Meistens (immer?) sind ja folgende Fragen zu beantworten:
1) Bilanzgewinn ohne gesetzliche Rücklage: = (Jahresüberschuss - Verlustvortrag aus dem Vorjahr (="bereinigter Jahresüberschuss")) * 50 %
2) Zubuchung zur gesetzlichen Rücklage:
hier muss man zunächst 10 % vom Grundkapital nehmen und mit der bereits vorhandenen gesetzlichen Rücklage vergleichen: die Zubuchung ist dann maximal die Differenz der bestehenden RL zu den 10 %
Beispiel: GK = 8.000 / gRL= 700,
8000 x 0,1 = 800, die gRL ist daher um 100 "zu klein"
Die Zubuchung selbst: 5 % vom bereinigten Jahresüberschuss (also nicht die "fehlenden" 100! -aber max. die noch fehlenden 100)
zum Beispiel oben: JÜ-Verlustvortrag = 1.200 (zB), 5% davon = 60
Zubuchung daher 60
3) minimaler Bilanzgewinn: = (bereinigter Jahresüberschuss - gRL) * 50 %
Hier also: (1200 - 60) * 0,5 = 570