihn auch in 3 oder 4 Semestern durchziehen?
Wie sieht es unabhängig von einer Mindestsemesterzahl mit der Anzahl Module pro Semester aus, könnte man prinzipiell auch, sagen wir, 5 oder 6 belegen, oder sind 3 das Maximum? Gibt es da Unterschiede im Status (Vollzeit/7Teilzeit)?
2. Wie sieht es generell mit der Anrechnung von Akademiezertifikaten (mir ginge es um eine komplette SBWL, aber auch für einzelne Kurse wäre es interessant zu wissen) bei anderen Unis aus? Irgendwo habe ich gelesen, dass es seit Einführung des Akademiestatus ja keine Scheine mehr gibt und die Zertifikate von den Prüfungsämtern anderer Unis nicht angerechnet werden?!
Ist es eigentlich erlaubt, zusätzlich zu einem BWL-Studium anderswo als Akademiestudent an der FeU BWL-Kurse zu belegen? Eine Einschreibung im selben Studiengang an zwei Unis ist ja meines Wissens verboten. (Wie wird das dann eigentlich bei Auslandssemestern geregelt?)
1. Ich kenne einen Noch-Staatsexamlerstudenten, der sich schon drei Semester berufsbegleitend mehr oder weniger an der Uni rumgetrieben, aber keine Klausuren (= Scheine) zum Anrechnen absolviert hat. Wenn er jetzt den BoL machen würde, dürfte er die ganzen juristischen Module dennoch sehr schnell hinter sich bringen können.
Ist die Regelstudienzeit von 6 Semestern für den BoL nun auch eine Mindestsemesterzahl, die man vor der Bachelor absolviert haben muss ("normale" Jurastudenten müssen ja meist ind. 4 Semester studiert haben vor dem StEx)? Oder könnte man ihn auch in 3 oder 4 Semestern durchziehen?
Wie sieht es unabhängig von einer Mindestsemesterzahl mit der Anzahl Module pro Semester aus, könnte man prinzipiell auch, sagen wir, 5 oder 6 belegen, oder sind 3 das Maximum? Gibt es da Unterschiede im Status (Vollzeit/7Teilzeit)?
2. Wie sieht es generell mit der Anrechnung von Akademiezertifikaten (mir ginge es um eine komplette SBWL, aber auch für einzelne Kurse wäre es interessant zu wissen) bei anderen Unis aus? Irgendwo habe ich gelesen, dass es seit Einführung des Akademiestatus ja keine Scheine mehr gibt und die Zertifikate von den Prüfungsämtern anderer Unis nicht angerechnet werden?!
Ist es eigentlich erlaubt, zusätzlich zu einem BWL-Studium anderswo als Akademiestudent an der FeU BWL-Kurse zu belegen? Eine Einschreibung im selben Studiengang an zwei Unis ist ja meines Wissens verboten. (Wie wird das dann eigentlich bei Auslandssemestern geregelt?)