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Mindestauschüttung nach aktienrechtlichen Vorschriften
Meistens (immer?) sind ja folgende Fragen zu beantworten:
1) Bilanzgewinn ohne gesetzliche Rücklage: = (Jahresüberschuss - Verlustvortrag aus dem Vorjahr (="bereinigter Jahresüberschuss")) * 50 %
2) Zubuchung zur gesetzlichen Rücklage:
hier muss man zunächst 10 % vom Grundkapital nehmen und mit der bereits vorhandenen gesetzlichen Rücklage vergleichen: die Zubuchung ist dann maximal die Differenz der bestehenden RL zu den 10 %
Beispiel: GK = 8.000 / gRL= 700,
8000 x 0,1 = 800, die gRL ist daher um 100 "zu klein"
Die Zubuchung selbst: 5 % vom bereinigten Jahresüberschuss (also nicht die "fehlenden" 100! -aber max. die noch fehlenden 100)
zum Beispiel oben: JÜ-Verlustvortrag = 1.200 (zB), 5% davon = 60
Zubuchung daher 60
....kann höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Satz 3 hilft uns auch, keinen Fehler zu machen, denn:
...Dabei sind die Beträge, die in die gesetzliche Rücklage einzustellen sind und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss abzuziehen
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."